www.holzauge.de
Der „Schießbefehl“
Es
gab keinen »Schießbefehl« für DDR-Grenzer, sondern seit 1946 Schusswaffen-Gebrauchsbestimmungen und ein Gesetz der
DDR vom 25.3.1982, die alle ein Recht zur Anwendung der Schusswaffe im Grenzdienst als allerletztes Mittel postulierten, aber keine »Verpflichtung zum Töten«. Die dort getroffenen Regelungen decken sich mit den Festlegungen anderer
Staaten, auch der BRD.
Nie
ist die DDR von internationalen Gremien für ihr Grenzregime getadelt worden -
das an die Adresse des des
Völkerrechts kundigen Außenpolitikers
und »Internationalisten« Andre Brie.
Mord,
Herr Vize-Parteichef Klaus Ernst, gab es an der Staatsgrenze
beispielsweise durch einen BGS-Beamten, der den Hauptmann
Rudi Arnstadt mit Kopfschuss tötete, und durch den Doppelmörder
Weinhold, der zwei DDR-Grenzer
erschoss und dafür bei seiner ersten Gerichtsverhandlung
in der BRD einen Freispruch und dazu einen Rosenstrauß erhielt. Mord durch DDR-Grenzer konnte selbst die bundesdeutsche Justiz nicht feststellen.
Die
DDR-Grenzer sicherten zuverlässig unsere Staatsgrenze und verhinderten
Grenzzwischenfälle - von welcher Seite auch immer -, die leicht zum Krieg zwischen den beiden Militärblöcken hätten führen können.
Wie
der »Schießbefehl« aussah, dokumentierte das Verhalten der zur Achtung des menschlichen Lebens
erzogenen Grenzer am 9. November 1989.
Klaus
Baumgarten
Generaloberst
a.D.
15738
Zeuthen
Aus: Neues Deutschland, 7.September 2007