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Der „Schießbefehl“

 

Es gab keinen »Schießbefehl« für DDR-Grenzer, sondern seit 1946 Schusswaffen-Gebrauchsbestim­mungen und ein Gesetz der DDR vom 25.3.1982, die alle ein Recht zur Anwendung der Schusswaffe im Grenzdienst als allerletztes Mittel postulierten, aber keine »Verpflichtung zum Töten«. Die dort getroffenen Rege­lungen decken sich mit den Fest­legungen anderer Staaten, auch der BRD.

Nie ist die DDR von internatio­nalen Gremien für ihr Grenzregi­me getadelt worden - das an die Adresse des des Völkerrechts kundigen Außenpolitikers und »Internationalisten« Andre Brie.

Mord, Herr Vize-Parteichef Klaus Ernst, gab es an der Staatsgrenze beispielsweise durch einen BGS-Beamten, der den Hauptmann Rudi Arnstadt mit Kopfschuss tötete, und durch den Doppelmörder Weinhold, der zwei DDR-Grenzer erschoss und dafür bei seiner ersten Gerichtsverhand­lung in der BRD einen Freispruch und dazu einen Rosenstrauß er­hielt. Mord durch DDR-Grenzer konnte selbst die bundesdeutsche Justiz nicht feststellen.

Die DDR-Grenzer sicherten zu­verlässig unsere Staatsgrenze und verhinderten Grenzzwischenfälle - von welcher Seite auch immer -, die leicht zum Krieg zwischen den beiden Militärblöcken hätten führen können.

Wie der »Schießbefehl« aussah, dokumentierte das Verhalten der zur Achtung des menschlichen Lebens erzogenen Grenzer am 9. November 1989.

 

Klaus Baumgarten

Generaloberst a.D.

15738 Zeuthen

 

Aus: Neues Deutschland, 7.September 2007