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„Im Zweifel für die Freiheit“

 

 

"In dubio pro libertate" („Im Zweifel für die Freiheit“) heißt es in dem nach dem früheren Staatsminister Ludger Volmer benannten "Volmer-Erlass" vom März 2000. Der Erlass, der eine sogenannte „liberale Einreisepolitik“ förderte, führte – wie inzwischen bekannt - zu einer kaum geregelten Visa-Vergabe und öffnete illegalen Schleppern und Menschenhändlern Tür und Tor. So sind mit Papieren aus deutschen Botschaften zahllose Verbrecher, aber auch Schwarzarbeiter und Zwangsprostituierte ins Land gekommen.

 

Seit der Skandal publik geworden ist, reden sich deutsche Talkrunden die Köpfe heiß. Sie orakeln über Zwangsprostitution und Menschenhändler. Über die eigentlichen Hintergründe des Volmer-Erlasses aber sprechen sie nicht.

 

Wie sich inzwischen herausstellt, haben allein rund 5 Millionen Ukrainer die deutsche Visa-Vergabe genutzt. Waren das oder sind das etwa alle Verbrecher oder Prostituierte? Keineswegs. Die Mehrzahl der Ukrainer waren durchaus redliche Bürger, allein interessiert daran, mal hautnah den „Westen“ kennenzulernen. Natürlich würde das nur oberflächlich möglich sein, würden die Besucher nicht das Wesen dieses kapitalmaroden Ausbeutungs-Systems erkennen können. Just darauf spekulierten die deutschen „Grünen“-Politiker Fischer und Volmer. Ihnen ging es darum, den USA in Gestalt des Wiktor Juschtschenko in der Ukraine Wahlhilfe zu leisten. Ihm sollten potentielle Wähler zugeführt werden.

 

 

 

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