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Erbärmliche Kreaturen lösen neue
Hass-Welle aus
Berliner Morgenpost,
12.8.07, online: „Die Untersuchungen nach den Schüssen von Neukölln am frühen
Donnerstag, die einen 22 Jahre alten mutmaßlichen Räuber tödlich verletzt
haben, sind in vollem Gange. Ein abschließendes Ergebnis ist in den nächsten
Tagen jedoch nicht zu erwarten… Die beiden Zivilfahnder des Polizeiabschnitts
55 mussten blitzschnell entscheiden. Bei der Verfolgung des bewaffneten Räubers
in der Neuköllner Niemetzstraße zielte der Verfolgte
plötzlich mit einer Schusswaffe auf die erfahrenen Beamten. Dass es sich dabei
um eine Gaspistole handelte, die zudem einer scharfen Waffe täuschend ähnlich
sieht, war nicht erkennbar. Derart bedroht, gab vermutlich einer der beiden
Polizisten - noch ist unklar, ob Alexander H. oder Björn H. - zwei Schüsse mit
einer Dienstwaffe ab. Mit tödlichen Folgen für den 22 Jahre alten Sebastian H.,
der aus Temnitztal in der brandenburgischen
Ostprignitz stammt. Der ehemalige Bundeswehrsoldat hatte, wie berichtet, kurz
zuvor in offenbar angetrunkenem Zustand in der Saalestraße einem 21-jährigen
Touristen mit vorgehaltener Pistole die Geldbörse und einen Schlüsselbund
geraubt… Polizeivizepräsident Gerd Neubeck hatte
später mitgeteilt, er gehe nach dem vorläufigen Ermittlungsstand von einer
Notwehrsituation des Schützen aus. Bodo Pfalzgraf, Berliner Landeschef der
deutschen Polizeigesellschaft, äußerte sich ähnlich: "Die Zivilbeamten
haben nach ersten Erkenntnissen rechtmäßig gehandelt."
Frage: Hatten sie einen „Schießbefehl“?
Und: Wie viele Tote gibt es jährlich in Deutschland, die auf ähnliche Weise
erschossen werden? Und: Wie viele Politiker ergreifen lautstark das Wort, um
dem offenbar kriminellen ehemaligen Bundeswehrsoldaten im Nachhinein zu
würdigen? ABSURDE FRAGE! Durchaus!
Fast so absurd, wie das neuerliche heuchlerische
Geschrei um den von der Meinungsmafia geradezu herbeigesehnten „Schießbefehl“
aus DDR-Zeit. Da gab es die Schauprozesse gegen Honecker, gegen Mielke, gegen
Krenz. Nirgends ein juristischer Beleg für den „Schießbefehl“. Aber er wird
gebraucht. Er wird dringend gebraucht, um der neuen „Linken“ den Wind aus den
Segeln nehmen zu können. Also tischt die Frau Birthler, die Herrin der Akten,
ein vergilbtes Papier erneut auf, das schon vor zehn Jahren nicht ausreichte,
juristische Konsequenzen auszulösen. Aber die Meinungsmafia der Bundesrepublik hat
Futter.
Selbst in der „Süddeutschen Zeitung“ (12.8.07, online) liest sich das so: „In
der Bild-Zeitung stellte Krenz die am Wochenende bekanntgewordenen
entsprechenden Stasi-Dokumente der Birthler-Behörde in Frage: "Es hat
einen Tötungsbefehl, oder wie Sie es nennen "Schießbefehl", nicht
gegeben. Das weiß ich nicht aus Akten, das weiß ich aus eigenem Erleben. So ein
Befehl hätte den Gesetzen der DDR auch widersprochen", sagte er.
Aus Sicht der Stasi-Unterlagenbehörde
hingegen belegen die Dokumente die Notwendigkeit der weiteren Aufarbeitung
jener Zeit. "Wir sind noch lange nicht am Ende der Aufarbeitung",
sagte die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, der Frankfurter
Allgemeinen Sonntagszeitung.
Auch der Bürgerrechtler und letzte DDR-Verteidigungsminister
Rainer Eppelmann (CDU) meinte, der Fund müsse Anlass sein, "die umbenannte
SED nach ihrem Schuldeingeständnis zu fragen". Der Fund sei überraschend.
"Dass das Grenzregime grausam und faschistoid war, das war bekannt",
sagte Eppelmann der Mitteldeutschen Zeitung.
Der bedingungslose Schießbefehl war
überraschend in der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde
entdeckt worden. "Das Dokument ist deswegen so wichtig, weil der
Schießbefehl von den damals politisch Verantwortlichen nach wie vor bestritten
wird", sagte Birthler. Das Dokument zeuge von großer Brutalität. Das
Dokument habe einer Spezialeinheit des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als
normale Grenzsoldaten getarnt waren, das sofortige Schießen auf flüchtende Grenzsoldaten
befohlen, selbst wenn diese Frauen und Kinder mitnahmen, erläuterte Andreas
Schulze, Sprecher der Stasi-Unterlagenbehörde. Er warnte davor, aus dem nun
aufgefunden Dokument auf das gesamte Grenzregime der DDR zu ziehen.
"Dieser Befehl galt nicht für alle Grenzsoldaten der DDR, sondern
ausschließlich für ein Sondereinsatzkommando der Stasi." Diese
Sondereinheit der Hauptabteilung I war beauftragt, mutmaßliche Deserteure bei
der NVA und in den Grenztruppen aufzuspüren und an der Flucht zu hindern. In
diesem Fall sollte sofort geschossen werden, auch auf Frauen und Kinder.
Gewöhnliche Grenzsoldaten hingegen waren angewiesen, Republikflüchtlinge erst
laut anzurufen und mit Warnschüssen oder auch Hunden zu stoppen. Nur im Notfall
sollte geschossen werden.
Anders als zunächst angenommen, ist es
auch nicht das erste Mal, dass ein derartiges Dokument ans Licht kommt. Schon
1997 zitierte der Historiker Matthias Judt in einer
Dokumentensammlung ein in Inhalt und Form sehr ähnliches Dokument, sagte
Behördensprecher Schulze. "Diese uneingeschränkte Brutalität und
Menschenverachtung dürfte der breiten Öffentlichkeit nicht so bekannt sein,
aber in der Forschung ist ein derartiger Befehl schon früher aufgetaucht."
Auch in der Behörde sei dies zunächst nicht bekannt gewesen. Man gehe nun davon
aus, dass es sich bei dem Dokument um ein Hinweisblatt handle, das jedem Mitglied des Stasi-Sondereinsatzkommandos als eine
Art Merkblatt übergeben wurde. Inwieweit der rücksichtslose Schießbefehl auch
in die Tat umgesetzt wurde, müsse nun die Forschung klären.
Juristische Folgen, etwa ein erneutes
Aufrollen von Mauerschützenprozessen, hält der Behördensprecher für
unwahrscheinlich. Dazu müsste erst nachgewiesen werden, dass es dadurch
nachweislich zu Todesfällen kam, sagte er. Dies ist bisher nicht der Fall.
"Es war ein Spezialbefehl für ein Spezialkommando." Der Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte-Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus
Knabe, hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgefordert, die Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen. Der Befehl sei eine Lizenz zum Töten,
sagte er. Der Auftrag, ohne zu zögern auch auf Frauen und Kinder zu schießen,
könne als Anstiftung zum Mord oder Totschlag gewertet werden, eventuell sogar
als unmittelbare Tatbeteiligung.
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der Zeitung B.Z. am Sonntag, „der Fund
des Schießbefehls demonstriert in erschreckender Weise wie menschenverachtend
dieses System war“. Am Vorabend des 46. Jahrestages der
Mauerbaus am 13. August 1961 sei es ein Denkzettel für all diejenigen, die die
Grausamkeit des SED-Regimes gerne in den Geschichtsschubladen verschwinden
lassen möchten. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wertete das
Dokument in MDR-Aktuell ebenfalls als Beleg dafür, „dass die Aufarbeitung noch
nicht abgeschlossen sei“. Es fänden sich immer neue Erkenntnisse. „Zum zweiten
macht es deutlich, wie verbrecherisch die Stasi letztlich gearbeitet hat, dass
es also wirklich darum ging, Menschen zu vernichten, Menschen unter Druck zu
setzen. Und dieser Befehl macht deutlich, dass auch keine Gruppe ausgenommen
war. Selbst Kinder und Frauen waren inbegriffen.“
Nach Informationen der Süddeutschen
Zeitung ist der Beleg für den Schießbefehl wohl schon seit Jahren bekannt.
Die Textpassage, ohne Zögern auch auf Kinder und Frauen zu schießen, sei
wörtlich bereits 1997 in einem Dokumentenband zur DDR-Geschichte veröffentlicht
worden. Der entsprechende Schießbefehl sei in einem „archivierten IM-Vorgang“
gefunden worden und trage die Signatur „BStU, ZA , AIM, 713/76, Bl. 2f.“, hieß
es weiter.“
Wer in der
Bundesrepublik Deutschland sind die Damen und Herren, die es für nötig halten, rund
zwanzig Jahre nach dem Zusammenbruch des zweiten deutschen Staates solch eine
neue Hass-Welle auszulösen? Sitzen sie etwa
in der Regierung? Sind es die Medien-Intendanten? Ist es ein Geheimdienst? Fest
steht nur eins: Es sind erbärmliche Kreaturen!