Koalitionsvereinbarung

 

 

zwischen der

 

 

Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Landesverband Berlin

 

und der

 

Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Landesverband Berlin

 

 

 

für die Legislaturperiode 2001 – 2006

 

 

 

 

 

(Stand 7. Januar 2002, 18.00 Uhr)

 

(Klicken Sie das Kapitel an, auf das Sie unmittelbar zugreifen wollen)

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

I.  Präambel   (bitte anklicken)

 

II.Vereinbarung über die politische Zusammenarbeit zwischen SPD und PDS

 

1.              Berlin-Pakt

2.              Fusion der Länder Berlin und Brandenburg

3.              Berlin-Brandenburg International

4.              Medienpolitik

5.              Europapolitik

6.              Innere Sicherheit

7.              Integration

8.              Volksentscheid und bezirkliche Selbstverwaltung

9.              Rechtspolitik

10.          Schule

11.          Jugend und Familie

12.          Sportstadt Berlin

13.          Arbeit

14.          Soziales

15.          Gesundheit

16.          Frauenpolitik

17.          Stadtentwicklung

18.          Städtische Mobilität und Verkehr

19.          Finanzen

20.          Modernisierung der Verwaltung

21.          Wirtschaftspolitik

22.          Wissenschaft / Forschung

23.          Kulturstadt Berlin

 

 

 

 

I. Präambel

(bitte anklicken)

 

 

II.    Vereinbarung  über die politische Zusammenarbeit

      zwischen SPD und PDS

 

 

1. Berlin-Pakt

 

Berlin ist seit 1999 Parlaments- und Regierungssitz. In enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit Verfassungsorganen des Bundes müssen in der bevorstehenden Legislaturperiode die Arbeiten zur Herrichtung des Parlaments- und Regierungsviertels zu einem Abschluss gebracht werden. Neben der Schaffung der Infrastruktur für eine funktionierende Hauptstadt stellt die ständige Gewährleistung der Sicherheit eine besondere Herausforderung dar. Berlin erwartet, dass sich der Bund an den auf der Hauptstadtfunktion beruhenden Sonderbelastungen des Landes angemessen beteiligt und auch zusätzlich Aufgaben der gesamtstaatlichen Repräsentation, z. B. im Bereich der Kultur, übernimmt oder hierzu finanzielle Unterstützung gewährt.

 

Zusätzlich muss über einen Ausgleich teilungsbedingter Altlasten (z. B. Kosten der Wohnungsbaufinanzierung, überproportionale Versorgungslasten, alte Bundesdarlehen) verhandelt werden.

 

Berlin wird unverzüglich Gespräche mit dem Bund aufnehmen, um die bestehenden Regelungen zur Hauptstadtfinanzierung nachhaltig zu verbessern. Dabei geht die Koalition davon aus, dass sich Berlin am Rande einer Haushaltsnotlage befindet.

 

Sollten die Verhandlungen scheitern, behält sich der Senat vor, zu prüfen, ob und wann die Voraussetzungen für Art. 107 Abs. 2 des Grundgesetzes vorliegen und ggf. das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

 

Nach dem unlängst in Kraft getretenen Maßstäbegesetz setzen Hilfen des Bundes zur Haushaltssanierung - der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend - eigene Anstrengungen des betroffenen Landes zur Abwehr einer drohenden Haushaltsnotlage voraus. Vorliegende Ausstattungsvorsprünge gegenüber vergleichbaren Ländern müssen daher zunächst abgebaut werden. Berlin wird darüber hinaus alle Anstrengungen darauf richten, eigene Kräfte zu mobilisieren und den Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen.


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2. Fusion der Länder Berlin und Brandenburg

 

Die Koalitionspartner streben eine Zusammenführung der Länder Berlin und Brandenburg bis 2009 an. Die dafür notwendige Volksabstimmung soll im Jahr 2006 stattfinden.

 

Mit Brandenburg soll Einvernehmen über die notwendigen Verfahrensschritte und den Zeitrahmen erzielt werden.

 

In allen Bereichen ist die Zusammenarbeit mit Brandenburg auszubauen und am Ziel einer Ländervereinigung zu orientieren. Bei der Gesetzgebungsarbeit ist soweit möglich eine Angleichung der Inhalte und der organisatorischen Strukturen anzustreben.

 

Die Kooperation mit Brandenburg muss ihren Beitrag zur Vertrauensbildung in der Bevölkerung und zu einer breiten Unterstützung für den Vereinigungsprozess beider Länder leisten.

 

Durch eine Neugliederung darf der Region im Rahmen der bundesstaatlichen Finanzausstattung kein Nachteil entstehen.

Die Koalition strebt an, dass die beiden Länderparlamente einen gemeinsamen Ausschuss einrichten, der bis zum Jahr 2004 die rechtlichen Voraussetzungen und den Entwurf einer gemeinsamen Verfassung erarbeitet.


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3. Berlin-Brandenburg International

 

Die Koalitionspartner bekennen sich zur zügigen Realisierung eines internationalen Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg. Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Schönefeld zum internationalen Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) wird fortgesetzt. Die jüngste Rechtsprechung des OVG Brandenburg ist zu berücksichtigen, einschließlich einer korrekten Abwägung.

 

Der Flughafen soll zwei Start- und Landebahnen und ein funktionsfähiges Terminal erhalten. Im Planfeststellungsverfahren ist auf einen bestmöglichen Schutz der Anwohner vor Lärm, anderen Umwelteinflüssen und Katastrophen hinzuwirken.

 

Die Koalitionspartner bekennen sich ausdrücklich dazu, die im so genannten Konsensbeschluss von 1996 vereinbarte Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof zu realisieren. Der Flughafen Tempelhof soll demnach mit rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss für den BBI, der Flughafen Tegel mit Inbetriebnahme des BBI geschlossen werden.

 

Das Angebot der Investoren zur privaten Finanzierung des BBI wird Berlin zusammen mit den beiden anderen Gesellschaftern auf seine Wirtschaftlichkeit und die finanziellen Risiken für die öffentliche Hand überprüfen.


 

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4. Medienpolitik

 

Allgemeines

 

Ein demokratisches Gemeinwesen ist ohne öffentliche Meinungs- und Willensbildung nicht zu denken. Meinungsvielfalt setzt publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb voraus. Dessen Wirksamkeit hängt hauptsächlich von der Zahl der selbständigen Veranstalter, den Bedingungen des Zugangs zum Rundfunk und der durch die Programmangebote bestimmten Konkurrenz um die Gunst der Zuschauer ab. Im publizistischen Wettbewerb ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar.

Der Rundfunk lässt sich nicht von anderen Medien, also anderen Angeboten von “Meinungen”, isolieren. Auch der intermediäre Wettbewerb ist publizistischer und wirtschaftlicher Wettbewerb zugleich.

Die Koalition verfolgt das Ziel gleichgewichtiger Vielfalt im Rundfunk.

Immer mehr Menschen nutzen das Internet - und dies vor allem zur Information. Darauf muss die Medienpolitik reagieren, vor allem indem sie sich für den chancengleichen Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Internet einsetzt.

 

 

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

 

Die Koalition wird in rundfunkrechtlichen Fragen aktiv werden und sich für die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne einer Bestands- und Entwicklungsgarantie einsetzen.

Da das Internet von immer mehr Menschen vor allem zur Information genutzt wird und damit immer stärker zur öffentlichen Willens- und Meinungsbildung beiträgt, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Entwicklungsperspektiven im Internet haben.

Die Koalition wird sich für eine gerechte Gebührenverteilung zwischen den ARD-Anstalten einsetzen. Die von der KEF jeweils anerkannten Finanzbedarfe sollen auch den einzelnen ARD-Anstalten zukommen.

Die Koalition ist sich einig, dass eine Änderung im System der Rundfunkgebühr nach den Prinzipien der Beitragsgerechtigkeit sowohl für die Gebührenzahler als auch für die kleinen Anstalten zu erfolgen hat.

Für ARD und ZDF sowie die weiteren öffentlich-rechtlichen Angebote ist ein dem öffentlich-rechtlichen Angebot entsprechender  Must-Carry-Bereich im digitalen Kabel zu sichern.

Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass allen Bürgerinnen und Bürgern das öffentlich-rechtliche Gesamtangebot  zur Verfügung zu stellen ist.

 

 

Fusion von SFB und ORB

 

SFB und ORB werden zu einer gemeinsamen Rundfunkanstalt zusammengeführt. Durch die Zusammenführung wird eine zukunftsfähige, finanzstärkere neue Anstalt entstehen. Sie soll innerhalb der ARD stärkeres Gewicht haben, mit ihren abgestimmten Programmen zur Förderung der kulturellen Identität und Vielfalt in der Region beitragen und mehr Auftragsimpulse für die Produktionswirtschaft geben. Die Fusion muss als Ergebnis noch mehr Qualität und mehr Vielfalt bieten und weniger Verwaltung. Die neue Anstalt sollte regionale Fenster anbieten.

 

Der mit Brandenburg auszuhandelnde Staatsvertrag wird für die neue Zweiländeranstalt die Gesamtrechtsnachfolge von SFB und ORB vorsehen. Bei der Zusammensetzung des neuen Rundfunkrates sollten die wichtigsten gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten sein. Dazu gehört auch ein Vertreter der in Berlin lebenden MigrantInnen. Die Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gremien ist zu sichern. Der Personalrat soll eine beratende Stimme im Rundfunkrat haben und stimmberechtigt im Verwaltungsrat sein.

 

Der Name des neuen Senders sollte öffentlich diskutiert werden.

Die Koalitionspartner streben an, dass die Ratifizierung durch die Landesparlamente bis Mitte 2002 erfolgt.

Es wird erwartet, dass die neue Rundfunkanstalt einen Beitrag zur Filmförderung bei der Filmboard leistet.

 

 

Offener Kanal und nichtkommerzieller Rundfunk

 

Der von der MABB getragene Offene Kanal bleibt erhalten.

Die Koalition ist  sich einig, dass nichtkommerzieller Lokalfunk in der Region die Medienlandschaft bereichern kann und eine Förderung wünschenswert  wäre.

 

 

Film- und Medienwirtschaft

 

Am Medienstandort Berlin-Potsdam sind auf engem Raum nahezu alle für die Filmproduktion erforderlichen Infrastrukturen und Funktionen der Produktion und Postproduktion versammelt. Allerdings sind nur wenige der finanzkräftigen öffentlichen und privaten Produzenten in der Region angesiedelt.

Die Filmwirtschaft bietet ein Bild starker funktionaler Differenzierung, intensiver lokaler Transaktions- und Kommunikationsbeziehungen sowie eine überregionale Einbindung.

Die Koalition wird:

-   die Bemühungen unterstützen, die bisherigen Akteure (u.a. Filmboard, Medieninitiative “Projekt Zukunft - der Weg in die Informationsgesellschaft”, Medienbeauftragter) weiter zu vernetzen,

-   Abstimmungen mit der Landesregierung Brandenburg vornehmen, um bei Unternehmensansiedlungen gemeinsam vorzugehen,

-   der Filmwirtschaft verwandte Wertschöpfungsketten fördern (z.B. digitale Produktionstechniken, Animationsfilme, Multimedia-Anwendungen),

-   die konzernunabhängigen Film- und Fernsehproduktionsunternehmen stärken, die mit ihrer Kreativität und Innovationskraft für den Inhaltemarkt von besonderer Bedeutung sind,

-   mit dem Land Brandenburg die Filmförderung bei der Filmboard Berlin-Brandenburg fortführen. Es wird angestrebt, die Fördermittel im Zuge der Haushaltsverhandlungen 2002 und gleichgewichtig mit Brandenburg deutlich zu steigern. Dazu sind bisher der Wirtschaftsförderung dienende Mittel in Anspruch zu nehmen,

-   eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Anstalten der Medienförderung (z.B. eine Kooperation mit der Mitteldeutschen Medienförderung) unterstützen.

 

 

      Neue Medien, Informations- und Kommunikationstechnik

 

Die Breitbandkabelnetze müssen schnell ausgebaut werden. Die Entgelte müssen auch für regionale Anbieter und für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Ein diskriminierungsfreier Zugang muss gesichert werden. Ein bestimmter Must-Carry-Bereich im digitalen Kabel muss die programmliche Vielfalt absichern. Die Kabelnetzbetreiber dürfen nur mit Zustimmung der Inhalteanbieter deren Angebote neu zusammenstellen. Sie haben sicherzustellen, dass in jedem Paket auch Platz für unabhängige Drittanbieter ist.

 

Neben der Förderung von interaktiven Inhalten gehören der Ausbau der Breitbandkabelnetze und ihre den technischen Möglichkeiten entsprechende Nutzung sowie die Umstellung von analoger auf digitale terrestrische Ausstrahlung von Hörfunk und Fernsehen zu den Prioritäten der Medienpolitik.

 

 

Medienkultur

 

Am Ausbau der Medienkulturstadt Berlin soll weiter gearbeitet werden. Die Internationalen Filmfestspiele, die Transmediale, die European Film Academy und andere medienkulturelle Veranstaltungen und Institutionen haben große Bedeutung für den Medienstandort. Es wird angestrebt, die Kooperation unter ihnen zu stärken und die Verbindung zur Filmwirtschaft zu verbessern. Die Internationale Medienwoche soll künftig jährlich stattfinden.

 

 

Medienausbildung

 

Der dritte Grundpfeiler des Medienstandortes neben der Medienwirtschaft und der Medienkultur ist die breite Förderung von Medienkompetenz. Die Qualifizierungsinitiative wird fortgesetzt.

Die Ausstattung der Schulen mit Computern über CidS muss mit pädagogischen Konzepten zur fächerspezifischen Nutzung der neuen Medien einher gehen.

Dies muss sich auch in der Lehrerausbildung widerspiegeln.

 

 

E-Government

 

E-Government als die internetgestützte, mit modernen Kommunikationsmitteln ausgestattete Verwaltung ist weiter voran zu treiben. Hierzu wird ein Masterplan E-Government entwickelt und in geeigneten Pilotanwendungen umgesetzt. Die Möglichkeiten der Informationstechnologie im Sinne von Rationalisierung und effektiverer Verwaltung müssen genutzt werden. Dazu werden elektronisch gestützte Verfahren eingeführt, die zu mehr Bürgernähe und Servicequalität führen.


 

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5. Europapolitik

 

Wir wollen die Menschen für Europa gewinnen. Bürgernähe, soziales Engagement, Transparenz und eine umfassende Demokratisierung der europäischen Entscheidungsprozesse sind dafür unabdingbare Voraussetzungen. Die Koalitionsparteien müssen Befürchtungen und Ängste der Berliner Bevölkerung und der Menschen in den MOE- Staaten ernst nehmen und abbauen. Wir sehen Chancen in einer Erweiterung der Europäischen Union, wenn wir zusammen mit unseren Partnern diesen Prozess in einem Geben und Nehmen gestalten. Die Koalition sieht die verschiedenen Kulturen und Erfahrungen der Menschen aus den Beitrittsländern als eine Bereicherung an.

 

 

Europapolitische Interessen Berlins

 

Der EU-Beitritt der mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten, insbesondere Polens und Tschechiens, bildet eine der wichtigsten Entwicklungsperspektiven für Berlin. Der Senat wird wo immer möglich die Beitrittsstaaten in ihren Vorbereitungen auf den EU-Beitritt unterstützen, z. B. durch Schulungs- und Hospitationsangebote in Berlin oder die Entsendung von Berliner Experten in die Verwaltungen der Beitrittsstaaten. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Twinning-Programm, dessen verstärkte Nutzung der Senat anstreben wird. Für die Bereitstellung des hierfür notwendigen qualifizierten Personals wird durch die Fachverwaltungen gesorgt.

 

Zugleich wird der Berliner Senat seine Aktivitäten in den MOE-Staaten verstärken und besser koordinieren. Dazu wird er eine zwischen den Senatsverwaltungen und anderen Beteiligten abgestimmte Konzeption entwickeln. Die Rolle und Aufgaben des Osteuropabeauftragten werden neu definiert.

 

Zusammen mit den an die Beitrittsländer angrenzenden Bundesländern wird sich der Berliner Senat für Maßnahmen des sozialen Schutzes und der Unterstützung von besonders betroffenen Bereichen, wie dem Handwerk und Dienstleistungsunternehmen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitslosen in den Grenzregionen einsetzen.

Wir wollen, dass die Grenzregionen mit ihrer besonderen Kompetenz ein Modell für die interregionale Zusammenarbeit im Erweiterungsprozess werden.

 

Der Senat setzt sich dafür ein, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine intensivere Kooperation und Verflechtung mit den polnischen Nachbarregionen geschaffen werden. Vordringlich ist dabei insbesondere der Ausbau im Schienenverkehr, so die Strecken Berlin-Frankfurt/Oder-Polen, Szczecin, die sog. Ostbahn über Kostrzyn in die Wojewodschaft Gorzow sowie der Ausbau in Richtung Wroclaw-Krakow.

 

Die Koalitionsparteien streben die volle Ausschöpfung der in der bis 2006 laufenden Finanzperiode von der EU zur Verfügung gestellten Strukturfondsmittel und eine stärkere Nutzung weiterer Förderprogramme an. EU-Mittel sind vorrangig einzusetzen. Angesichts der bestehenden Probleme bei der Nutzung der EU-Förderprogramme wird der Senat das ressortübergreifende Management und Controlling verbessern. Die Möglichkeit von Zwischenfinanzierungen wird geprüft. Um die Nutzung von EU-Förderprogrammen zu verbessern, entwickelt der Senat ein Gesamtkonzept für die landesspezifischen Informationsmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger. Einer qualifizierten Beratung auch für die Bezirke und für freie Träger kommt eine besondere Bedeutung zu.

 

Darüber hinaus wird sich der Senat intensiv an der Diskussion über die Reform der Strukturfonds ab 2007 beteiligen. Ziel wird aus Berliner Sicht sein, städtepolitischen Förderbedarf stärker als in der Vergangenheit auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.

 

Einem intensiven Jugendaustausch kommt im enger zusammenwachsenden Europa besondere Bedeutung zu. Die Koalitionsparteien setzen sich dafür ein, umfassend Jugendaustauschmaßnahmen im europäischen Kontext, insbesondere mit den MOE-Staaten, zu verstärken und dabei so weit möglich europäische Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Außerdem sprechen sich die Koalitionsparteien dafür aus, europapolitische Inhalte verstärkt in den Lehrplänen von Schulen zu verankern und auch Schulpartnerschaften mit Schulen aus den MOE-Staaten besonders zu fördern.

 

Die Koalitionsparteien begrüßen, dass mit den Instrumenten der europäischen Beschäftigungspolitik erste europäische Ansätze zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geschaffen wurden. Der Senat wird sicherstellen, dass Berlin vor dem Hintergrund seiner Rolle als europäische Modellregion für regionale Beschäftigungspolitik die auf europäischer Ebene festgelegten beschäftigungspolitischen Leitlinien umsetzt.

 

Der Senat setzt sich dafür ein, den verfassungsgebenden Prozess auf europäischer Ebene im Rahmen der Regierungskonferenz 2004 zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Dazu gehört insbesondere die Aufnahme der Grundrechtecharta in die europäischen Verträge, die klarere Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten einschließlich einer Vereinfachung des Vertragwerks, die Stärkung der demokratischen Legitimation von EU-Entscheidungen sowie eine weitere institutionelle Reform zur Sicherstellung der Beschluss- und Handlungsfähigkeit der EU mit nahezu dreißig Mitgliedstaaten. Der Berliner Senat unterstützt ausdrücklich das Vorhaben, die Regierungskonferenz 2004 durch einen breit zusammengesetzten Konvent vorbereiten zu lassen. Außerdem setzt er sich dafür ein, dass bestimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge der Länder und der Kommunen nicht ausschließlich nach Wettbewerbskriterien beurteilt werden. Dies gilt insbesondere für den Öffentlichen Personennahverkehr, für öffentliche Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen und für den öffentlichen Rundfunk.

 

 

Engagierte Nutzung der europapolitischen Instrumente

 

Der Senat wird auf der Grundlage von Artikel 23 GG seine europapolitischen Mitwirkungsmöglichkeiten gegenüber Bund und Ländern und auf europäischer Ebene voll ausschöpfen, um den Interessen Berlins Geltung zu verschaffen. Die Koalitionsparteien werden sich mit dem Land Brandenburg und mit den anderen neuen Bundesländern in europapolitischen Fragen eng abstimmen. Insbesondere werden die Büros der Länder Berlin und Brandenburg in Brüssel bei gleichgerichteten Interessen abgestimmt handeln.

 

Der Senat wird im Rahmen seiner Möglichkeiten verstärkt Berliner Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter als Bundesratsbeauftragte in EU-Gremien entsenden.

 

Im Ausschuss der Regionen werden die Koalitionsparteien engagiert die Interessen Berlins vertreten. Sie werden dazu beitragen, dass der Ausschuss der Regionen die regionalen und kommunalen Vorstellungen effektiv gegenüber den Organen der EU in den europäischen Willensbildungsprozess einbringen kann.

 

Darüber hinaus wird der Senat die Mitgliedschaft Berlins in unterschiedlichen europäischen Netzwerken, wie z. B. Eurocities, Union of the Capital Cities of the European Union oder Union of Baltic Cities, aber auch die bestehenden europäischen Städtepartnerschaften nutzen, um die europapolitischen Interessen Berlins wo immer möglich einzubringen.

 

 

Weitere Stärkung der Europafähigkeit der Berliner Verwaltung

 

Die Koalitionsparteien unterstreichen, dass ein wirkungsvolles europapolitisches Engagement des Landes Berlin maßgeblich von der Verfügbarkeit EU-bezogenen Fachwissens in der Verwaltung und engen Kontakten zu europäischen Institutionen und Partnern abhängt. Vor diesem Hintergrund räumt die Koalition der weiteren Stärkung der Europafähigkeit der Berliner Verwaltung einen hohen Stellenwert ein. Dabei strebt der Senat insbesondere folgende Maßnahmen an:

·         die weitere Stärkung des Berliner Büros in Brüssel, z. B. durch die verstärkte Nutzung von Abordnungen aus den Fachverwaltungen und den Bezirken;

·         eine erneute Ausweitung des Stellenmittelpools, um die Möglichkeiten der Abordnung von Beschäftigten zu europäischen Institutionen, zur Bundesregierung oder zum Berliner Büro in Brüssel vermehrt zu nutzen;

·         die Förderung der europapolitischen Aus- und Weiterbildung sowie der fremdsprachlichen Kenntnisse der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern;

·         Berücksichtigung entsprechender Fach- und Fremdsprachenkenntnisse bei künftigen Stellenausschreibungen;

·         den gezielten Einsatz von Beschäftigten mit besonderen europapolitischen Erfahrungen für Funktionen mit Europabezug;

·         Berücksichtigung der Tätigkeit bei europäischen Institutionen oder Europareferaten der Bundesministerien bzw. einer Abordnung zum Berliner Büro in Brüssel bei Personalauswahl und Beförderung als zusätzliche Qualifikation. 

Die Mitglieder des Senats bilden europapolitische Schwerpunkte in ihren Verwaltungen, die in das jährliche europapolitische Senatsprogramm einfließen. Besondere Bedeutung hat für den Senat die Stärkung der Europafähigkeit in den Bezirksverwaltungen.

 

 

Ausbau der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Koalitionsparteien betonen, dass eine erfolgreiche europäische Politik nur durch breite Unterstützung der Bevölkerung möglich ist. Ziel der Europapolitik des Landes Berlin ist es deshalb, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung dieser Politik zu beteiligen und für viele Menschen Europa praktisch erlebbar zu machen. Darüber hinaus wollen wir über die Vorteile, aber auch über die Schwierigkeiten und Risiken der Europäischen Integration aufklären und Informationen zu wichtigen EU-Themen wie der EU-Erweiterung und dem verfassungsgebenden Prozess bereit stellen. Der Senat wird seine Maßnahmen der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Möglichkeiten ausbauen und dabei einen engen Kontakt mit den Vertretungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments in Berlin, der Bundesregierung, europapolitischen Organisationen, freien Trägern, den Bezirken und dem Land Brandenburg suchen.

 

Das Europäische Informationszentrum im Jean-Monnet-Haus soll weiterhin als zentrale Anlaufstelle für alle europapolitisch interessierten Berliner Bürgerinnen und Bürger dienen. Im Hinblick auf die erforderliche Kofinanzierung der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Mittel soll das Jean-Monnet-Haus auch in Zukunft neben der finanziellen Unterstützung insbesondere durch das Bundespresseamt auch auf eine Förderung des Senats zurückgreifen können.

 

Die Arbeit der Europäischen Akademie und der Europäischen Akademie für städtische Umwelt werden vom Senat weiterhin unterstützt.

 

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6. Innere Sicherheit

 

Öffentliche Sicherheit

 

Berlin als weltoffene, liberale und sichere Metropole zu erhalten und auszubauen, ist Ziel unserer Innen- und Sicherheitspolitik. Öffentliche Sicherheit bedeutet neben dem Schutz vor Kriminalität als staatlicher Kernaufgabe auch den Schutz des Einzelnen und der Öffentlichkeit vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen. Die Öffentliche Sicherheit ist Bedingung dafür, dass Menschen sich in ihrer Stadt angstfrei bewegen können. Um individuelle Freiheitsrechte zu gewährleisten, dürfen staatliche Eingriffsbefugnisse nur maßvoll eingesetzt werden. Dies alles macht einen wesentlichen Teil der Lebensqualität aus und ist nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner von hoher Bedeutung, sondern spielt auch für den Verbleib und die zukünftige Ansiedlung nationaler und internationaler Unternehmen eine wichtige Rolle.

 

 

Kriminalitätsbekämpfung

 

Kernpunkt der Bekämpfung von Kriminalität ist nicht nur ihre konsequente Verfolgung, sondern auch die Bekämpfung ihrer Ursachen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Öffentliche Sicherheit wird nicht nur durch strafrechtliche Vorschriften und deren wirksame Umsetzung gewährleistet. Kriminalitätsprävention beginnt mit guter Familienpolitik, ausreichenden Lehr- und Arbeitsstellen sowie einer guten Bildung, der Verwirklichung von Chancengleichheit  und anderen Maßnahmen. Sie erfordert einen an Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzug.

 

Unser besonderes Augenmerk gilt den Schwächeren, die zum Schutz vor Gewalt, Kriminalität und Intoleranz auf den Staat angewiesen sind. Die Verfolgung von Korruption, Umwelt- und Wirtschaftskriminalität soll intensiviert werden. Anti-Gewaltprojekte wie das Berliner Interventionsprogramm gegen häusliche Gewalt sollen ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen und ausweiten. Die im Gewaltschutzgesetz geregelten Grundsätze werden in Berliner Landesrecht umgesetzt. Bürgerschaftliches Engagement im eigenen Kiez und Bezirk ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Bekämpfung von Gewalt und Kriminalität. Die Arbeit der Sicherheitsbeiräte in den Bezirken wird unterstützt. Die erfolgreiche Arbeit der Landeskommission gegen Gewalt als Gremium eines kooperativen Ansatzes der Präventionsarbeit ist fortzusetzen. Berlin wird sich am Deutschen Forum für Kriminalprävention beteiligen.

 

Schutz darf kein Privileg derjenigen sein, die sich private Sicherheitsdienste leisten können. Nur wenn die Innere Sicherheit in staatlicher Hand ist, kann sie für alle Menschen gleich garantiert und demokratisch kontrolliert werden. Die Polizei, von der Schutz vor Kriminalität erwartet wird, muss auch in der andauernd schwierigen Finanzlage so ausgerüstet und organisiert sein, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden kann.

 

Die Terroranschläge in den USA haben gezeigt, wie verletzlich rechtsstaatliche Demokratien sind. Zur Verbesserung der Öffentlichen Sicherheit ist deshalb eine nüchterne Analyse bestehender Defizite notwendig.

 

Mit Entschlossenheit und Augenmaß werden wir das Notwendige und Sinnvolle tun, um die Öffentliche Sicherheit zu verbessern. Wir müssen die freiheitliche Gesellschaft gegen den Terrorismus verteidigen, ohne sie selbst aufzugeben.

 

Zentral für die Bekämpfung des Terrors ist die Aufdeckung verdächtiger Finanzströme. Dazu muss Geldwäsche unterbunden und soweit nötig das Bankgeheimnis eingeschränkt werden.

 

 

Bürgergesellschaft gegen Extremismus

 

Wir wollen eine Bürgergesellschaft, die mit Zivilcourage und Entschlossenheit jeglichen politischen Extremismus bereits im Entstehen bekämpft. Hierzu treten wir insbesondere für ein entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus ein. Sie zu beseitigen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Rahmen der bestehenden Gesetze gewährleistet werden kann. Eine Änderung des Demonstrationsrechts ist nicht erforderlich.

 

Zivilgesellschaftliches Engagement, das sich auf diese Ziele richtet, muss ausgebaut und unterstützt werden, sowohl durch Aufklärung als auch durch die Förderung der Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen. Durch Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen, Verbänden sowie durch den Einsatz Freier Träger wollen wir die Auseinandersetzung insbesondere mit rechtsextremistischem und rassistischem Gedankengut im Jugendbereich verstärken. Hierzu gehören auch die Fortführung der Arbeit mobiler Beratungsteams sowie Beratungsangebote für Aussteiger.

 

Die Koalitionsparteien setzen sich dafür ein, dass Menschen, die in solchen Konflikten Zivilcourage bewiesen haben, in besonderer Weise öffentlich geehrt werden.

 

 

Hauptstadtbedingte Sicherheitsaufgaben

 

Im dichten Stadtraum Berlins, das mehr als zehn mal so viele Einwohner hat wie Bonn, stellen sich die Fragen der hauptstadtbedingten Sicherheitsaufgaben wie der Schutz von Regierungseinrichtungen, Bot­schaften, Missionen und internationalen Organisationen anders. Die Einrichtung einer gemeinsamen Lagezentrale und ein Zusammenwirken mit dem Bundesgrenzschutz bei Objektschutzaufgaben und Sonderlagen ist erfolgreich fortzuführen. Die Koalitionspartner streben dabei eine Änderung der Lastenteilung zwischen Bund und Land im Rahmen von Neuverhandlungen des Hauptstadtvertrages bzw. der bestehenden Sicherheitsvereinbarung an. Sie stimmen überein, dass weitere Zuwendungen des Bundes an Berlin zur Unterstützung der Berliner Sicherheitskräfte diesen auch unmittelbar zugute kommen werden.

 

 

Polizeistrukturreform

 

Die Koalitionspartner wollen eine bürgernahe, effektiv arbeitende, gut ausgestattete, vor Ort präsente und motivierte Großstadtpolizei. Orientiert an diesem Ziel ist in enger Abstimmung mit den Beschäftigten eine Reform bestehender Strukturen der Polizei nötig. Dies schließt die Fortführung begonnener Reformen und die Zusammenführung erforderlicher Modernisierungsprozesse ein.

Einsparungen und Effektivierungen bei der Verwaltung der Polizei können die Vollzugspolizei stärken und sind so ein Beitrag zur Öffentlichen Sicherheit auch in Zeiten erhöhter Anforderungen.

 

Die Führungsgliederung der Polizei wird gestrafft, die finanzielle, personelle und organisatorische Eigenverantwortung der Direktionen und Abschnitte nach dem Prinzip der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung gestärkt.

Die Frage einer einheitlichen Führung von Schutz- und Kriminalpolizei ist zu prüfen, wobei die Behördenorganisation auf die zwei zentralen Säulen dieser Polizeibereiche unter der Führung eines integrierenden Landespolizeidirektors zurückgeführt werden könnte. Synergieeffekte bei der Zusammenfassung von Stabsfunktionen stünden dabei ebenso im Vordergrund wie die Vermeidung von Doppelzuständigkeiten. Die Bildung der Landespolizeidirektion soll mit einer Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Polizeidirektionen und eines leistungsstarken Landeskriminalamts, einer Verbesserung der personellen Durchlässigkeit zwischen Schutz- und Kriminalpolizei, der Dezentralisierung und Abschichtung von Aufgaben des Landespolizeiverwaltungsamts auf die Direktionen und dem konsequenten Abbau von Doppelzuständigkeiten verbunden werden. Die vorhandenen Stäbe des Polizeipräsidenten und des bisherigen Landesschutzpolizeiamts sollen im Ergebnis der Bildung der Landespolizeidirektion zusammengeführt und damit verkleinert werden.

 

Die Verwaltungsreform wird auch im Bereich der Polizei mit Nachdruck umgesetzt. Produktbildung und Kosten-Leistungsrechnung müssen so an die Bedürfnisse der Polizei angepasst werden, dass sie zu steuerungsrelevanten Daten führen und Bürokratie vermeiden. Das Personalmanagement (etwa Personalentwicklungsplanung, Mitarbeiter/Vorgesetztengespräche, anonyme Befragung der Mitarbeiter zu den Führungsqualitäten der Vorgesetzten, Personalauswahlverfahren) ist weiterzuentwickeln.

 

Gleichartige Aufgaben des Landespolizeiverwaltungsamtes, des Landesverwaltungsamtes, des Justizverwaltungsamtes und des Landeseinwohneramtes werden organisatorisch zusammengeführt.

 

Der Senat wird bis zum 31.12.2002 ein Konzept entwickeln, welche ordnungsrechtlichen Überwachungsaufgaben aus dem Landeskriminalamt (z.B. Gewerbeaußendienst) bzw. anderen polizeilichen Dienststellen herausgelöst und auf die Bezirke übertragen werden. Das Konzept soll für die zu übertragenden Aufgaben darstellen, wie künftig bezirkliche Ordnungsaufgaben unter Berücksichtigung der bezirklichen Außendienste organisiert werden. Die Abschichtung muss einhergehen mit der Abschichtung der Ressourcen.

 

In gleicher Weise soll geprüft werden, ob die Aufgaben der Polizeiangestellten im Parkraumkontrolldienst auf die Bezirke übergehen.

 

Nichthoheitliche Tätigkeiten wie die Abwicklung von Bagatellunfällen im Straßenverkehr oder polizeiinterne Serviceleistungen können auf Private übertragen werden, wenn dies für das Land Berlin den größeren ökonomischen und sicherheitstechnischen Nutzen bringt und dies rechtlich unbedenklich ist. Das Fuhrparkmanagement wird effektiviert, der Fuhrpark gestrafft und die Zahl der Polizeiwerkstätten reduziert.

 

Bei den von der Polizei für ihre Zwecke genutzten Gebäuden wird entsprechend dem bereits beschlossenen Projekt für die Gebäude der Hauptverwaltung und der Finanzbehörden eine Facility-Management-Lösung eingeführt.

 

Bei kommerziellen Großveranstaltungen wird geprüft, inwieweit Ordnungsaufgaben dem Veranstalter übertragen oder gegen Gebühr von der Polizei wahrgenommen werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob bei derartigen Veranstaltungen auch eine an den Einnahmen orientierte Erhebung von Gebühren für öffentliche Sicherheitsleistungen möglich ist.

 

Die Finanzierung des Polizeiorchesters aus Haushaltsmitteln wird eingestellt. Es ist zu prüfen, ob ein Erhalt des Polizeiorchesters ohne Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln möglich ist. Die Reiterstaffel wird aufgelöst.

 

Zur Förderung von Bürgernähe und Transparenz werden - wie in Großbritannien und den USA seit langem bewährt - Berliner Polizeibeamte eine individualisierbare Kennung gut sichtbar an ihrer Uniform tragen. Hierzu soll möglichst eine einvernehmliche Regelung mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen gefunden werden.

 

 

Eingriffsbefugnisse der Polizei

 

Die Koalitionspartner werden die Erforderlichkeit neuer sowie Notwendigkeit und Wirksamkeit der bestehenden Eingriffsbefugnisse überprüfen.

 

Die Unterstützung des Schutzes einzelner, besonders gefährdeter Objekte mit den Mitteln optischer Überwachungstechnik wird unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesetzlich geregelt. Eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze wird nicht ins Auge gefasst.

 

Die Befugnisse der Polizei zur längerfristigen Observation, zum Einsatz von V-Personen, zum Einsatz verdeckter Ermittler und technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen werden entsprechend dem Vorbild anderer Bundesländer an einen Straftatenkatalog gebunden und nicht mehr auf eine Generalklausel gestützt. Durch entsprechende ausdrückliche Regelung im Gesetz über allgemeine Sicherheit und Ordnung (ASOG) soll auch klar gestellt werden, dass derartige Befugnisse der Polizei bei Straftaten bestehen, die sich auf gemeinschaftswidrige Wirtschaftsformen, insbesondere illegale Beschäftigung, beziehen, sowie bei Ordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 10.000 Euro Bußgeld bedroht sind.

 

Der Senat wird dem zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses jährlich einen detaillierten Bericht über Umfang und Erfolg aller nach dem ASOG möglichen, besonders tief in das Persönlichkeitsrecht eingreifenden Maßnahmen (insbesondere sog. lagebildabhängige Kontrollen und akustische Überwachung) vorlegen.

 

 

Leitlinien in besonderen Einsatzlagen

 

Die Polizeiarbeit in besonderen Einsatzlagen ist geprägt von Vorausschau, Einfühlungsvermögen und Kooperationswille. In Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzügen sind Strategien deeskalierender Art Leitlinie, um unterschiedliche Interessenlagen, Sicherheitsansprüche der Bürgerinnen und Bürger, die Aufgabe der Gefahrenabwehr und die Verpflichtung zur Verfolgung strafbarer Handlungen konfliktfrei und situationsangemessen zu handhaben. Die Kooperation im Vorfeld und während der Abläufe mit Veranstaltern, Beteiligten und Betroffenen soll für die Berliner Polizei dabei ebenso selbstverständlich sein wie eine auf Transparenz ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

Berliner Modell

 

Die Koalitionspartner setzen weiter auf die verstärkte Einbeziehung der Schutzpolizei in die Bekämpfung der Alltagskriminalität zur bürgernahen und effizienten Kriminalitätsbekämpfung. Das Berliner Modell wird nun auf verschiedenen Ebenen einer Bewertung zugeführt und in gegebenenfalls modifizierter Form fortentwickelt. Mit dem Ende der Erprobungsphase entfallen die zur Begleitung der Erprobung durch Dienstvereinbarung pauschal zugestandenen sechs Überstunden pro Monat.

 

 

Polizeiausstattung

 

Durch die personelle und sachliche Ausstattung der Polizei und die Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten muss gewährleistet werden, dass die Polizei den vielfältigen an sie gestellten Anforderungen gerecht werden kann. Das kostet Geld, das auch bei der anhaltenden Haushaltskrise zur Verfügung gestellt werden muss. Die Berliner Polizei hat in vielen Bereichen erhebliche Ausstattungsrückstände, die aufgeholt werden müssen. Wir brauchen insbesondere:

 

-           Kommunikationstechnik vom Mobiltelefon bis zum Funkgerät,

-           Informationsbeschaffung und -verarbeitung durch ein verbindendes PC-Netz für alle Dienststellen,

-           bedarfsgerechte persönliche Ausstattung von Kleidung bis zur Waffentechnik,

-           stadtorientierte Fahrzeuge vom einfachen Transportmittel über neue Einsatzwagen bis zum Gruppenwagen

 

Dabei sollen durch Interessenbekundungsverfahren und Ausschreibungen die besten und preisgünstigsten Lösungen, die private Unternehmen anbieten, ausgewählt werden.

 

Die Baulichkeiten sind in einen Zustand zu bringen, der ein angemessenes Arbeiten ermöglicht.

 

Das Dienstgebäude Otto-Braun-Straße wird im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Verwaltungsämter aufgegeben und veräußert. Weitere bauliche Investitionen in dieses Dienstgebäude finden nicht statt.

 

 

Personal

 

Qualitativ hochwertige Polizeiarbeit setzt eine gute Aus- und ständige Weiterbildung voraus. Hierbei spielen Elemente gewaltfreier Konfliktlösung und des Konfliktmanagements sowie die Erlangung interkultureller Kompetenz eine wichtige Rolle.

 

Die zweigeteilte Laufbahn wird in Abhängigkeit von dem Bewerberangebot fortgeführt. Zur Unterstützung der Fortführung der zweigeteilten Laufbahn ist der verstärkte Einsatz von Polizeiangestellten im Vollzugsdienst zu prüfen.

 

Durch Änderung der Arbeitszeit ist sicherzustellen, dass - wie in anderen Bundesländern auch - bei der Vollzugspolizei die in der Arbeitszeitverordnung vorgesehenen Mindestpausenzeiten von 30 Minuten eingeführt werden, die nicht auf die Arbeitszeit anzurechnen sind. Ausnahmen sollen insoweit nur noch möglich sein bei besonderen Anlässen (z.B. Nachtschichten, geschlossene Einheiten im Einsatz bei Großereignissen oder bei Unterstützungseinsätzen in anderen Bundesländern, bei Großveranstaltungen oder bei Staatsbesuchen).

 

Die 1983 seinerzeit nur vorübergehend vorgesehene Gewährung von Winterzusatzurlaub für Schichtdienstleistende entfällt künftig.

 

Personelle Einsparungen bei der Vollzugspolizei sind nicht zu vertreten, es sei denn, sie werden durch veränderte Arbeitszeitmodelle oder eine effektivere Führungsstruktur ermöglicht.

 

Die Polizei wird sich um Bewerberinnen und Bewerber nichtdeutscher Herkunft bemühen. Frauen werden insbesondere im Hinblick auf die Übernahme von Führungspositionen gezielt gefördert.

 

 

Freiwilliger Polizeidienst

 

Der Freiwillige Polizeidienst (FPD) wird aufgelöst.

 

 

Polizei und Private Sicherheitsdienste

 

Das staatliche Gewaltmonopol bleibt unangetastet. Im Bereich originär staatlicher Aufgaben gibt es für private Sicherheitsdienste keinen Raum. Die Einführung gesetzlicher Zulassungs- und Überwachungskriterien für private Sicherheitsunternehmen auf Bundesebene ist anzustreben, ihre Eingriffsbefugnisse bleiben auf Jedermannsrechte beschränkt. Die Abstimmung zwischen Unternehmen der Sicherheitsbranche und der Polizei ist da, wo sie sinnvoll ist, zu unterstützen.

 

 

Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Bedingt durch den technischen Fortschritt werden in zunehmendem Maße auch in Alltagssituationen wie beim Gebrauch von Mobiltelefonen, Kreditkarten etc. persönliche Daten erfasst, die immer leichter verarbeitet und verknüpft werden können. Der Datenschutz dient dem Zweck, Bürgerinnen und Bürgern Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben. Mit der Überarbeitung des Berliner Datenschutzgesetzes vom Juni 2001 wurde die Grundlage dafür verbessert.

 

Schutz vor Kriminalität und Schutz der informationellen Selbstbestimmung schließen sich nicht aus. Wo insbesondere Sicherheitserfordernisse die weitere Erhebung und Verknüpfung persönlicher Daten verlangen, werden wir gewährleisten, dass dies auf gesetzlicher Grundlage und in einem geregelten Verfahren erfolgt.

 

Das zum Ende der 13. Wahlperiode verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung sind nicht eingetreten.

 

Die Arbeit des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land Berlin wird vom Senat weiterhin unterstützt.

 

 

Verfassungsschutz

 

Der seit dem Jahr 2000 laufende Umstrukturierungsprozess des Verfassungsschutzes ist der Beginn der Korrektur struktureller und inhaltlicher Defizite der Behörde, die in der Vergangenheit überwiegend durch Pannen und Skandale aufgefallen war. Die Verfassungsschutzbehörde muss sich fortentwickeln von einem klassischen Geheimdienst hin zu einem Instrument moderner, wissenschaftlich fundierter Beratung für Politik und Öffentlichkeit. Die Koalitionsparteien werden sicherstellen, dass die personelle und technische Ausstattung des Verfassungsschutzes diesen Anforderungen entspricht. Hierbei ist die veränderte weltpolitische Situation zu berücksichtigen. Vom Instrument der Rotation der Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung wird Gebrauch gemacht.

 

Geheimdienstliche Eingriffsmöglichkeiten sind nur in Ausnahmefällen parlamentarisch ermächtigt und kontrolliert einzusetzen. Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten vereinbaren die Koalitionsparteien, alle im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien bei der Besetzung der G-10-Kommission zu berücksichtigen.

 

Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass der Verfassungsschutz nur ein Element von mehreren bei der Abwehr extremistischer Gefahren für die Gesellschaft sein kann. Zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung braucht es vor allem aufgeklärte, couragierte und demokratisch gesinnte Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Feuerwehr und Katastrophenschutz

 

Die Ausstattung der Berliner Feuerwehr ist zu ergänzen und zu aktualisieren. Die Konzeption der Einsatzdienste ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kommission Einsatzdienste anforderungsorientiert anzupassen. Die Indikatoren für eine funktionierende und qualitätsvolle Arbeit sind dabei fortzuentwickeln.

 

Die Integration der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr ist fortzuführen, wobei insbesondere die Arbeit mit Jugendlichen zu fördern und als wichtiger Teil allgemeiner Jugendarbeit abzusichern sein wird.

 

Auf dem Sektor des Katastrophenschutzes ist das gerade gewachsene Bewusstsein für die Vorsorge, die Planungsaufgaben und den Ausstattungsbedarf zu pflegen und auszubauen. Gefahrenpotenziale sind einzuschätzen, die Verantwortungsbereiche auf ihre Aufgaben hinzuweisen und für funktionierende Abläufe für den Fall einer Realisierung der Gefahren Sorge zu tragen.

 

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7. Integration

 

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

 

Die Koalitionsparteien werden die interkulturelle Ausrichtung der Berliner Verwaltung konsequent vorantreiben. Dadurch soll das Verständnis zwischen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und Menschen mit Migrationshintergrund erleichtert werden. Die interkulturelle Kompetenz wird insbesondere durch Fort- und Weiterbildung gestärkt. Menschen mit Migrationshintergrund wird der Zugang zum öffentlichen Dienst erleichtert.

 

 

Ausländerbehörde           

 

Wir werden die Aufklärung und Beratung über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Verbesserung und Absicherung des Aufenthaltstatus der Migrantinnen und Migranten sowie die Umsetzung im Rahmen der Ermessensspielräume verbessern. Aushänge und Informationsblätter der Ausländerbehörde sind in den entsprechenden Sprachen sowie in englischer Sprache zu verfassen.

 

 

Chancengleichheit für Migrantinnen

 

Die Koalitionspartner setzen sich für eine Zuwanderungs- und Integrationspolitik ein, die Frauen nicht diskriminiert. Ein solcher Politikansatz versteht sich als Querschnittspolitik mit dem Ziel der Gleichstellung von Migrantinnen, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung ihrer wirtschaftlichen Eigenständigkeit.

 

 

Gleichbehandlungsgrundsatz

 

Die Berliner Gesetze und Verordnungen werden dahingehend überprüft, ob sie der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschiede der Rasse oder der ethnischen Herkunft vom 29. Juni 2000 entsprechen.

 

Das Land Berlin arbeitet bei der Umsetzung der EU-Richtlinie mit nichtstaatlichen Stellen zusammen.

 

 

Einbürgerungsverfahren

 

Die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts war ein erster, längst überfälliger Schritt. Gerade in der Metropole Berlin hat die Integration der Migrantinnen und Migranten höchste Priorität. Die Anerkennung der hier Geborenen als deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger ist in diesem Sinne eine wichtige und notwendige Maßnahme.

 

Die Koalitionsparteien wollen, dass in Berlin Einbürgerungen weiter erleichtert werden. Die Wartezeiten bei der Einbürgerung sind in vielen Bezirken unzumutbar lang und wirken kontraproduktiv. Wir werden die Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Beschleunigung und  Vereinfachung - auch einer weiteren Abschichtung von Kompetenzen auf die bezirklichen Einbürgerungsstellen - überprüfen.

 

Wir werden die Migrantinnen und Migranten auf die Möglichkeiten der Einbürgerung hinweisen, sie gezielt informieren und motivieren.

 

Wir wollen die Praxis der Sprachtests bei den Einbürgerungen vereinheitlichen.

 

 

Schutz der von Menschenhandel betroffenen Frauen und Kinder und von Opfern rassistischer Übergriffe

 

Berlin wird die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Frauen und Kindern, die Opfer von Menschenhandel wurden, den bestmöglichen Schutz zu gewähren. Soweit für diesen Schutz erforderlich, ist ihnen ein sicherer Aufenthalt zu ermöglichen. Das Land Berlin wird hierbei mit  Freien Trägern und mit Nichtregierungsorganisationen auch im Ausland zusammenarbeiten.

 

Sollten Ausländerinnen und Ausländer in Berlin im Einzelfall Opfer schwerer Straftaten mit rassistischem Hintergrund werden, die sich gegen die körperliche Integrität richten, wird das Land Berlin im Sinne der Wiedergutmachung eine Aufenthaltsgenehmigung aus dringenden humanitären Gründen erteilen.

 

 

Abschiebungen und Abschiebungsgewahrsam

 

Der Senat wird die in der vergangenen Legislaturperiode eingeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung von Abschiebehaft und zur Verbesserung der Situation im Abschiebegewahrsam weiterführen.

 

Der Senat wird insbesondere bei Minderjährigen von Abschiebehaft absehen, wenn die Erreichbarkeit gesichert ist.

 

Die medizinische Versorgung wird in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer verbessert.

 

Die baulichen Verhältnisse des Abschiebegewahrsams werden verbessert. Dazu gehören auch die Beseitigung der Innengitter und die Umgestaltung der Besucherräume.

Die Koalitionsparteien werden sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Abschiebung von Schwangeren zumindest drei Monate vor und nach der Geburt ausgesetzt wird.

 

 

Flüchtlingspolitik

 

Der Umgang mit Flüchtlingen orientiert sich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben an den Menschenrechten und der Humanität. Berlin wird weiterhin Menschen helfen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen mussten. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass es zu einer gerechten Verteilung zumindest der fiskalischen Hilfen innerhalb Deutschlands, aber auch innerhalb der Europäischen Union kommt.

 

Das Land Berlin wird bei seinen Entscheidungen zu Flüchtlingen auch die aktuellen Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und des UNHCR berücksichtigen.

 

Das Land Berlin wird sich beim Bund für ein dauerhaftes Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende Roma einsetzen.

 

 

”Residenzpflicht”

 

Das Land Berlin wird die Ausnahmen von den Regelungen zum Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs nach § 58 AsylVfG flexibel handhaben, um unbillige Härten für Asylbewerberinnen und -bewerbern zu vermeiden. Hierzu ist eine Vereinbarung mit Brandenburg anzustreben.

 

 

Aufenthaltsrechtlich statuslose Menschen (sans papiers)

 

Wir wollen die Situation aufenthaltsrechtlich statusloser Menschen durch die Gewährleistung humanitärer Mindeststandards verbessern.

 

 

Härtefallgremium

 

Die bisherige positive Arbeit des Gremiums für ausländerrechtliche Härtefälle wird fortgesetzt.

 

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8. Volksentscheid und bezirkliche Selbstverwaltung

 

Wir wollen die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger verbessern.

 

Direkte Demokratie auf Landesebene soll durch eine Vereinfachung der formalen Voraussetzungen für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (vereinfachte Sammlungsbedingungen, angemessene Fristen), erleichtert werden. Die Koalitionsparteien streben dabei auch eine Absenkung der Quoren an. Zusätzlich prüfen wir, ob die Möglichkeiten für Volksbegehren erweitert werden können.

 

Die direkten Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten der Berlinerinnen und Berliner auf Bezirksebene werden erweitert. Bürgerentscheide auf der Basis von Bürgerbegehren werden ermöglicht. Sammlungsbedingungen, Fristen sowie Quoren werden zugunsten der Initiativen novelliert.

 

Wir werden das Bezirksverwaltungsgesetz ändern, um in den Bezirksverordnetenversammlungen Bürgerfragestunden bzw. Bürgeranhörungen zu ermöglichen.

 

 

Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger

Berlin wird die Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein zum kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger unterstützen.

 

 

Wahlrecht ab 16 Jahren

Die Koalition ergreift eine Initiative zur Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren für die Wahlen zu den Bezirksverordneten-Versammlungen.

 

 

Politisches Bezirksamt

Wir werden gemeinsam mit anderen Fraktionen des Abgeordnetenhauses eine Initiative ergreifen, um die Bildung der Bezirksämter nach Proporz mit Beginn der nächsten Wahlperiode zu beenden. Hierbei soll die Zahl der Bezirksamtsmitglieder in Zukunft auf fünf begrenzt werden.

 

Bezirksamtsmitglieder, deren Amt vorzeitig endet, sollen in Zukunft nur noch ein Übergangsgeld erhalten und nicht mehr Amtsbezüge bis zum Ende ihrer ursprünglich vorgesehenen Amtszeit beziehen.

 

 

Stärkung des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements

Die Informationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger über freiwilliges bürgerschaftliches Engagement sind zu verbessern. Die Arbeit der Berliner Freiwilligenagentur ist in diesem Sinne sicherzustellen und auszubauen. Die Berliner Verwaltung hat in ihrer moderierenden und aktivierenden Rolle die Vernetzung des Interesses der Bürgerinnen und Bürger mit der lebendigen Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements im Umwelt-, Sozial-, Sport-, Kultur- oder Gesundheitsbereich zu ermöglichen. Die Arbeit z.B. von Sportvereinen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Bürgerinitiativen, Freiwilligen Feuerwehren, DRK oder THW, aber auch Agenda21-Gruppen ist einzubeziehen. Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen für das Bürgerengagement zu sichern und verbessern (z.B. Überlassung und Vermittlung von Räumen, Beratung beim Aufbau von Gruppen, Entbürokratisierung der Verfahren, Prüfung der Möglichkeiten der Verbesserungen im Versicherungsschutz).

 

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9. Rechtspolitik

 

Die Rechtspflege dient dem inneren Frieden. Sie gewährleistet, dass Konflikte in unserer Gesellschaft in geordne­ten und rechtsstaatlichen Bahnen entschieden werden. Jedoch muss die Justiz ihre Entscheidungen auch schnell und für die Bürgerinnen und Bürger verständlich treffen, um von den Betroffenen akzeptiert zu werden. Rechtsgewährung ist Dienst für die Menschen in unserer Stadt.

 

Lange Verfahrensdauer, ausbleibende Vollstreckungen, langatmige Registersachen untergraben nicht nur die Akzeptanz der Justiz und das Rechtsstaatsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, sondern können sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen zur existenziellen Bedrohung werden. Eine stockende Justiz wird damit auch zu einem Hemmschuh wirtschaftlicher Entwicklung.

 

Ausgehend von der unabweisbaren Pflicht des Staates zur Rechtsgewährung für den Bürger und zur Sicherung einer gleichmäßigen und qualitativ angemessenen Rechtspflege und einer wirksamen Strafverfolgung vereinbaren die Koalitionsparteien, entschiedene Schritte zur technischen und organisatorischen Modernisierung der Berliner Justiz in Angriff zu nehmen.

 

 

Gerichtsbarkeit

 

Die zum großen Teil aus dem vorletzten Jahrhundert stammende Organisation der Arbeitsabläufe in der Gerichtsbarkeit bedarf dringend der Modernisierung. An einer nachhaltigen Optimierung der Geschäftsprozesse u. a. durch die Bildung von Serviceteams und durch den Einsatz von Gerichtsmanagern geht kein Weg vorbei.

Die Übernahme von Führungsfunktionen darf nicht allein an die juristische Kompetenz geknüpft werden, sondern muss verstärkt auch die Fähigkeit zur Personalführung und organisatorisches Geschick berücksichtigen. Diesem Bedarf müssen auch Fortbildungsangebote und -anforderungen gerecht werden.

Die Organisation der Gerichtsbarkeit ist nach den im Verwaltungsreformgrundsätzegesetz bestimmten Prinzipien, angepasst an die jeweils besonderen Erfordernisse, zu modernisieren. Am Landgericht werden Leistungs- und Verantwortungszentren gebildet. Die Amtsgerichte sind zu verselbständigen und mit Entscheidungsbefugnissen über Personal- und Sachmittel auszustatten. Die konkrete Umsetzungsplanung wird im Jahr 2002 vorgelegt.

Das Justizverwaltungsamt wird aufgelöst.

 

Im Interesse der Bürgernähe der Justiz ist zu prüfen, ob in den Bürgerämtern auch Rechtsantragsstellen der Gerichte eingerichtet werden können.

Zur Entlastung der Zivilgerichte wird die Einführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens angestrebt. Bei Ausgestaltung des entsprechenden Landesgesetzes werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der ehrenamtlichen Berliner Schiedsleute angemessen berücksichtigt sowie die Erfahrungen anderer Bundesländer ausgewertet.

Der Senat wird bis Mitte 2002 ein Konzept  zur Nutzung der Experimentierklausel der ZPO durch das Land Berlin vorlegen.

Der Senat strebt zur Vereinheitlichung und Effektivierung der Rechtsprechung eine Vereinbarung mit dem Land Brandenburg über die Bildung gemeinsamer Obergerichte entsprechend der im Einigungsstaatsvertrag mit dem Land Brandenburg erzielten Übereinkunft an. Das derzeit noch vom Bundesverwaltungsgericht genutzte Gerichtsgebäude in der Hardenbergstraße wird für ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht vorgehalten.

Die Ausstattung der Gerichte mit moderner Büro- und Kommunikationstechnik ist umgehend zu verbessern. Es wird ein Sofortprogramm entwickelt und umgesetzt, das die Kommunikation innerhalb der Justiz sowie mit der Polizei (auch länderübergreifend mit Brandenburg) verbessert und eine Erstausstattung der Gerichte, insbesondere der Geschäftsstellen, mit netzfähigen PCs, Faxgeräten, Kopierern und Anrufbeantwortern sicherstellt. Dieses auch die Ausstattung der Staatsanwaltschaft beinhaltende Programm ist unverzüglich zu entwickeln und zeitnah umzusetzen. Dafür wären Haushaltsmittel in Höhe von 39 Mio. Euro erforderlich. Die schrittweise Verbesserung der IT-Ausstattung bildet die Voraussetzung für einen Konsolidierungsbeitrag der Gerichtsbarkeit im Bereich der Personalkosten auf Grund der erzielten Effektivitäts- und Rationalisierungseffekte.

 

 

Juristinnen- und Juristenausbildung

 

Die Juristinnen- und Juristenausbildung und das Prüfungswesen sowie die Ausbildung für die anderen Justizberufe sollte nach Möglichkeit von den Ländern Berlin und Brandenburg gemeinsam durchgeführt werden.

Die Dauer des ersten Staatsexamens (vom Beginn der 1. Klausur bis zur Zeugnisaushändigung) ist deutlich zu reduzieren.

Referendarinnen und Referendare sollen zukünftig nicht mehr verbeamtet werden.

Es soll für sie ein Ausbildungsverhältnis mit einer entsprechenden Vergütung eingerichtet werden.

 

 

Strafverfolgung

 

Eine funktionierende Strafverfolgung ist eine Voraussetzung effektiver Kriminalitätsbekämpfung und verdient daher besondere Aufmerksamkeit.

Die Organisation und insbesondere die technische Ausstattung der Staatsanwaltschaft sind kontinuierlich und nachhaltig zu modernisieren. Die Verbesserung der Ausstattung der Staatsanwaltschaft mit IuK-Technik ist Bestandteil des oben genannten Sonderprogramms.

Die Raumsituation von Teilen der Staatsanwaltschaft ist untragbar und so schnell wie möglich zu verbessern.

 

Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens als besonders nachdrückliche Reaktion auf leichtere Kriminalität wird ausgebaut. Die organisatorischen Bedingungen für seine Anwendung werden verbessert.

 

Geeignete Ermittlungsverfahren sollen zur Entlastung der Staatsanwaltschaft verstärkt auf die Amtsanwaltschaft übertragen werden.

 

Die Verfolgung von schweren Wirtschaftsdelikten und Korruption bildet einen Ermittlungsschwerpunkt der Staatsanwaltschaft. Dafür sind die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen. Die Arbeitsgruppe Korruption wird die Qualifizierung der Innenrevision der Berliner Behörden verstärken und die Umsetzung von allgemein anerkannten präventiven Maßnahmen in allen Verwaltungen befördern. Es werden Regelungen geschaffen, mit denen die Firmen, die sich an Korruptionshandlungen beteiligt haben, auf längere Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

 

Die Bemühungen um Sicherstellung von Vermögenswerten aus Straftaten werden intensiviert. Die Möglichkeit einer Zweckbindung von Teilen dieser  abgeschöpften  Mittel für die Opfer- und Straffälligenhilfe ist zu prüfen.

 

Zur Verfolgung internationaler Kriminalität ist die europäische Zusammenarbeit zu verstärken. Berlin wird sich weiterhin aktiv am Aufbau einer institutionellen Zusammenarbeit von europäischen Staatsanwaltschaften im Rahmen des EUROJUS -Projektes engagieren. Dabei setzt sich die Berliner Justiz besonders für die Sicherung der demokratischen Legitimation und Kontrolle des grenzüberschreitenden Wirkens dieser Institution sowie für die Garantie der Bürgerrechte, für einen zuverlässigen Datenschutz und für die Schaffung eines angemessenen Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger ein.

 

 

Straftaten Jugendlicher vorbeugen

 

Insbesondere im Bereich der Jugenddelinquenz ist die Schnelligkeit der Reaktion wich­tig, damit diese einen pädagogischen Zweck erfüllt. Die Koalitionspartner wollen daher das Projekt zur Vermeidung weiterer Straftaten von Jugendlichen (Diversionsrichtlinie) in Zusammenarbeit mit der Polizei fortführen. Staatsan­waltschaft, Polizei, Jugendbehörden und freie Träger sol­len wohnortbezogen stärker vernetzt werden. Eine abge­stimmte regionale Ausrichtung von Jugendstaatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und der Jugendgerichte ist anzu­streben.

 

Die Staatsanwaltschaft soll dafür sorgen, dass pädagogische Maßnahmen in geeigneten Fällen entsprechend dem Jugendgerichtsgesetz stärkeres Gewicht erhalten. Strafverfolgungsmaßnahmen sind insoweit stärker mit wohnortbezogenen Präventionsinitiativen zu verzahnen.

 

Die Koalitionsparteien werden eine Initiative ergreifen, um die Sozialarbeit im Bereich der Jugenddelinquenz durch Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts zu erleichtern.

 

 

Opferschutz

 

Die Opferhilfe muss verstärkt werden. Das betrifft sowohl die praktische Hilfe für Opfer von Straftaten als auch deren Betreuung als Zeuginnen und Zeugen vor Gericht und die Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadenswiedergutmachung. Dabei ist die Tätigkeit der freien Träger in der Opferhilfe unbedingt zu sichern.

 

Frauen ist in Gewaltsituationen - auch auf der Grundlage des neuen Gewaltschutzgesetzes - größtmöglicher Schutz zu gewähren. Frauenhäuser und andere Zufluchtsmöglichkeiten sind weiter unverzichtbar.

 

 

Strafvollzug

 

Die anhaltende Überbelegung in den Justizvollzugsanstalten Berlins ist ein auf Dauer nicht hinnehmbarer Zustand. Da eine wesentliche Erweiterung der Haftplatzkapazität nicht in Aussicht steht, ist dieser Situation mit unterschiedlichen Maßnahmen zu begegnen.

 

Maßnahmen der Haftvermeidung sind  auszubauen. Dazu gehört die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit. Die Erhöhung des Anteils von Entlassungen zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wird angestrebt. Eine Entlassungsvorbereitung aller Häftlinge ist zu sichern, um die Chance für ein straffreies Leben nach der Haftentlassung zu erhöhen und die Rückfallquote zu senken. Die Bemühungen um die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Strafgefangene werden verstärkt.

 

Strafgefangene mit Migrationshintergrund sind entsprechend ihrer Fähigkeiten in alle Resozialisierungsmaßnahmen im Strafvollzug einzubeziehen. Dabei ist die Verbesserung der Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen von großer Bedeutung.

 

Die bisher schon vorhandenen Möglichkeiten, dass ausländische Gefangene ohne soziale Bindung ihre Strafhaft in ihrem Heimatland verbüßen, sollen verstärkt genutzt werden.

 

Für die Resozialisierung der Täter ist es wichtig, die Sozialen Dienste der Justiz leistungsfähig zu erhalten. Ebenso bedeutsam ist die Sicherung der Leistungen der freien Träger für Betreuung von Straftätern bei der Vermeidung von Haft, bei der Betreuung in der Haft, bei der Entlassungsvorbereitung sowie bei der Hilfe nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe beim Übergang in das Leben in Freiheit.

 

Der Prozess der Modernisierung des Justizvollzugs wird fortgeführt. Insbesondere das Projekt zur Neuordnung des Arbeitswesens ist zum Abschluss zu bringen und in geeigneter Weise in allen Justizvollzugsanstalten umzusetzen.

 

Dabei ist auch die Kooperation mit privaten Anbietern zu verstärken. Auch künftig werden Interessenbekundungsverfahren bei privatisierungsgeeigneten Dienstleistungen des Justizvollzugs weiterhin durchgeführt.

 

Sollte ein weiterer Anstieg der Zahl der Strafgefangenen dennoch die Schaffung neuer Haftplätze zur Sicherung des gesetzmäßigen Strafvollzugs gebieten, ist dies zwingend mit der Bereitstellung zusätzlichen Personals zu verbinden. Bei derartigen Kapazitätserweiterungen ist der offene Vollzug zu bevorzugen. Die Justizvollzugsanstalt Heidering bei Großbeeren wird in dieser Wahlperiode nicht gebaut.

 

Der in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee vorgesehene Erweiterungsbau des Justizvollzugskrankenhauses wird öffentlich ausgeschrieben und wegen seiner besonderen Priorität zeitnah realisiert. Die Pläne für den Bau des Justizvollzugskrankenhauses Buch werden daher nicht weiter verfolgt.

 

Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung wird die sozialtherapeutische Einrichtung für Sexualstraftäter in der Justizvollzugsanstalt Tegel zeitnah ihren Betrieb in vollem Umfang aufnehmen.

 

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10. Schule

 

Reformprogramm für die Berliner Schule

 

Bildung hat Priorität!

 

Bildung ist die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die neuen Herausforderungen in der Wissensgesellschaft und Arbeitswelt erfordern die Leistungsbereitschaft und das Engagement des Einzelnen. Chancengleichheit bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten gefördert und soziale und kulturelle Bildungsbenachteiligungen  ausgeglichen werden.

 

Die Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf die bestmögliche Ausbildung. Die Berliner Schule muss so ausgestattet sein, dass sie diesem Anspruch gerecht werden kann.

 

Ziel ist es, die Qualität der Bildungseinrichtungen durch Neugestaltung der Rahmenpläne sowie durch stärkere Profilbildung zu steigern. Die Schulen erhalten mehr Eigenständigkeit, Handlungsfähigkeit und Verantwortung. Wir wollen die Schulen befähigen, sich einem fairen Wettbewerb zu stellen.

 

Die Ergebnisse der PISA-Studie haben die Koalition darin bestärkt, vorrangig und mit allem Nachdruck auf folgenden Handlungsfeldern tätig zu werden:

 

1.   Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich

 

2.   Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule, auch mit dem Ziel einer frühzeitigeren Einschulung in geeigneten Fällen

 

3.   Verbesserung der Grundschulbildung und die durchgängige Verbesserung der Lesekompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge

 

4.   Wirksame Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

 

5.   Konsequente Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie einer ergebnisorientierten Evaluation

 

6.   Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Umgang mit der Heterogenität der Schülerschaft und im Hinblick auf diagnostische und methodische Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung

 

7.   Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel erweiterter Bildungs-, Lern- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen

 

Alle Maßnahmen auf diesen Handlungsfeldern setzen zwingend verlässliche Rahmenbedingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung voraus.

 

 

1. Verlässliche Rahmenbedingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung bis 2006

 

Schulen brauchen für ihre Arbeit verlässliche Rahmenbedingungen, um ihren pädagogischen Auftrag leisten zu können. Für die kommenden fünf Schuljahre wird daher auf der Basis der in dieser Vereinbarung festgelegten Ausstattungsbedingungen eine verlässliche Unterrichts- und Lehrerbedarfsplanung erstellt.

 

Die im Schuljahr 2001/02 neu begonnenen pädagogischen Verbesserungen (z.B. Fremdsprachenfrühbeginn, Frequenzsenkung in Schulen mit einem hohen Anteil von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in sozial benachteiligten Gebieten, Ausweitung des Schulversuchs ”Verlässliche Halbtagsschule” um 25 Schulen und Aufstockung des Integrationsvolumens) werden fortgeführt. Hierfür stehen ab dem Schuljahr 2002/03 zusätzlich 320 Stellen zur Verfügung.

 

Trotz der schwierigen Haushaltslage wird es darüber hinaus aufgrund der sinkenden Schülerzahlen in den Jahren 2002 bis 2006 zu weiteren pädagogischen Verbesserungen kommen, da von den durch Schülerrückgang bedingten personellen Spielräumen zusätzlich insgesamt 1.040 Stellen für neue pädagogische Maßnahmen genutzt werden. Die zusätzlichen Stellen werden u.a. verwendet für:

 

·         die Einrichtung weiterer 30 Ganztagsgrundschulen

·         den schrittweisen Ausbau der Grundschulen im Westteil zu verlässlichen Halbtagsgrundschulen (VHG) und die schrittweise Verknüpfung mit dem offenen Ganztagsbetrieb (OGB) zu einem einheitlichen Angebot in der ganzen Stadt

·         die Verbesserung der Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache

·         Integrationsunterricht (gemeinsame Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung)

·         Frequenzabsenkungen in Schulen in sozialen Brennpunkten und für Schulen der Sekundarstufe mit besonders hohen Frequenzen

·         die Umsetzung der Reformanforderungen an den Berliner Schulen.

 

Die Maßnahmen zur Verbesserung der pädagogischen Bedingungen für Schulen in sozialen Brennpunkten werden in einem Sofortprogramm zusammengefasst.

 

Der Stellenrahmen für das pädagogische Personal der Berliner Schule wird für diese Legislaturperiode verbindlich festgelegt. Grundlage für die Festlegung des Stellenrahmens ist die aktuelle Lehrerbedarfsplanung.

 

Eine Veränderung des Stellenrahmens gegenüber der Ursprungsplanung erfolgt lediglich aufgrund der auf der Basis der jeweiligen Ist-Zahlen aktualisierten Schülerprognosen.

 

Die für die Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden zur Verfügung stehenden Stellen werden um 300 Stellen (das entspricht 10 Prozent des Volumens im Schuljahr 2001/02) im nicht-pädagogischen Bereich verringert. Die Anrechnungsstunden für Referendare/Studienanwärter werden um eine Stunde pro Woche erhöht. Dies entspricht einem Volumen von 100 Lehrerstellen.

 

Mit diesen Festlegungen ist sichergestellt, dass in dieser Legislaturperiode Einstellungsmöglichkeiten im Umfang von über 4000 Stellen geschaffen werden.

 

Die Unterrichtsstundenguthaben aus den Arbeitszeitkonten werden wie vereinbart vollständig zurück gegeben. Die gegenwärtige Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte soll in dieser Legislaturperiode nicht erhöht werden. Dies steht jedoch in Abhängigkeit zu den Vereinbarungen im angestrebten Solidarpakt.

 

Frühpensionierungen sind auszuschließen, sofern die Lehrkraft in anderer Funktion an der Schule eingesetzt werden kann.

 

Das Schul- und Sportstättenprogramm wird in der gesamten Legislaturperiode mit einem jährlichen Volumen von 52 Mio Euro fortgeführt.

 

 

2. Neues Leitbild für die Berliner Schule: Erweiterte Selbständigkeit

 

In der Legislaturperiode werden umgehend die rechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die folgenden Leitlinien einer erweiterten Selbständigkeit der Schulen umzusetzen:

 

 

1. Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens

Die Schulen gestalten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben selbstständig und eigenverantwortlich ihre pädagogische,  personelle, finanzielle und organisatorische Tätigkeit. Die Schulen öffnen sich gegenüber ihrem sozialen und kulturellen Umfeld und kooperieren mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie mit anderen außerschulischen Einrichtungen und Institutionen (u.a. Nachbarschaftsschulen, Kooperation Schule-Wirtschaft).

 

Die Schulen legen pädagogische Ziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit mit dem Ziel fest, diese in einem Schulprogramm für die Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit zusammenzuführen. In diesem Rahmen kann die Schule ein schuleigenes Curriculum in Ausgestaltung der Rahmenpläne entwickeln und von Bestimmungen der Stundentafel in einem definierten Umfang abweichen. Sie überprüfen regelmäßig das Erreichen ihrer pädagogischen Ziele und die Umsetzung ihrer verabredeten Arbeitsschwerpunkte oder ihres Schulprogramms und stimmen dies mit der zuständigen Schulaufsicht ab.

 

Die Schulkonferenz wird Leitbildgeber und Instanz für die pädagogischen und organisatorischen Grundentscheidungen innerhalb der Schule. Sie entscheidet über ein Schulprogramm, das Evaluationsprogramm, den Haushaltsplan der Schule sowie über Maßnahmen der Schule zur Wahrnehmung ihrer pädagogischen Gestaltungskompetenz (Abweichungen von der Stundentafel, Organisation besonderer Bildungs- und Erziehungsaufgaben als Aufgabengebiete, Einrichtung von altersgemischten und jahrgangsübergreifenden Lerngruppen an Grundschulen, u.a.m.). Zur Stärkung der Schulkonferenz kann an allgemein bildenden Schulen eine nicht der Schule angehörende Person, an beruflichen Schulen je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusätzlich in die Schulkonferenz mit Stimmrecht aufgenommen werden.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden zu Führungskräften mit Ergebnisverantwortung. Sie tragen im Rahmen der für ihre Schule geltenden Schulprogramme und Zielvereinbarungen Verantwortung für die fachliche Leistungserbringung und den Einsatz der dafür bereit gestellten personellen und sächlichen Mittel. Sie sind für die Aufgabenerfüllung, die Qualität und Effektivität der schulischen Arbeit verantwortlich. Die Schulleitungsaufgaben mit Ergebnisverantwortung werden auf fünf Jahre befristet übertragen. Danach werden sie neu ausgeschrieben; erneute Übertragungen sind zulässig.

 

 

2. Erweiterte Personalverantwortung

Die Schulen werden künftig an der Auswahl ihres Personals beteiligt. Das heißt: geregelte und transparente Verfahren von Ausschreibung und Auswahl, Anforderungsprofile als Grundlage für dienstliche Beurteilungen, interne Evaluation zur Qualität der Dienstleistung sowie Maßnahmen zur Personalentwicklung und zur Führungskräftequalifizierung. Die Schulen erhalten die Befugnis, für pädagogische Projekte und Vertretungen Verträge abzuschließen und dafür ihre Personal- und Sachmittel in Anspruch zu nehmen.

 

Vom Schuljahr 2002/2003 an können die Schulen über ein eigenes Personalmittelbudget in Höhe von mindestens 2 Prozent der Personalzuweisung verfügen. Damit soll eine kurzfristige Vertretung bei Unterrichtsausfall ermöglicht werden. Bei befristet eingestellten Lehrkräften beschränkt sich das Recht der Beschäftigtenver-tretungen auf Mitwirkungsrechte. Die Koalitionsfraktionen bringen umgehend ein entsprechendes Vorschaltgesetz ins Abgeordneten-haus ein.

 

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet über den Einsatz des Schulpersonals in Unterricht und Erziehung, Betreuung, Aufsicht, Technik und Verwaltung. Sie oder er ist gegenüber allen an der Schule tätigen Personen weisungsbefugt und hat ein Eingriffsrecht in die Unterrichts- oder Erziehungsarbeit bei Verstoß gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder Konferenzbeschlüsse sowie bei schwerwiegenden Mängeln in der Qualität der pädagogischen Arbeit. Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt Aufgaben des oder der Dienstvorgesetzten wahr.

 

Durch Kapitalisierung eines Teils der bisher durch Abordnungen von Lehrerstellen angebotenen Fortbildungsleistungen werden den Schulen spätestens ab 2003 Mittel für schulinterne Fortbildung zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

 

 

3. Neugestaltung der Arbeitszeit

Zur Sicherung des Unterrichts, aber auch für die Gestaltung von Reformprojekten sollen Schulen eigenverantwortlich und auch abweichend vom derzeitigen Pflichtstundenmodell im Rahmen ihres Arbeitszeit- bzw. Personalkontingents sowie von Honorarmitteln die Arbeitszeit flexibel gestalten können. Dafür werden die Rahmenbedingungen mit den Lehrergewerkschaften und -verbänden vereinbart.

 

Ziel ist die Entlastung des Schulalltags von zeitaufwändigen und bildungsfernen Tätigkeiten durch eine Reduzierung der Regelungsdichte und den Abbau von Bürokratie. Die derzeitigen Verwaltungsvorschriften, zum Beispiel über Stoffe von Klassenarbeiten, legen kurzfristiges Einüben nahe und widersprechen dem Konzept schulischen Lernens als Kompetenzerfahrung.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsbelastungen der Lehrer in den verschiedenen Fächern (Umfang der Vor- und Nachbereitungszeit) ist eine Differenzierung der Arbeitszeit anzustreben, um mehr Gerechtigkeit herzustellen. In der laufenden Legislaturperiode wird ein entsprechendes Modell entwickelt. Damit soll ein Umverteilungspotenzial innerhalb der einzelnen Schule geschaffen werden.

 

Das pädagogische Personal in den Berliner Bildungseinrichtungen wird künftig zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet. Diese erfolgen in der unterrichtsfreien Zeit und in den Ferien.

 

Es werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass von der Einzelschule angeordnet werden kann, dass alle Lehrkräfte drei Arbeitstage vor Beginn eines neuen Schuljahres in der Schule anwesend sein müssen, um den reibungslosen und pünktlichen Schuljahresbeginn sicher zu stellen.

Alle kostenneutralen Möglichkeiten zur Erhöhung des Teilzeitanteils in allen Altersgruppen und insbesondere zur Erhöhung der Altersteilzeitquote sind mit dem Ziel zu prüfen und zu realisieren, den Einstellungskorridor für junge Lehrkräfte zu vergrößern.

 

 

4. Budgetierung und Flexibilisierung

 

Die Schulen verfügen über einen eigenen Etatansatz. Ihnen werden im Sinne der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik zum Schuljahresbeginn 2003/04 alle vom Haushaltsgesetzgeber für ihre Aufgaben beschlossenen Mittel - entsprechend bezirklicher Zuweisung - auf ihr jeweiliges Schulkonto zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen.

 

Die Schulen erhalten beginnend mit dem Schuljahr 2002/03 Lehr- und Lernmittel entsprechend der Zuweisung ungekürzt zur Selbstbewirtschaftung. Die Schulen verfügen über diese Mittel in eigener Verantwortung. Der Schulträger kann dabei Wertausgleichsmaßnahmen zur bedarfsgerechten Ausstattung vornehmen.

 

 

5. Qualitätsentwicklung und Standardsicherung

Bildungspolitik braucht Transparenz über die Wirksamkeit und die Leistungen des Schulsystems. Regelmäßige Qualitätsuntersuchungen (Systemmonitoring) müssen ergänzt werden durch den Ausbau der Schul- und Unterrichtsforschung.

 

Dazu gehören die kontinuierliche Beratung, Erfassung und Auswertung der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit der Schulen, ihrer Schulorganisation, ihres Schullebens und ihrer außerunterrichtlichen Kooperationen sowie die Überprüfung der schulischen Standards und der Umsetzung der Schulprogramme. Methoden der Qualitätssicherung sind u.a. interne und externe Evaluationen sowie schul- und schulartübergreifende Vergleiche. Um gestaltend tätig werden zu können, wird durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes der Senatsschulverwaltung der Titel für Qualitätsuntersuchungen und Schulforschung erheblich verstärkt.

 

Als erster Schwerpunkt der künftigen Systemevaluation ist eine Untersuchung zur Effizienz und Wirksamkeit der Jahrgangsstufen 5 und 6 vorzunehmen. Dazu werden als Querschnittuntersuchung (in Analogie zu Hamburg) zum Beginn der Jahrgangsstufe 5 und 7 in Verbindung mit allen relevanten Kontextbedingungen die Lernausgangslagen bzw. Kompetenzstufen erhoben. Die Ergebnisse sind im Hinblick auf eine weitere Qualifizierung der Jahrgangsstufen 5 und 6 zu bewerten.

 

 

6. Landesschülervertretung

Der bislang im Schulverfassungsgesetz bestehende Landesschülerausschuss wird im neuen Schulgesetz durch das in anderen Bundesländern, z.B. Brandenburg, bestehende Modell der Landesschülervertretung ersetzt.

 

 

7. Schulaufsicht und Schulberatung

Als Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Qualität im Schulsystem muß über die Schulen hinaus die Wirksamkeit der Steuerungsleistungen der Schuladministration untersucht und in einem eigenen Prozess der Qualitätsentwicklung unterzogen werden.

 

 

 

3. Qualitative Weiterentwicklung der Berliner Schule

 

1. Ganztags- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

Die Ganztags- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden ausgebaut. Ziel ist es, allen Kindern eine bessere Bildung, Erziehung und Betreuung zu garantieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

 

Der Ausbau der Ganztagsangebote erfolgt schrittweise. Vorrangig werden zunächst Schulen in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen und einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache berücksichtigt.

 

1.1. Verlässliche Halbtagsgrundschule

Die Verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) ist Grundbaustein der

Ganztagsbetreuung, die durch den Offenen Ganztagsbetrieb und außerschulische Angebote wie Kitahorte und Schülerläden in Kooperation mit der Jugendhilfe ergänzt wird. Die Koalitionsparteien werden die VHG in dieser Legislaturperiode flächendeckend einführen.

 

Die VHG bietet auf der Basis eines integrierten Konzeptes von Unterrichts- und Erziehungsarbeit eine gesicherte Betreuung in der Schule in der Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr.

 

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag ist durch neue Konzepte der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Erzieher/innen und Lehrer/innen zu sichern. Dazu muss über die Einführung einer Lehrerpräsenszeit verhandelt werden.

 

1.2. Früh- und Nachmittagsangebote

Wird die Betreuung der Grundschulkinder vor Beginn der VHG, nach Ablauf der VHG bzw. in Ferienzeiten gewünscht, so erfolgt diese im Rahmen der bestehenden und bedarfsgerecht auszubauenden Angebote im Offenen Ganztagsbetrieb, im Rahmen hortähnlicher Betreuung bzw. in außerschulischen Angeboten wie in Kitahorten in öffentlicher bzw. freier Trägerschaft und in Schülerläden in unmittelbarer Nachbarschaft der VHG. Die Verantwortung dafür tragen die Grundschulen in Abstimmung mit dem Jugendhilfeträger und der Jugendhilfeplanung. Schulische und außerschulische Träger sollen ihre pädagogischen Konzepte aufeinander abstimmen. Diese Kooperation ist im Umfeld der Schule im Interesse der Kinder und Eltern zu sichern.  

 

1.3. Ausbau der Ganztagsgrundschulen

In Berlin werden mindestens 30 weitere Ganztagsgrundschulen eingerichtet. Wegen ihrer besonderen Aufgabenstellung erhalten sie 10% der zusätzlichen Personalkosten als Mittel zu flexiblen Verwendung. Nahegelegene städtische Kitas sind in die Raumplanung einzubeziehen. Auch bei den Ganztagsgrundschulen ist die Früh- und Spätbetreuung abzusichern.

 

1.4. Profilierung der Gesamtschule

Die Gesamtschulen sind weiter zu entwickeln. Ziel ist, die individuelle Förderung von leistungsstarken wie leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern gleichermaßen zu gewährleisten und damit Chancengleichheit besser zu sichern. Der weitere qualitative Ausbau von Gesamtschulen wird durch die Verankerung von gymnasialen Oberstufen an den Gesamtschulen, sei es durch eigene Oberstufen, sei es im Verbund mit anderen Gesamtschulen oder Gymnasien, von der Koalition unterstützt. Gesamtschulen bieten eine gute Voraussetzung für die Fortführung der staatlichen Europaschulen.

 

2. Reform von Unterrichtsinhalten, Lehr- und Lernformen

Die Koalition strebt eine umfassende Reform von Unterrichtsinhalten, Lehr- und Lernformen der Berliner Schule an. In der Wissensgesellschaft kommt es nicht länger auf die Vermittlung eines (ständig wachsenden) Wissenskanons, sondern auf die Sicherung der Voraussetzung des selbständigen Weiterlernens und die Anschlussfähigkeit des schulischen Wissens für spätere Lernprozesse an. Damit kann die Schule sich öffnen für die Vermittlung einer soliden Wissensbasis und für ein gut vernetztes, flexibel einsetzbares, in unterschiedlichen Anwendungen erprobtes, kurz: intelligentes Wissen.

 

In der Berliner Schule steht die Reduzierung der Stofffülle und des Zeitdrucks, eine Stärkung der Methodenvielfalt, die Überwindung der Dominanz des Frontalunterrichts durch Gruppen- und Projektarbeit, die Stärkung des fächerübergreifenden Unterrichts und die Modernisierung der Lerninhalte an.

 

Leitlinien sind unter anderem:

-    ein gutes, anwendbares Fundament von Allgemeinbildung.

- Unterricht in Lernbereichen, der auf die Erarbeitung und Vermittlung von
     Zusammenhängen, Komplexität, Entwicklungen und Widersprüchen orientiert.

-    das gute und routinierte Beherrschen der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen).

-    Schülerinnen und Schüler, die das Lernen lernen und die wissen, wie man in kürzester Zeit Informationen beschafft und gebraucht.

-    eine Stärkung von Projektunterricht, Gruppenarbeit, offenem Unterricht und Lernwerkstatt.

-    der Aufbau von Schlüsselqualifikationen wie Erkundungs-, Handlungs- und   Konfliktkompetenz, Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu vernetzendem Denken.

- die stärkere Einbettung des Lernens in Bewegung, Spiel, Handeln, Musisches, Kooperatives und Mußevolles.

-    Lehrerinnen und Lehrer, die zu Lernberatern werden.

 

Um Raum für die eigenverantwortliche Gestaltung des Unterrichts (pädagogische Profilierung und Schwerpunktsetzung) und des Handeln der Schule zu geben, sollen die verbindlichen Rahmenplanvorgaben von bis zu 70 % der Unterrichtszeit festlegen. Die Bildungskommission Berlin-Brandenburg soll in Kooperation mit den Universitäten und Forschungseinrichtungen ein Reformkonzept erarbeiten, das noch in der Legislaturperiode in Berlin und Brandenburg diskutiert, beschlossen und umgesetzt werden kann. Wir unterstützen, dass sich mehr Berliner Schulen am Netzwerk innovativer Schulen und damit am bundesweiten Erfahrungsaustausch beteiligen.

 

Wir wollen die politische Bildung stärken. Demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement braucht historische Orientierung. Berlin ist ein einzigartiger Lernort für den Umgang mit der Geschichte des Nationalsozialismus, des Zweiten Weltkrieges und seiner Folgen, der Spaltung und getrennten Entwicklung in Ost und West, der Repression in der DDR und ihrer Überwindung und des gesellschaftlichen Wandels seit der staatlichen Einheit. In Fortbildungsveranstaltungen und im Unterricht werden verstärkt Zeitzeugen und Historiker einbezogen sowie die Kooperation mit Institutionen und Gedenkstätten gesucht, die sich den Themen von politischer Unterdrückung, Anpassung, Auflehnung und Widerstand stellen (u.a. Stiftung Topographie des Terrors, die Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR).

 

3. Sicherung fachlicher Standards

Als Abschlüsse der Sekundarstufe I werden der Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9), der erweiterte Hauptschulabschluss und - neu - der mittlere Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) vergeben. Der mittlere Schulabschluss gilt für alle weiterführenden Schularten und soll die bundesweiten Standards zur Sicherung der Grund- und Kernqualifikationen in den zentralen Fächern sichern. Er wird in einem Abschlussverfahren erworben. Hierzu werden die Erfahrungen mit den im Schuljahr 2001/02 bereits eingeführten freiwilligen Vergleichsarbeiten ausgewertet und schrittweise in allen Oberschulen verbindlich eingeführt.

 

Mit dem Beginn des Schuljahres 2003/04 werden auch in den Jahrgangsstufen 6 und 8 Vergleichsarbeiten als Instrument zur Qualitätssicherung eingeführt, hierfür werden rechtzeitig Beispielaufgabensammlungen entwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt.

 

Für Schülerinnen und Schüler, deren bisherige Entwicklung und Leistungen nicht erwarten lassen, dass sie auf dem bisherigen Weg den mittleren Schulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen können, werden Maßnahmen pädagogisch und curricular vorrangig praxisbezogen und berufsorientiert gestaltet, um einen regulären Schulabschluss zu ermöglichen. Dazu sollen insbesondere betriebliche Praktika, Kooperationen mit Betrieben und Oberstufenzentren sowie außerschulische Lernorte genutzt werden.

 

4. Integration und sonderpädagogische Förderung

Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf hat Vorrang. Hierfür sind verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich. In der Legislaturperiode wird geprüft, ob die Finanzierung der sonderpädagogischen Förderung grundsätzlich an der Gesamtzahl der schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler mit einer festen landesweiten Quote orientiert werden kann. Bei der Prüfung ist die etatmäßige Zusammenfassung der Lehrerstellen für Sonderschulen und für den gemeinsamen Unterricht zu berücksichtigen. Die Gesamtstellenzahl ist auf das gegenwärtige Niveau zu begrenzen.

 

Ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Sonderschulen / Sonderpädagogischen Förderzentren sollte zur spezifischen fachgerechten Förderung für alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte erhalten bleiben.

 

Die Integration wird in der Sekundarstufe I fortgeführt, für den gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I ist eine Ressourcenbündelung notwendig. Es  wird angestrebt, spezielle Schwerpunktschulen für die Förderschwerpunkte ”Geistige Entwicklung”, ”Körperliche und motorische Entwicklung” jeweils in Kooperation mit den zuständigen Sonderpädagogischen Förderzentren zu etablieren.

 

Die bisherige Schule für Lernbehinderte soll für den Sekundarbereich I ein besonderes Unterrichtsangebot zur Verbesserung des Übergangs von der Schule zur Arbeitswelt entwickeln. Die Schulen erhalten die Möglichkeit, einen eigenständigen ”Berufsorientierten Schulabschluss” vergeben können. Dazu wird die Schule für Lernbehinderte verstärkt mit Betrieben der Privatwirtschaft zusammenarbeiten.

 

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten unabhängig von der Organisationsform sonderpädagogischer Förderung eine einheitliche Grundausstattung - differenziert nach den jeweiligen Förderschwerpunkten. Für den Mehrbedarf im gemeinsamen Unterricht wird ein Stellenpool für Integration festgelegt.

 

5. Interkulturelle Erziehung und Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache

Einwanderung und multikulturelle Einflüsse prägen Berlin. Andere Kulturen, Lebensweisen, Traditionen und Geschichte gilt es als Bereicherung begreifbar und erlebbar zu machen.

 

Bildung und Ausbildung sind wichtig für die soziale und gesellschaftliche Integration, ohne ausreichende Deutschkenntnisse wird jede Integrationsbemühung scheitern. Ebenso ist es erforderlich, jungen Migrantinnen und Migranten Chancengleichheit in Bildung und Ausbildung zu sichern. Durch eine Qualifizierung der Fördermaßnahmen soll erreicht werden, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich verringert und der Anteil derjenigen, die einen Realschulabschluss und das Abitur erreichen, erhöht wird. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft zu vergleichbaren Schulerfolgen wie deutsche Schülerinnen und Schüler zu führen.

 

Ein besonders hohes Maß an Verantwortung für die Chance auf einen Bildungserfolg tragen Kitas und Grundschulen. Ziel muss es sein, Sprachförderung als Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in Kitas und Schulen festzuschreiben. Aus diesem Grund wird eine Bildungsoffensive zur sprachlichen Integration dieser Schülerinnen und Schüler vorbereitet, die Angebote an Sprachkursen für Kinder und ihre Eltern nichtdeutscher Herkunft werden ausgebaut

 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von Kindern, Jugendlichen und Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache ist die Beherrschung der deutschen Sprache.

 

Hierzu sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

- Sprachstandserhebungen für Kinder ab 4 Jahren im Kindergarten, zum Beginn der
   Vorklasse und in den Klassen 3 und 6 der Grundschule,

- Fortsetzung der Klassenfrequenzabsenkung an Schulen mit mehr als 40 Prozent
   Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache,

- finanzielle Absicherung und Ausbau der bewährten und erfolgreichen ”Mütterkurse” mit
  dem Ziel, weitere Grundschulen und Innenstadt-Kitas in das Programm aufzunehmen,

- die Angebote zur zweisprachigen Erziehung werden erhalten und bewertet,

- quantitative Ausdehnung und qualitative Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von
  Lehrkräften, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten,

- verstärkte Einstellung von mehrsprachigem Erziehungs- und Lehrpersonal.

 

6. Neue Medien

Die Initiative ”Computer in die Schulen - CidS!” wird fortgesetzt. Die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel werden in der bisherigen Höhe fortgeschrieben. Es wird sichergestellt, dass auch in den kommenden Jahren Lottomittel zur Verfügung stehen. Neben der Ausstattung mit Hard- und Software muss vor allem die Wartung und Administration der in den Schulen vorhandenen Netzwerke verlässlich finanziert werden. Der Einsatz des Computers im Unterricht trägt wesentlich zum Erwerb von Medienkompetenz bei und sollte auch dazu genutzt werden, verstärkt Mädchen an die Arbeit mit neuen Medien heranzuführen.

 

7. Zweiter Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg gleicht verpasste Bildungschancen aus und bietet allen, die einen Schulabschluss nachholen wollen, ein adäquates Angebot. Die vorhandenen Ausbildungskapazitäten im zweiten Bildungsweg werden erhalten. Zusammen mit den Kollegs soll zeitnah ein Konzept zur Modernisierung des zweiten Bildungsweges erarbeitet werden.

 

8. Schulen in freier Trägerschaft

Das Verfahren der Genehmigung von Schulen nach dem Privatschulgesetz wird entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts vom Juni 2001 (Feststellung der Unvereinbarkeit der derzeit nach § 4 Abs. 5 Privatschulgesetz vorgesehenen vorläufigen Genehmigung) gesetzlich neu geregelt. Für die Gewährung von Zuschüssen ist eine Wartezeit von 3 Jahren beizubehalten.

 

9. Hochbegabtenförderung

Ab dem Schuljahr 2003/2004 können ausgewählte Grundschulen an dem Modellversuch ”Förderung von Hochbegabten” teilnehmen. Gemeinsam mit Experten wird ein Modell entwickelt, das die Früherkennung von Hochbegabten ermöglicht. Es wird eine Konzeption erarbeitet zur Förderung der Hochbegabten in der Grundschule. Die profilierten Oberschulen für besonders Begabte werden fortgeführt.

 

Soziale Unterschiede reproduzieren sich vor allem als Bildungsunterschiede. Deshalb muss die Förderung begabter Kinder allen sozialen Schichten offen stehen.

 

10. Gleichstellung der Geschlechter

Alle Bildungseinrichtungen haben die Aufgabe, die Gleichstellung zu fördern. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals sowie die Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Modellversuche haben gezeigt, dass die zeitweise Aufhebung des gemeinsamen Unterrichts von Mädchen und Jungen ein erfolgreiches Modell ist. Wir unterstützen Schulen, die Modelle für getrenntgeschlechtlichen Unterricht in naturwissenschaftlich-technischen und IT-Fächern sowie in Mathematik anbieten.

 

11. Kooperation von Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen

Berlin verfügt über eine einzigartige Landschaft von Universitäten, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Ihre Angebote für die Beratung der Schulen und für die Fortbildung der Lehrkräfte sollen gezielt genutzt werden. Die Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen im Bereich der Entwicklung mathematisch-naturwissenschaftlicher Kompetenzen, aber auch in anderen Feldern, so u.a. im musisch-kulturellen Bereich, soll ausgebaut werden.

 

12. Berufsbildende Schulen

Das Schulnetz wird im Dialog zwischen Bildung, Wirtschaft und Gesellschaft modernisiert. Schwerpunkte sind die Verzahnung technischer und kaufmännischer Berufe sowie die Einpassung einer modernen Medien- und IuK-Ausbildung.

 

Die Sicherung des Personalbestandes wird durch eine Reform der Lehrerbildung angestrebt. Öffnung, Effektivierung und Polyvalenz sind die Eckpunkte der Reform. Die Koalition strebt die Aufnahme weiterer sogenannter Seiteneinsteiger an.

 

Doppelt qualifizierende Bildungsgänge, wie sie in bundesweiten Rahmenvereinbarungen formuliert werden, sollen auch in Berlin die Verbindung zwischen Berufsausbildung und Studienqualifizierung knüpfen. Notwendig ist die Heranführung derjenigen Jugendlichen, die noch nicht berufsreif sind, an das System der Berufsbildung. Im regionalen Berufsbildungsdialog sollen sich die berufsbildenden Schulen als der Ort profilieren können, an dem Berufsbildungsnetztwerke unterschiedlicher Trägerschaft ihre Kompetenzen bündeln und vielfache Formen  der Erstausbildung und der Weiterbildung unter dem gemeinsamen Dach regionaler Berufsbildungszentren miteinander verknüpfen.

 

13. Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes

Das Ziel der schulrelevanten, praxisnahen und gestrafften Lehrerausbildung soll durch eine umfassende Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes erreicht werden. Dabei ist der Abschlussbericht der Berliner Expertenkommission Erziehungswissenschaft und Lehrerbildung vom Januar 2001 einzubeziehen. In dem neuen Lehrerbildungsgesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen zur probeweisen Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen und -Abschlüssen geschaffen.

 

Zur Deckung des Lehrerbedarfs wird das Schullaufbahnrecht so geändert, dass Hochschulabsolventen mit einschlägiger Berufserfahrung den Zugang zu den Lehrämtern erhalten, wenn sie ihre Eignung in einer berufsbegleitenden pädagogischen Ausbildung nachgewiesen haben.

 

Die Kapazitäten der Lehramtsstudiengänge an den Universitäten sind stärker an den Lehrerbedarfsprognosen der Senatsschulverwaltung auszurichten und insbesondere in Mangelfächern zu erweitern.

 

 

4. Strukturfragen der Berliner Schule

 

1. Grundschule

Die sechsjährige Grundschule wird qualitativ weiterentwickelt. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 können zu einer Schuleingangsphase zusammengefasst werden. Die Verweildauer ist flexibel, in der Regel zwei Jahre. Ein Durchlauf in einem oder drei Jahren ist ebenfalls möglich.

 

Bei den Eltern wird künftig stärker als bisher in geeigneten Fällen für eine frühere Einschulung ihrer Kinder geworben. Wir werden eine Qualifizierungsoffensive zur Verbesserung der Vorschulerziehung starten, denn dort werden die Grundlagen für die Entfaltung von Begabungen und Chancen gelegt.

 

2. Übergang in weiterführende Schulen

Für die Aufnahme in ein Gymnasium oder eine Gesamtschule ab der Jahrgangsstufe 5 sind neben dem Wunsch der Eltern die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerin bzw. des Schülers maßgebend. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für eine Schule die Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei wird die Eignung für den gewählten Bildungsgang vor allem durch die bisherige Lernentwicklung und Leistungsbereitschaft sowie durch den erreichten Leistungsstand ermittelt.

 

3. Sekundarstufe I

Zur Feststellung der Eignung einer Schülerin oder eines Schülers für den Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schulart wird eine Bildungsgangempfehlung auf der Basis der bisherigen Lernentwicklung sowie des Leistungsstands und Leistungsvermögens erstellt. Das Recht der Erziehungsberechtigten, ggf. auch abweichend von der Bildungsgangempfehlung eine Schulart zu wählen, bleibt erhalten. Die Höchstfrequenz in den aufnehmenden Klassen der Sekundarstufe I (Gymnasien, Realschulen und Gesamtschulen) wird abgesenkt. Die Koalitionsfraktionen werden umgehend ein Vorschaltgesetz zum Schulgesetz in das Parlament einbringen.

 

Der Status der existierenden verbundenen Haupt- und Realschulen wird in kooperativer und integrativer Form rechtlich abgesichert.

 

4. Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur und Reform der gymnasialen Oberstufe

Die Koalitionsparteien sind sich einig, die Schulzeit zu verkürzen. Die Sekundarstufe I wird jedoch strukturell nicht verkürzt. Die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Schulformen soll nicht gefährdet werden. Die Koalition will individuelle Formen der Schulzeitverkürzung durch Erleichterung des individuellen Überspringens einer Jahrgangsstufe ermöglichen. Hierzu wird eine systematische Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern durch die Schulen gewährleistet.

 

Die Koalitionsparteien vereinbaren, dass die Verkürzung der gymnasialen Oberstufe verbunden ist mit der qualitativen Veränderung der Inhalte, Anforderungsprofile, Zeitabläufe sowie Prüfungsinhalte und Prüfungsorganisation. Dabei werden Modelle wie die ”Mainzer Studien-Stufe” (Straffung der gymnasialen Oberstufe durch effektivere Unterichtsorganisation - 12,5 Jahre bis zum Abitur) oder die Organisation der gymnasialen Oberstufe in zwei und dreijähriger Form (”Zwei Geschwindigkeiten”) zu Grunde gelegt, in denen neben dem Weg zum Abitur nach 13 Schuljahren der systematische Weg zum Abitur nach 12 Schuljahren eingeführt wird.

 

Eine Verkürzung der gymnasialen Oberstufe bedarf der Zustimmung der Kultusministerkonferenz und ist schulrechtlich spätestens zum 1. August 2003 in Kraft zu setzen. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Schuljahres 2003/04 am Ende des Schuljahres 2005/06 ihr Abitur in einer verkürzten gymnasialen Oberstufe ablegen können.

 

 

5. Rechtssicherheit durch ein neues Schulreformgesetz

 

Im ersten Halbjahr 2002 wird ein Schulreformgesetz eingebracht, das das Schulgesetz, das Schulverfassungsgesetz und das Privatschulgesetz zusammenfasst und die vielfältigen Regelungsaufgaben für die Berliner Schule vernetzt. Sofern die schulrechtlichen Neuregelungen Veränderungen weiterer Gesetze (z.B. Personalvertretungsgesetz, Landesgleichstellungsgesetz, Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) erfordern, werden diese entsprechend novelliert. Das neue Schulgesetz soll zum 1.8. 2003 in Kraft treten. Die Vorlage eines neuen Schulgesetzes berücksichtigt insbesondere die in den Abschnitten II und III festgelegten Ziele und die Verstärkung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.

 

 

6. Mehr Effizienz durch Umstrukturierung der Bildungsadministration

 

Die an der Bildungssteuerung und -verwaltung beteiligten Behörden (Senatsschulverwaltung, Landesschulamt, LISUM, Landesprüfungsamt) werden vor dem Hintergrund weiterer Aufgabenübernahmen durch selbständige Einzelschulen durch ein neues Schulgesetz in ihrer Organisationsform und Aufgabenwahrnehmung neu strukturiert. Dabei sollen die Schulämter der Bezirke einbezogen werden.

 

Das Landesschulamt wird in seiner jetzigen Struktur aufgelöst. Ein wesentliches Ziel der Umstrukturierung ist die rechtzeitige und bedarfsgerechte Versorgung der Berliner Schulen mit Lehrkräften, Abbau von Doppelzuständigkeiten und die Verlagerung von Aufgaben an die einzelne Schule.

 

Als Organisationseinheit der Senatsschulverwaltung werden die Außenstellen in den Bezirken gestärkt.

 

Die Senatsschulverwaltung ist verantwortlich für

 

- den zentralen Lehrerstellenplan zum verlässlichen Ressourceneinsatz,

- die stadtweit koordinierte Lehrerversorgung,

- die Einstellungen zu gleichen Standards durch die Aussenstellen,

- die zentrale Personalaktenverwaltung und Gehaltszahlung zum sparsamen
   Verwaltungspersonaleinsatz bei gleichzeitiger Sicherung rechtsgleicher Verfahren.

 

Die Außenstellen bleiben bei eigenständigen Befugnissen erhalten und werden nicht in die Bezirke reintegriert. Deshalb bedarf es gesamtstädtischer schulaufsichtlicher Koordinierung. Diese Koordinierung wird zentral erfolgen. Die Zusammenarbeit der bezirklichen Schulämter und der Außenstellen wird intensiviert. Die Unterbringung der Ämter erfolgt in räumlicher Nähe. Zur effizienteren Zusammenarbeit der Außenstellen mit der Senatsschulverwaltung ist eine bessere PC-Ausstattung und Vernetzung erforderlich.

 

Schulaufsicht in den Außenstellen wird sowohl personalrechtlich, personalorganisatorisch in Arbeitgeberfunktion als auch zugleich schulaufsichtlich/ schulfachlich tätig.

 

Bei der Erfüllung der Aufgaben soll mit den entsprechenden Einrichtungen des Landes Brandenburg eng zusammengearbeitet werden.

 

Für die Schulen in der Trägerschaft der Hauptverwaltung werden die Aufgaben des facility managements, wie Gebäudemanagementaufgaben, die Bauunterhaltung, Aus- und Neubau sowie die Sanierung in eine selbständige Organisation überführt.

 

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11. Jugend und Familie

 

Die Jugend und ihre Bildung sind für die Leistungsfähigkeit der Stadt von grundlegender Bedeutung. Im Interesse der Jugend dieser Stadt liegt ein konsolidierter Haushalt. Für die Koalitionspartner gilt das Prinzip: Wir sparen für die Jugend, nicht an der Jugend!

 

Die Bildungsangebote für die Jugend in Kindertagesstätten, in der schulischen und außerschulischen Bildung, in der Familienbildung, die Freizeit- und Sportangebote und sonstige Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, müssen aufeinander aufbauen und aufeinander bezogen koordiniert werden.

 

Die begonnene Kooperation zwischen den Arbeitsbereichen Jugendhilfe, Schule und Sport soll verstärkt fortgeführt werden.

 

Familien sind alle Lebensgemeinschaften, in denen Kinder und Jugendliche mit einem oder mehreren Erwachsenen zusammen leben. Die Stärkung der Familien erfordert zuerst die Verbesserung ihrer materiellen Situation, vor allem der Familien mit mehreren Kindern und der Alleinerziehenden. Dafür muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer vor allem durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung verbessert werden. Familien müssen in ihrem Erziehungsauftrag nicht nur bei eingetretenen Problemen, sondern durch vielfältige Angebote der Familienförderung schon im Vorfeld unterstützt werden.

 

Eine wesentliche Herausforderung für die Berliner Jugendpolitik ist die Anpassung der Jugendhilfe, ihrer Inhalte und Strukturen an die Erfordernisse der sich wandelnden Gesellschaft. Dies betrifft auch die Verwaltung - von den Senatsverwaltungen über das Landesjugendamt bis hin zu den bezirklichen Jugendämtern. Die Berliner Jugendämter müssen mit dem Ziel einer qualifizierten Planung, Steuerung und Finanzierung der Jugendhilfe neu organisiert werden.

 

Die Umsetzung dieser Ziele der Koalition bedeutet im Einzelnen:

 

 

1.      Jugendhilfe und Schule

Die begonnene Kooperation Jugendhilfe-Schule muss u.a. in den Arbeitsfeldern Tageseinrichtungen, Schülerclubs, Schulstationen und anderen Angeboten der schulbezogenen Jugendsozialarbeit sowie Hilfen zur Erziehung weiter entwickelt werden.

 

Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule muss durch das neue Schulgesetz verbindlich geregelt werden.

 

Jugendhilfe und Schule haben eigenständige Bildungsaufträge; die Bildungsangebote und -ziele müssen in einer Gesamtplanung (Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung) koordiniert werden.

 

Angebote der Jugendhilfe müssen sich verstärkt auf den Sozialraum unter Einbeziehung des Lebensortes Schule bzw. auf Schule als Nachbarschaftszentrum beziehen.

2.      Kita als Bildungseinrichtung

Qualität der Vorschulerziehung verbessern

Der Senat wird die Kitas als Bildungs- und Erziehungseinrichtung weiter entwickeln und die begonnene Qualitätsoffensive fortführen. Kitas sind eigenständige Lebens- und Lernorte für Kinder, in denen die Erziehung in der Familie unterstützt und ergänzt wird. Es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass jedes Kind möglichst frühzeitig einen Kindergarten besuchen kann und dort verlässliche Rahmenbedingungen vorfindet.

 

Ein bildungspolitischer Schwerpunkt ist die Intensivierung der Sprachförderung, vor allem die Unterstützung der Kinder nicht-deutscher Herkunftssprache beim frühzeitigen Erwerb der deutschen Sprache. Angebote zur zweisprachigen Erziehung sollen in diesem Zusammenhang erhalten und qualifiziert werden. Kita-Erzieher/innen sind durch Aus- und Fortbildung in Methoden interkulturellen Lernens, Sprachförderung, Eltern- und Gemeinwesenarbeit weiter zu qualifizieren. Die Parteien vereinbaren eine verstärkte Einstellung von mehrsprachigem Erzieher/innen-Personal. Verbindliche Empfehlungen und Materialien sind zu erarbeiten und allen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Senat wird sich auf Bundesebene für eine Reform der Erzieher/innen-Ausbildung einsetzen und prüfen, inwieweit in Berlin die Voraussetzungen für einen entsprechenden Modellversuch geschaffen werden können.

 

Für die Vorbereitung auf die Schule im letzten Jahr vor der Einschulung entwickeln Kita-Bereich und Schule ein gemeinsames Konzept.

 

Verlässliche Ausstattungsstandards

Der Prozess der Übertragung der Kindertagesstätten auf freie Träger wird fortgesetzt.

 

Von den zurzeit in kommunaler Trägerschaft befindlichen 852 Kitas werden in dieser Legislaturperiode 426 an freie Träger übertragen. Damit verringert sich die Zahl der in öffentlicher Verantwortung betriebenen Kitaplätze auf rund 45.000, während freie Träger ein Angebot von rund 90.000 Plätzen bereithalten.

 

Dies wird über einen Maßnahmekatalog realisiert. Über den Maßnahmekatalog ist die Sicherstellung der Trägervielfalt, Fragen der notwendigen Investitionen und Beschäftigungsverhältnisse zu klären, sowie sicherzustellen, dass über die Kitaaufsicht gleichwertige pädagogische Bedingungen und Ausstattungen gewährleistet sind.

 

Um den Kindern in allen Einrichtungen der Tagesbetreuung unabhängig von der Trägerschaft vergleichbare Betreuungsbedingungen zu garantieren und Kostentransparenz zu ermöglichen, wird geprüft, ob die Finanzierung der öffentlichen Kitas über Platzgeld realisiert werden kann.

 

Die Koalitionsparteien setzen sich für eine Verbesserung des baulichen Zustandes der Kitas ein. Es wird geprüft, inwieweit das Land die Bezirke bei der Lösung dieses Problems unterstützen kann, um schnellstmöglich die dringendsten Bedarfe zu decken.


Der Senat ergreift erneut eine Initiative, mehr Betriebe und sonstige Arbeitgeber für die Mitfinanzierung von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder nach §25 KitaG “betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen“ zu gewinnen.

 

Anmeldeverfahren, Kitacard und Kitagebühren

Wir werden die Anmeldung zur Kita und die Finanzierung durch Einführung eines Gutscheinsystems stark vereinfachen (Kitacard). Wir werden hierfür die Voraussetzungen schaffen, wie zum Beispiel die Finanzierung aller belegten Plätze aller Träger über vergleichbare Kostensätze nach Überführung der städtischen Kitas auf freie Träger und die Verknüpfung der Anmelde-Bescheide mit den entsprechenden Kostensätzen. So wird die Finanzierung schrittweise an die Eltern-Nachfrage angepasst. Wir werden prüfen, ob die Kostenbeteiligung künftig grundsätzlich von den Jugendämtern eingezogen werden kann.

 

Das zum Betreuungsjahr 2003/04 beginnende Anmeldeverfahren wird hinsichtlich Zugangsberechtigung und Verwaltungsvereinfachung evaluiert.

 

3. Hilfen zur Erziehung (HzE)

Ein Umsteuern im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist notwendig. Dazu gehört, Angeboten der allgemeinen Förderung junger Menschen und der Prävention mehr Bedeutung beizumessen. Die Koalition wird den Mitteleinsatz intensiver steuern. Entsprechend den Empfehlungen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik sind die dazu erforderlichen Techniken wie die “Integrierte Software Berliner Jugendhilfe“ (ISBJ) zu entwickeln und einzuführen, die Hilfeplanung zu qualifizieren und durch Weiterbildungsangebote die Fachkräfte der Jugendämter beim effizienten Einsatz der Hilfen zu unterstützen.

 

Weniger Heimunterbringung für Kleinkinder: Im Bereich der Fremdunterbringung von Kindern sollen künftig mindestens 80% Neuunterbringungen 0-4 Jähriger in Pflegefamilien erfolgen. Die Zahl der Heimplätze wird dementsprechend reduziert. Notwendige Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles ist die Verbesserung der Situation von Pflegefamilien durch die flächendeckende Verbesserung von Betreuung und Hilfsangeboten für Pflegefamilien durch freie Träger. Mittelfristig muss auch die Entlohnung der Pflegeeltern verbessert werden.

 

Der Landesträger für Hilfen zur Erziehung, Jugendaufbauwerk (JAW), soll in dieser Legislaturperiode auch wirtschaftlich vollständig unabhängig werden. Dazu sind das JAW bzw. Teile des JAW nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit ggf. in eine andere Rechtsform zu überführen. Das JAW-Gesetz ist ggf. entsprechend anzupassen.

 

4.      Finanzierungssicherheit herstellen

Im Rahmen der Konzentration staatlichen Handelns auf Kernaufgaben im Bereich der Jugendhilfe wird den freien Trägern künftig eine noch größere Bedeutung zukommen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen kommunalen und freien Trägern der Jugendhilfe ist zu stärken und insbesondere freien Trägern und selbstorganisierten Gruppen junger Menschen mehr Verantwortung zu übertragen. Eine Grundvoraussetzung dafür sind verlässliche Finanzierungsbedingungen.

 

Das Zuwendungssystem wird unter Beachtung des Wettbewerbs und der Selbständigkeit der Träger in Verträge analog Leistungsverträgen mit mindestens dreijähriger Laufzeit überführt. Einrichtungen, die von Freien Trägern übernommen wurden, und die im Rahmen der Jugendhilfeplanung weitergeführt werden sollen, werden Zuwendungs- oder Leistungsverträge mit einer Laufzeit von drei Jahren angeboten.

 

Mit disponiblen Mitteln sollen die Jugendämter einzelne Jugendgruppen (oder Schülerclubs) auch mit kurzfristigen unbürokratischen Förderungen unterstützen, um Eigeninitiativen von jungen Menschen zu fördern.

 

5.      Jugendhilfe und “Soziale Stadt“

Die Koalitionsparteien treten dafür ein, den Interessen junger Menschen in allen Politikbereichen künftig mehr Bedeutung beizumessen und alle Entscheidungen auf Jugend- und Familienverträglichkeit zu prüfen.

 

Die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Jugend wird erhöht, so z.B. bei der Festlegung von besonders zu fördernden Stadtgebieten. Maßnahmen und Ressourcen z.B. im Rahmen des  Quartiersmanagements sind mit den vorhandenen Strukturen der Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit sowie Jugendarbeit stärker zu verknüpfen.

 

6.      Jugendberufshilfe

In der Jugendberufshilfe wird auf der Basis der Ergebnisse des Modellprojektes “Jugendberufshilfe, Umsteuerung, Querschnittscontrolling“ bedarfsgerecht umgesteuert. Zur Verbesserung der Angebote wird die Kooperation von Jugendberufshilfe und Oberstufenzentren (OSZ) intensiviert.

 

7.      Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Die dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gemäße Praxis des Umgangs mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen ist im Haushalt des Landesjugendamtes bedarfsgemäß zu berücksichtigen. Jugendlichen Flüchtlingen sollen Qualifizierungs- und Ausbildungsmöglichkeiten geboten werden. Fragen des Aufenthaltsstatus während ihrer Qualifizierung bzw. Ausbildung werden in Koordination zwischen den Senatsverwaltungen geklärt.

 

8.      Kinderschutz

Die erfolgreiche Arbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen Gewalt, sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung wird weiterentwickelt. Dabei werden die Prinzipien einer gewaltfreien Erziehung Eltern und jungen Menschen durch Information und Familienbildung nahegebracht. Ein Zeugenschutzbegleitprogramm für Minderjährige wird entwickelt und ab 2003 umgesetzt.

 

9.      Hilfen für straffällige junge Menschen

Die Instrumente der Jugendstrafrechtspflege im Umgang mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden haben sich bewährt. Es gilt, die Kooperation aller Beteiligten - Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendrichter, Jugendhilfe - im Hinblick auf die Möglichkeiten einer raschen, normverdeutlichenden und sozialpädagogisch wirksamen Reaktion auf Straftaten weiter zu verbessern. Wir werden die ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) als Alternativen zum Strafvollzug auf eine solide rechtliche und finanzielle Grundlage stellen. Die Arbeit der Diversionsmittler (JGG § 45.2) wird bis 2003 extern evaluiert. Die erfolgversprechende verbindliche Betreuung strafunmündiger Kinder im Rahmen ambulanter und stationärer Angebote wird weiterentwickelt und bei Bedarf ausgebaut.

 

10.  Jugendarbeit

Die Förderung junger Menschen ist eine gesetzliche Aufgabe der Jugendhilfe. Deshalb haben die Koalitionsparteien die Absicht, gemeinsam zwischen Land und Bezirken Mittel und Möglichkeiten zu finden, um auch unter den eingeschränkten Haushaltsbedingungen Möglichkeiten der Jugendarbeit zu verbessern:

 

Es wird ausgehend vom 1. Berliner Kinder- und Jugendbericht und von den Empfehlungen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik in einem Modellversuch eine veränderte Finanzierung von Jugendhilfeausgaben erprobt. Innerhalb eines Gesamtbudgets Jugendhilfe sollen alle Ausgabentitel gegenseitig deckungsfähig gestaltet werden, damit durch höhere Qualität und Strukturveränderungen bei den Hilfen zur Erziehung eingesparte Mittel in Förderung und Prävention investiert werden können.

 

Zur Absicherung der vielfältigen Aufgaben der Jugendarbeit und ihrer präventiven Funktion ist der in der Satzung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin bis zum Jahr 2004 festgelegte Anteil in Höhe von 25 Prozent der Zweckabgabe dauerhaft festzuschreiben.

 

11. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbessern

Kinder und Jugendliche haben das Recht, an allen Entscheidungen, die sie und ihre Zukunft betreffen, beteiligt zu werden. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und demokratische Bildung und Erziehung zu erfahren. Beteiligungs- und Mitentscheidungsrechte müssen insbesondere in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld ausgebaut und die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement verbessert werden.

 

Die Koalitionsparteien werden in Berlin das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen einführen.

 

12.  Berliner Aktionsprogramm !respect für Demokratie und Toleranz

Das Programm !respect hat zu einer Mobilisierung junger Menschen für Demokratie und Toleranz und gegen Rechtsextremismus beigetragen. Zur Festigung der sich entwickelnden jugendlichen Kultur gegen Rechtsextremismus wird das Programm mit einem Volumen von 500.000 Euro gemeinsam mit den Stiftungen in seinen erfolgreichen Teilen fortgeführt.

 

13.  Jugendnetz-berlin.de

Die Förderung und Entwicklung von Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen ist gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Die Programme ‚Computer in die Schulen CidS!‘ und ‚jugendnetz-berlin‘ werden langfristig weitergeführt, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen und Möglichkeiten zu geben, den Umgang mit den neuen Medien sinnvoll nutzen zu können.

 

14.  Super-Ferien-Pass

Der Super-Ferien-Pass wird fortgesetzt.

 

15.  Familien besser unterstützen

·       Bedeutung der Familie im gesellschaftlichen Bewusstsein stärken
Die Koalition wird Maßnahmen ergreifen die Bedeutung der Familie stärker ins Bewusstsein zu heben. Dabei gilt es, die verschiedenen Familienformen, seien dies verheiratete oder nicht-verheiratete Eltern mit gemeinsamen Kindern, Ein-Elternfamilien, Patchworkfamilien, Pflegefamilien oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Kindern, an zu erkennen, ihre Leistungen zu würdigen und sie gleichermaßen zu fördern. Jährlich wird eine Auszeichnung für den familienfreundlichsten Betrieb Berlins vergeben.

·       Im Rahmen einer gemeinwesenorientierten sozialen Infrastruktur für Jung und Alt ist neben dem Ausbau von Nachbarschaftszentren die Unterstützung und Beratung von Familien in Projekten der Nachbarschaftshilfe zu integrieren.

·       Kinderreiche Familien sollen insbesondere bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum, Angeboten der Familienerholung und Familienbildung und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden.

·       Angebote der Familienerholung und Familienbildung werden in Kooperation mit den Bezirken sichergestellt.

·       Familienpass: Der Familienpass als Mittel zur Unterstützung der Familie und ihrer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wird weitergeführt.

·       Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist auch ein wesentlicher Faktor für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten vor allem in neuen Berufen, veränderte Ladenöffnungszeiten aber auch der Ausbau Berlins als Dienstleistungsmetropole mit der wachsenden Nachfrage nach qualifizierten weiblichen Arbeitskräften erfordert eine qualitativ hochwertige, flexible und dem Bedarf entsprechende Kindertagesbetreuung. Projekte, die Betreuungsleistungen außerhalb von Kita-Öffnungszeiten anbieten, werden im Rahmen der möglichen Haushaltsmittel ausgebaut. Die Koalition wird Projekte der Rund-um-die-Uhr-Kinderbetreuung begleiten und unterstützen, so dass gerade für Kinder von Alleinerziehenden und Eltern mit außerhalb der normalen Betreuungszeiten liegenden Arbeitszeiten die bestmögliche Förderung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht wird.

 

16. Suchtprävention

Die Koalitionsparteien werden eine moderne und wirksame Drogenpolitik unterstützen. Zur Unterstützung des Nichtrauchens wird die Prävention bei Kindern und Jugendlichen intensiviert. Nichtraucherprogramme für Erwachsene werden unterstützt. Die Koalition wird bei den Kosten- und Leistungsträgern für innovativere und erfolgreichere Alkoholtherapie werben.

 

An Brennpunkten, an denen Drogenprobleme soziale Probleme nach sich ziehen, sind zur Problemlösung regionale Konzepte unter Einbeziehung aller Beteiligter neu zu entwickeln. Suchtpolitik wird nur durch eine enge Verbindung von Suchtprävention, ausstiegsorientierten Hilfen, Substitution, Gesundheitshilfen sowie der konsequenten Bekämpfung von Handel und Schmuggel erfolgreich sein. Zu einem solchen Konzept gehören auch - wenn durch die Evaluation bzw. durch die Bundes- und Landesstudie bestätigt - mobile Drogenkonsumräume sowie ärztlich verordnete Heroinverschreibung und die Zulassung cannabishaltiger Arzneimittel. Eine ausreichende Zahl von Therapie- und Nachsorgeplätzen ist für ein solches Konzept unverzichtbar.

 

Die Koalitionsparteien prüfen, inwieweit der Besitz einer für den Eigenverbrauch bestimmten Menge sowie die Abgabe geringer Mengen weicher Drogen entkriminalisiert werden können.

 

17. Gleichgeschlechtliche Lebensweisen

Die Koalition wird Artikel 10 der Verfassung von Berlin, wonach niemand wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf, mit Leben füllen und Rahmenbedingungen schaffen, unter denen Lesben, Schwule und Transsexuelle ihr Leben frei und selbstbestimmt gestalten können.

 

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Schwulen und Lesben gegangen worden. Die Koalition wird sich im Bundesrat für das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz einsetzen. In wie weit weitere Berliner Antidiskriminierungsvorschriften zur Ergänzung der bundesrechtlichen Regelungen notwendig sind, wird dann geprüft werden. Ebenfalls wird geprüft, ob die Kampagne “Andersrum ist nicht verkehrt“ von Nordrhein-Westfalen für Berlin übernommen und finanziert werden kann.

 

Wohnberechtigungsscheine sollen zukünftig ohne Einschränkung für eine gemeinsame Wohnung mehrerer Personen zusammengelegt werden können.

 

Die Koalitionsparteien werden alle Möglichkeiten prüfen, Lesben und Schwulen die Adoption von Kindern zu erleichtern. Alleiniges Entscheidungskriterium für eine Adoption soll das Wohl des Kindes sein.

 

Die Koalitionsparteien werden sich bei der Bundesregierung für einen Gedenkort für die homosexuellen Opfer des NS-Regimes einsetzen. Sie werden die Berliner Universitäten ermuntern, Forschungen zur Lebenssituation von Lesben und Schwulen verstärkt in ihre Studiengänge und Projekte aufzunehmen.


 

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12. Sportstadt Berlin

 

1.      Sportförderung des Landes Berlin

Sport hat in Berlin Verfassungsrang. Sportvereine sind wegen ihrer Bürgernähe, ihrer Integrations- und Identifikationsmöglichkeiten wesentliches Rückgrat einer sozial geprägten aktiven Stadtkultur. 

 

Als  sozialpolitische Aufgabe ist der förderungswürdige Sport mit entsprechenden Mitteln auszustatten.

·       Die gemäß der Satzung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie für den Sport festgelegten Mittel in Höhe von 25 % der Zweckabgabe werden dauerhaft garantiert.

·       Die unentgeltliche Nutzung von öffentlichen Sportanlagen durch förderungswürdige Sportorganisationen, Kitas und Schulen wird als Fundament der öffentlichen Sportförderung auch künftig beibehalten.

·       Es wird im Rahmen der Abschichtung von Aufgaben der Verwaltung geprüft, ob die Mittel der Sportförderung künftig durch den Landessportbund eigenverantwortlich verwaltet werden können.   

·       Die öffentliche Förderung von Vereinsbaumaßnahmen wird abgesenkt.

 

Die vorhandene Sportinfrastruktur ist zu erhalten. Dazu gehören die Sanierung und Modernisierung der Sporthallen und -plätze und der möglichst weitgehende Erhalt der Sportanlagen von Schließung betroffener Schulen. Im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten des Landes Berlin sollen regionale Unterversorgung mit Sportanlagen beseitigt und alternative Bewegungsräume zur Ausübung von Trendsportarten geschaffen werden. Bei der Planung neuer und Sanierung bestehender Sportanlagen sollen insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.

 

Das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm wird in der jährlichen Höhe von 52 Mio Euro in dieser Legislaturperiode fortgeführt.

 

Der Stellenwert des Sports für die wirtschaftliche Entwicklung Berlins ist von großer Bedeutung. Von einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Sport können beide Seiten profitieren. Daher ist diese Zusammenarbeit auszubauen. 

 

Es liegt im Interesse Berlins, auch in den nächsten Jahren attraktive nationale und internationale Veranstaltungen in die Stadt zu holen.

 

2.      Förderung des Breitensports

Die Koalitionspartner messen der Entwicklung des Breitensports und dem Erhalt und der Verbesserung seiner Rahmenbedingungen große Bedeutung bei. Insbesondere der gemeinnützige Vereinssport und der Freizeitsport sind zu fördern.

 

Die Berliner Bäderbetriebe (BBB) werden neu geordnet und wirtschaftlich konsolidiert. Dem dienen folgende Maßnahmen:

·       Die BBB legen ein Konzept vor, wie die Bäder attraktiver gestaltet und öffentliche Mittel, z.B. durch Modernisierung der Anlagen, effektiver eingesetzt werden. Im Rahmen dieses Konzeptes ist darauf zu achten, dass die Eintrittspreise sozial verträglich bleiben und die Durchführung des Kita-, Schul- und Vereinssports garantiert wird und entgeltfrei bleibt.

·       Private Beteiligungen an Bädern in Form von Public-Private-Partnership müssen geprüft werden. Bezirke und gemeinnützige Vereine sollen die Möglichkeit erhalten, sich am Betrieb von Bädern zu beteiligen oder  Bäder in eigener Regie zu betreiben.

·       Zur Konsolidierung der BBB ist eine Schließung von Bädern unumgänglich. Bei der Entscheidung über Schließungen von Bädern sind neben der Wirtschaftlichkeit folgende Kriterien zu berücksichtigen: Nutzungsgrad, Funktion und Bedeutung im Sozialraum, baulicher Zustand und Investitionsbedarf.

·       Das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) wird für eine private Trägerschaft ausgeschrieben. Ab 2003 stehen öffentliche Mittel für den zukünftigen Betrieb nicht mehr zur Verfügung.

 

 

Das Berliner Sportförderungsgesetz § 7 Absatz 2 wird novelliert und erhält folgende Fassung:

”Öffentliche Sportanlagen, Sportanlagen auf landeseigenen Grundstücken, die in der Bauleitplanung für die Sportnutzung vorgesehen sind, Flächen, die dem Freizeitsport dienen, sowie sonstige Sportanlagen auf landeseigenen Grundstücken dürfen zugunsten anderer Nutzungen nur aufgegeben werden, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt und das Abgeordnetenhaus dem zustimmt.”

 

Für das Olympia-Gelände außerhalb des Stadions soll ein Nutzungskonzept entwickelt werden.

 

3.      Sportpolitik ist Sozialpolitik

Sport ist für die Integration der in dieser Stadt lebenden Menschen unverzichtbar. Er verbindet unterschiedliche Generationen, Menschen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft,  unterschiedlichen Geschlechts und Menschen mit und ohne Behinderungen.  Der zielgruppenorientierte Sport ist entsprechend den Bedürfnissen der BürgerInnen auszubauen. Insbesondere sind Angebote für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit den Sportorganisationen zu entwickeln, ebenso in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen Angebote für den Gesundheitssport.

Ein besonderes Anliegen der Sportförderung ist auch künftig die Orientierung an den Bedürfnissen und Interessen von Mädchen und Frauen.

 

4.      Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und Sport   

Die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und Sport ist auszubauen. Durch die Zusammenlegung von Ressourcen und Erfahrungen soll den Interessen junger Menschen nach sportlicher Betätigung insbesondere in ihrer Freizeit auch angesichts knapper öffentlicher Finanzen besser entsprochen werden.

Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:

·       Die dritte Sportstunde bleibt erhalten und das schulsportliche Wettkampfwesen wird weitergeführt.

·       Der Ausbildung und dem bedarfsgerechten Einsatz von SportlehrerInnen wird besondere Beachtung geschenkt.

·       Das gemeinsam mit dem Landessportbund und der Sportjugend durchgeführte Programm ”Schule und Verein” wird fortgesetzt.

·       Die Zusammenarbeit von Kitas und Sportorganisationen wird ausgebaut.

·       Bei der Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption der Schulen mit besonderem Sportprofil ist eine enge Kooperation mit Brandenburg anzustreben. Doppelangebote in der Region sind zu vermeiden. Für den Internatsbetrieb sind kostengünstigere Lösungen zu entwickeln. Angesichts der rückläufigen Schülerzahlen ist die Kapazität der Schul- und Internatsplätze in den sportbetonten Schulen bis zum  Jahr 2003 zu überprüfen.

 

5.      Sport und Gewaltprävention

Sport dient der Gewaltprophylaxe, ist Medium gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Sport holt die Kinder von der Straße. Deshalb sind Projekte aus dem ehemaligen Programm ”Jugend mit Zukunft” und das Präventionsprogramm im Fußball dauerhaft fortzuführen.

In den obligatorischen Sportunterricht sind verstärkt Selbstverteidigungsprogramme für Mädchen und Anti-Gewalt-Trainings für Jungen aufzunehmen, die Fortbildungsangebote für Lehrkräfte sind entsprechend zu verstärken

 

6.      Entwicklungsziele/Handlungsschwerpunkte künftiger Sportpolitik

Angesichts der problematischen Situation des öffentlichen Haushalts und gleichzeitig wachsender Verantwortung des Sports für eine bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung der Bevölkerung müssen neue Wege der Zusammenarbeit auch mit Partnern aus der privaten Wirtschaft gefunden werden.

 

Öffentliche Sportförderung bleibt dem gemeinnützigen Sport vorbehalten. Die bestehenden Entgeltregelungen für Profivereine u.a. im Fußball, Eishockey und Basketball, die wichtige Imageträger Berlins sind, müssen geprüft und konsequent angewendet werden.

 

Ohne die ehrenamtliche Tätigkeit wäre der Sport in Berlin undenkbar. Auch künftig wird z.B. im Rahmen des angestrebten Ausbaus der Schlüsselverantwortung durch gemeinnützige Vereine das Ehrenamt noch größere Bedeutung erlangen. Angesichts dessen sind die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu erhalten und schrittweise auszubauen. 

 

Auf neue Initiativen und Entwicklungen im Sport soll auch künftig schnell reagiert werden. Entwickelt werden sollen z.B.  Initiativen zur “Nutzung von Stadträumen für Bewegung, Spiel und Sport”. Straßen, Plätze und Parkanlagen, aber auch ehemalige Industrie- und Gewerbebrachen sollen für Sport, Bewegung und Spiel reaktiviert werden.  Auch künftig sollen zeitlich begrenzt Straßen für den Autoverkehr gesperrt und von Fahrradfahrern, Inline-Skatern und anderen gefahrlos zum Sporttreiben genutzt werden. Geeignete Tempo-30-Straßen sind schrittweise für Inline-Skater freizugeben.


 

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13. Arbeit

 

Leitbilder und Zielsetzungen der Arbeitsmarktpolitik

 

Existenz sichernde Erwerbsarbeit ist eine wesentliche Grundlage unseres wirtschaftlichen Wohlstands. Sie sichert den Einzelnen den eigenen Lebensunterhalt, schafft soziale Sicherheit und bestimmt gesellschaftliche Entwicklungschancen und soziale Anerkennung.

Vor dem Hintergrund wachsender und sich ständig verändernder Anforderungen in Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft werden die Schwerpunkte der Berliner Arbeitsmarktpolitik in der Vermittlung zukunftsfähiger Qualifikationen im Rahmen eines Systems lebenslangen Lernens und in der Schaffung von Übergangsarbeitsmärkten liegen.

 

Der Senat wird

·       im Bündnis mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften unter Ausschöpfung aller finanziellen und organisatorischen Unterstützungsmöglichkeiten dafür Sorge tragen, dass allen Jugendlichen, die wollen und können, ein Ausbildungsplatz angeboten wird,

·       kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre Belegschaften fit zu machen für neue Marktchancen in der Informationsgesellschaft und einen globalisierten Wettbewerb,

·       Unternehmen helfen, unbürokratisch und schnell geeignete und motivierte Arbeitskräfte für Neueinstellungen zu finden,

·       Arbeitsuchenden und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern helfen, Fähigkeiten zur Beschäftigung zu erwerben und einen Arbeitsplatz zu finden,

·       dazu beitragen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren und Müttern und Vätern im gewünschten Maß die Teilhabe am Erwerbs- und Familienleben zu ermöglichen.

 

Die Koalitionspartner vereinbaren folgende Grundsätze für die Arbeitsmarktpolitik:

a) Das Arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm (ARP) des Landes wird gestrafft und neu konzipiert.

Dabei bezieht es sich auf die Forderungsgrundsätze des Job-AQTIV-Gesetzes des Bundes:

- Vermittlung vor Weiterbildung vor Beschäftigungsförderung,

- Fallmanagement mit individuell zugeschnittener Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung,

- Fördern und Fordern.

b) ABM und SAM sind wegen ihrer Entlastungswirkung auf dem Arbeitsmarkt und wegen ihrer strukturpolitischen Einsatzfelder weiterhin wichtige Maßnahmen und sind deshalb zu verstetigen.

c) Ziel muss es sein, Landesmittel dort einzusetzen, wo für den betreffenden Menschen ein individueller Eingliederungs- oder Qualifizierungsplan erarbeitet worden ist (Profiling).

d) Gender Mainstreaming

Nach den Vorgaben des Amsterdamer Vertrages machen wir Gender Mainstreaming zum Leitgedanken unseres politischen Handelns.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt ist damit auch Aufgabe einer aktiven Arbeitsmarktpolitik.

e) Controlling

Die Evaluierung von Förderprogrammen und -instrumenten der Arbeitsmarktpolitik und der Ausbildungspolitik wird effektiviert.

 

1. Qualifizierungsoffensive

In der Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts sind Bildung und Aus­bildung die Schlüssel zum Erfolg. Wir brauchen eine Bildungsland­schaft, die alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten optimal fördert. Chancengleichheit für alle und indivi­duelle Leistungsförderung sind dabei keine Gegensätze. Wir wollen das Bildungsangebot mit deutlichen Akzenten auf Qualität, Leistungsorien­tierung und Eigenverantwortung weiter entwickeln.

 

 

1. Ausbildung

In Berlin herrscht seit Jahren ein Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen. Besonders Besorgnis erregend ist die steigende Zahl der sogenannten ”Altnachfrager/innen" aus den Vorjahren, also der Jugendlichen, die in berufsvorbereitenden Warteschleifen versorgt werden. In einer solchen Situation ist die Berliner Landesregierung angehalten, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um möglichst vielen Jugendlichen zu einem Ausbildungsplatz zu verhelfen.

 

1.1 Alle Jugendlichen sollen einen Einstieg ins Berufsleben finden. Das wirksamste Instrument zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist die Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots. Berlin wird weiterhin mit der Verbund­ausbildung im Rahmen der Bund-Länder-Sonderprogramme, der Förderung der betrieblichen Berufsausbildung und mit der Fortführung der modular-dualen Qualifizierungsmaß­nahmen (MDQM) ein ausreichendes Ausbildungsplatzangebot in Berlin sicherstellen. Allen Jugendlichen wird nach dem Vorbild des Job-AQTIV-Gesetzes in den landesfinanzierten Maßnahmen - soweit erforderlich - eine Integrationsberatung zur Verfügung gestellt. Wir brauchen flexible Programme, mit deren Hilfe Jugendliche ihre individuelle Berufswegplanung gestalten können. Solange die Privatwirtschaft keine ausreichende Zahl an Ausbildungsplätzen zur Verfügung stellt, muss das Land versuchen, die Ausbildungsplatzprogramme entsprechend finanziell auszustatten. Eine Rückführung der verschiedenen Zuschüsse in der betrieblichen Ausbildungsplatzförderung mit dem Ziel, Mitnahmeeffekte und Gewöhnungseffekte zu vermeiden, ist vorzusehen.

1.2 Auch beim Ausbildungsplatzangebot des Öffentlichen Dienstes sind vermehrt Verbünde mit Schulen, Trägern und der privaten Wirtschaft einzugehen. Gerade im Öffentlichen Dienst werden in den nächsten Jahren verstärkt Fachinformatiker/innen benötigt. Im Rahmen der bezirklichen Ausbildungsverbünde gibt es einige kompetente Träger, die als Kooperationspartner zur Verfügung stehen.

1.3 Die personenbezogenen Dienstleistungsberufe sind als qualifizierte Ausbildungs- und Beschäftigungsbereiche weiterzuentwickeln.

1.4 Eine wesentliche Aufgabe ist es, Jugendliche mit schlechteren Startchancen und ungelernte Erwachsene für den Berufseinstieg zu qualifizieren. Wir wollen die sog. Warteschleifen durch zielgruppenspezifische Maßnahmen ersetzen und mit einem novellierten Schulgesetz den Einstieg in die Berufsausbildung verbessern.

1.5 Wir wollen allen eine Chance geben, eine Ausbildung zu absolvieren, auch wenn es Brüche in der Ausbildung gibt. In einem modularen Nachqualifizierungssystem können bereits in einer Berufsvorbereitungsmaßnahme, in einer abgebrochenen Berufsausbil­dung oder in Beschäftigung erworbene Qualifikationen schrittweise ergänzt werden und als Ausbildung der zweiten Chance für den Aufbau der nachhaltigen Beschäftigungsfähigkeit genutzt werden. Es sollen Pilot- und Modellprojekte initiiert werden, die die Ansätze der Modularisierung in berufsvorbereitenden Maßnahmen, Berufsausbildung sowie der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung berücksichtigen. Mit einem Qualifizierungspass soll ein für die Externenprüfung geeignetes Dokumentationssystem entwickelt werden.

Das in Berlin existierende Angebot an Einrichtungen und Initiativen zur beruflichen und sozialen Förderung von Migranten/-innen soll effektiviert und stärker aufeinander bezogen werden.

1.6 Fehlende Schulabschlüsse und berufliche Qualifizierungsprobleme sind oft auf eine unzureichende Sprachkompetenz zurückzuführen. Wir wollen in unmittelbarer Verbindung mit beruflicher Qua­lifizierung Sprachmodule vermitteln. Insbesondere  bedarf es der Ausweitung der Anstrengungen, Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache so zu qualifizieren, dass sie eine Ausbildung absolvieren können. Jugendliche Flüchtlinge sollen Ausbildungsmöglichkeiten erhalten, unabhängig davon, ob sie in ihr Heimatland zurückkehren oder nicht.

1.7. Der Senat wird einen Vorschlag für eine Bundesratsinitiative prüfen, um eine qualifizierte Ausbildung für alle Jugendlichen zu sichern und um einzelne Unternehmen und Wirtschaftsbereiche, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, zur Herstellung eines Lastenausgleichs an der Finanzierung der beruflichen Ausbildung zu beteiligen.

 

2. Berufliche Weiterbildung

2.1 Wir wollen dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel in der Region vorbeugen. Hierfür sind regelmäßige Bedarfserhebungen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachverbänden und Institutionen erforderlich, die feststellen, in welchen Bereichen und mit welchen Qualifizierungen Fachkräfte benötigt werden.

2.2 Der Ausbau der beruflichen Weiterbildung muss mit Bildungsberatung und Qualitätssicherung einhergehen. Um die Unternehmen besonders im Mittelstand sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens zu sensibilisieren, wird die Bildungsberatung intensiviert. Dabei kommt es auch darauf an, dass der Nutzen von Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigungsfähigkeit deutlich wird. Deshalb wird die Einrichtung einer Qualitätsagentur des Landes oder einer ”Stiftung Bildungstest” geprüft. Auch hat der Senat zu prüfen, inwieweit der Einsatz von Qualifizierungsberatern bei den Kammern und Verbänden geeignet ist, die betriebliche Personalentwicklung zu unterstützen.

2.3 Die Qualifizierungsangebote müssen zukünftig nicht nur den betrieblichen Anforderungen entsprechen, sondern gleichermaßen auch den Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern den Weg zu anerkannten Aus- und Weiterbildungsabschlüssen über modulare Teilqualifikationen ebnen. Das Land Berlin wird sich für ein gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit, den Kammern und Hochschulen zu entwickelndes Zertifizierungssystem einsetzen, das den Markt der Weiterbildung transparenter macht.

2.4 Das Land Berlin entwickelt die politische Initiative zu einem Berlin-Brandenburger “Qualifizierungsfonds”, der von den Tarifpartnern, den Ländern und anderen getragen wird. Der Aufbau von “Lernzeitkonten” auf betrieblicher, sektoraler oder regionaler Ebene soll durch ”Qualifizierungsgutscheine” unterstützt werden. Bei der Vergabe solcher Gutscheine sollen gering Qualifizierte sowie kleine und mittlere Betriebe bevorzugt werden. Dabei sollen auch Mittel des Europäischen Sozialfonds eingeworben werden.

2.5. Mit der im neuen Jobaqktivgesetz verankerten Jobrotation besteht insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen die Chance, sowohl das Qualifikations- wie das Beschäftigungsniveau anzuheben. Berlin kann dabei auf seine mit den Modellmaßnahmen gewonnenen Erfahrungen zurückgreifen. Das Land unterstützt die Aktivitäten der Arbeitsämter und der mit Jobrotation beauftragten Dritten (arbeitsmarktpolitische Träger, Qualifizierungsgesellschaften u.a.) z.B. durch den Aufbau von Beratungsnetzen mit Tarifpartnern, den Kammern und Trägerinstitutionen sowie die Anregung von Qualitätsstandards.

2.6 Für nicht schnell vermittelbare Arbeitsuchende und Sozialhilfeempfangende werden vorrangig auf den Arbeitsmarkt ausgerichtete Qualifizierungsangebote gefördert, die mit einer Beschäftigung in einem Betrieb verknüpft werden. Dieser Anforderung sollen sich auch öffentlich geförderte Beschäftigungsträger stellen.

2.7 Berlin setzt sich auf Landes- und Bundesebene für die Überprüfung der eingesetzten Förderinstrumente im Bereich der beruflichen Qualifizierung auf Mitnahmeeffekte ein. Die Förderinstrumente von Bundesanstalt für Arbeit, der EU und des Landes Berlin sind aufeinander abzustimmen, vor allem im Hinblick darauf, welche Zielgruppen sie erreichen.

 

3. Reform und Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Instrumente

 

1. Kofinanzierung von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen (ABM und SAM)

ABM  und SAM sind verstärkt auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Die Senatsverwaltung für Arbeit wirkt auf eine intensive Orientierung auf Problemgruppen des Arbeitsmarktes hin, die ohne diese Hilfe selbst keine Chance auf eine existenzsichernde Erwerbsbiographie hätten.

SAM in Landesträgerschaft läuft bis 2002, ABM in Landesträgerschaft läuft aus. Die durch die Bundesanstalt für Arbeit für Berlin zugeteilten ABM-Kontingente werden in erforderlichem Umfang kofinanziert. Die eingegangenen Verpflichtungen für die SAM von über 55-Jährigen sind beizubehalten. Darüber hinaus werden die SAM, soweit sie zum Erhalt der soziokulturellen Infrastruktur Berlins notwendig und wichtig sind, erhalten. Dabei werden freie Träger, die soziale, kulturelle und ökologische Arbeit sowie Arbeit mit Kindern und Jugendlichen anbieten, ebenso berücksichtigt wie benachteiligte Menschen, deren Integrationschancen in den ersten Arbeitsmarkt gering sind.

 

2. Fortschreibung des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms (ARP)

Bei der Fortschreibung des ARP werden geregelt:

·       technische und finanzielle Hilfe für freie Träger zur Einwerbung nationaler und internationaler Programmmittel;

·       Einrichtung eines Experimentiertopfes;

·       Jobrotation;

·       Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit;

·       Stadtteil-/Produktivgenossenschaften.

Die ergänzende Förderung nach dem arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramm des Landes Berlin für arbeitsmarktorientierte Beschäftigungsträger (amob) wird für die Träger, die über keine Drittmittel oder Eigenmittel verfügen, beibehalten.

Das Land Berlin schafft die Voraussetzungen, dass die Auftragsvergabe im Rahmen der Beschäftigung schaffenden Infrastrukturförderung (BSI) nach § 279 a SGB III genutzt werden kann. Das Land kooperiert dabei mit den Berliner Bezirken, damit u.a. dringend benötigte Sanierungsmaßnahmen (Schulen, Kitas) mit den neuen Möglichkeiten des Gesetzes durchgeführt werden können.

 

 

3. Chancengleichheit im Erwerbsleben

Berlin hat traditionell eine hohe Erwerbsquote von Frauen und ein hohes Niveau der Beteiligung von Frauen in den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Trotz hoher Motivation und Qualifikation sowie der wachsenden Bereitschaft, neue berufliche Wege zu gehen, bestehen für Frauen immer noch größere Hemmnisse als für Männer, einen Einstieg in gut bezahlte Berufe mit Aufstiegschancen zu finden.

Das Problem der Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbsarbeit ist ein Problem von Vätern und Müttern.

Um - wie in anderen europäischen Ländern auch - Müttern und Vätern im gewünschten Maße eine Teilhabe am Erwerbs- wie auch am Familienleben zu ermöglichen, müssen folgende Rahmenbedingungen realisiert werden:

-   verantwortliche Beteiligung von Männern an der Erziehungs- und Familienarbeit,

-   eine der Nachfrage gerecht werdende Bereitstellung von Einrichtungen und Schulen zur ganztägigen Betreuung von Kindern und

-   organisatorische betriebliche Veränderungen in Kooperation mit der Privatwirtschaft.

Diese verbesserten Rahmenbedingungen sind auch eine Voraussetzung, um Alleinerziehenden die Chance zu geben, eine eigenständige existenzsichernde Arbeit aufzunehmen bzw. fortzuführen.

Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass die enge Verzahnung von Frauen-, Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- sowie Struktur- und Bildungspolitik dabei eine zentrale Erfolgsbedingung ist. Wir verstehen Frauenförderung und Gender Mainstreaming dabei nicht nur als Beitrag zur Erweiterung individueller Lebenschancen, sondern auch als Wirtschaftsförderung und als Beitrag zu einer innovativen und chancengerechten Strukturpolitik.

Eine qualifizierte Ausbildung legt die Grundlagen für die späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mädchen und junge Frauen sind an zukunftsorientierten Berufen, beispielsweise im Informations- und Technologiebereich, gleichberechtigt zu beteiligen und gezielt zu fördern. Dies erfordert gezielte Informationen und Unterstützung schon in den Schulen. Unser Ziel für diese Legislaturperiode ist es, den Anteil von Frauen - darunter deutlich mehr Migrantinnen als bisher - in IT-Berufen von jetzt 13 auf 30 % zu steigern.

Mit einem Internet-Portal für Frauen wollen wir eine Berliner Plattform von und für Frauen in der virtuellen Welt schaffen. Zum einen geht es hier um die gleichberechtigte Nutzung eines immer wichtiger werdenden Mediums und zum anderen um den Abbau bzw. die Vermeidung bereits zu beobachtender Ungleichheiten beim Zugang zu diesen Medien in der Gesellschaft.

Die personenbezogenen Dienstleistungsberufe sind als qualifizierte Ausbildungs- und Beschäftigungsbereiche weiter zu entwickeln.

Die Koalitionsparteien verpflichten sich zur Fortsetzung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungspolitik, die Frauenförderung als ihren integralen Bestandteil begreift. Frauen sind - unabhängig von ihrem Alter - weiterhin entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit an allen Beschäftigungsprogrammen des Landes Berlin zu beteiligen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Steigerung des Anteils von Frauen in den Programmen und Maßnahmen, die auf den ersten Arbeitsmarkt zielen (z.B. Job-Rotation, Lohnkostenzuschüsse, etc.).

Sozialhilfeempfängerinnen, Berufsrückkehrerinnen, Migrantinnen und behinderte Frauen sind Zielgruppen der Arbeitsmarktförderung, denen unser besonderes Augenmerk gilt. Auch für die finanzielle Förderung von arbeitslosen Schwerbehinderten (incl. der Verwendung der Ausgleichsabgabe) gilt, dass die betroffenen Frauen entsprechend ihrem Anteil an allen Schwerbehinderten zu berücksichtigen sind.

Die Diskussion um neue geschlechtergerechte Arbeitszeitmodelle muss forciert werden. In diesem Sinne wird der Senat an die Tarifvertragsparteien und die Unternehmen herantreten. Es wird darüber hinaus geprüft, inwieweit bei der beratenden Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen dieser Aspekt stärker berücksichtigt werden kann.

 

4. Integration von Migrantinnen und Migranten

Wie erfolgreich Integrationsbemühungen sowohl für die schon hier lebenden Migrantinnen und Migranten als auch für die zukünftigen Einwanderinnen und Einwanderer sein werden, hängt in entscheidendem Maß von ihrer Teilhabe an Erwerbsarbeit ab. Erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt wiederum steht in Zusammenhang zum Qualifikations- und Bildungsniveau. Teilhabe an Arbeit und Ausbildung ist mehr als ökonomische Unabhängigkeit. Sie bringen private Kontakte, stärken das Selbstwertgefühl, erweitern den Horizont und vergrößern die Identifikation mit dem Gemeinwesen. Hier sind die Betroffenen, aber auch die Politik, gefordert.

 

Maßnahmen:

Eine Verbesserung des Ausbildungs- und Qualifikationsniveaus ist als Voraussetzung der Integration in den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich. Deshalb unterstützt das Land Berlin entsprechende Initiativen auf Bundesebene, um den Zugang von Migrantinnen und Migranten zu Aus- und Weiterbildung zu erleichtern.

In der Arbeitsförderung brauchen wir die Einführung gruppenspezifischer Fördermaßnahmen. An öffentlich geförderten (Land, Bundesanstalt für Arbeit und EU) Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen Migrantinnen und Migranten entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit beteiligt werden. Insbesondere, aber nicht nur, für Aussiedlerinnen und Aussiedler müssen Anpassungsqualifizierungen entwickelt und angeboten werden, da durch die Nichtanerkennung von Abschlüssen häufig eine massive Dequalifizierung erfolgt.

Bei der Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen in den Bereichen Informationstechnik und neue Medien sind Jugendliche nichtdeutscher Herkunft und hier insbesondere Mädchen und junge Frauen besonders zu berücksichtigen.

Das Ausbildungspotential ausländischer Unternehmen muss verstärkt genutzt werden. Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer nichtdeutscher Herkunft sollen die Wege für eine Existenzgründung erleichtert werden (Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse). Das Land Berlin prüft mit den beteiligten Institutionen, in welchen Bereichen die Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse realisiert werden kann. Die Existenzgründerinnen und Existenzgründer müssen Unterstützung beim Erwerb der Qualifikation als Ausbilder bekommen. Das Modellprojekt ”Ausbilderqualifizierung für ausländische Selbständige und nichtdeutsche Arbeitnehmer” (in Zusammenarbeit mit der IHK) ist mittelfristig zu sichern und auf den Bereich der Handwerkskammer auszudehnen. Ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer müssen motiviert und unterstützt werden, mehr auszubilden.

 

 

 

5. Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

In der Beschäftigungspolitik gewinnt die regionale bzw. lokale Komponente als zusätzliches Wettbewerbselement an Bedeutung.

An dem vom Land Berlin gewählten Ansatz der bezirklichen Bündnisse wird unter dem Gesichtspunkt einer Stärkung bezirklicher Verantwortung festgehalten. Dem Land obliegt die Verantwortung für die gesamtstädtische Steuerung und Koordinierung.

Zielsetzung der Bündnisse ist es, unter Mitwirkung der verschiedenen lokalen Akteure auf der Grundlage regionaler Entwicklungskonzepte Handlungsfelder und Aktionspläne zu erarbeiten und umzusetzen, um die Arbeitslosigkeit vor Ort zu bekämpfen. Den Bündnissen werden für ihre Tätigkeit gesondert Mittel zur Verfügung gestellt.

Die Projektfinanzierung erfolgt in enger Kooperation zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen, um die Aktivitäten zu einem Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit zu erhalten.

Es ist eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin, dem Landesarbeitsamt und den regionalen Arbeitsämtern über eine kontingentierte Beteiligung an der Projektförderung im Rahmen der Bezirklichen Bündnisse zu schließen.

 

6. Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Es gilt, die vorbeugende Abwehr und Verfolgung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit auf ho­hem Niveau fortzuführen und weiter zu intensivieren. Die Zusammenarbeit der zuständigen Bundes- und Landesbehörden ist noch effektiver zu gestalten, um die vorhandenen Störungen auf dem Arbeitsmarkt wie illegale Beschäftigung, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Schwarzarbeit, Leistungsmissbrauch, Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz, Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung wirksamer zurückzudrängen.

 

6.1 Folgende landespolitische Aktivitäten sollen realisiert werden:

·       Stärkung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit beim Landeskriminalamt (unter Einbeziehung von Personal aus dem Überhang),

·       Stärkung der für Wirtschaftsstraftaten zuständigen Abteilung der Staatsanwalt­schaft/Amtsanwaltschaft,

·       Vertiefung der Kooperation bei Prävention und Verfolgung mit dem Land Brandenburg,

·       Herstellung der automatisierten Datenübermittlung gemäß § 14 GeWO an das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg unter Mitwirkung des / der Datenschutzbeauftragten.

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch den Senat wird der Hauptauftragnehmer/die Hauptauftragnehmerin zur laufenden Überwachung der Einhaltung der Tariftreue durch die Nachunternehmer/Nachunternehmerinnen verpflichtet und hat darüber einen Nachweis zu erbringen.

 

6.2 Der Senat wird sich beim Bundesgesetzgeber dafür einsetzen, die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen für die Verfolgung von Arbeitsmarktdelikten durch folgende Regelungen zu ergänzen:

·       Haftung des gewerblichen Generalunternehmers im Baubereich für Sozialver-sicherungsbeiträge seiner Subunternehmer,

·       Mitführungspflicht des Personalausweises oder Reisepasses für alle Beschäftigten in der Bauwirtschaft,

·       Berechtigung der Bundesanstalt für Arbeit und der Zollbehörden bei Straftaten gegen den Arbeitsmarkt selbständig Ermittlungsverfahren durchzuführen und Strafbefehle beantragen zu können,

·       die Erweiterung der Verpflichtung der Finanzbehörden, für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie für den Nachweis von Sozialversicherungsbetrug relevante Daten an die zuständigen Behörden zu übermitteln,

·       den Datenaustausch zwischen den Behörden zu erleichtern und Polizei sowie BGS zu ermächtigen, Daten zu Arbeitsmarktdelikten zu erheben und den zuständigen Behörden zu übermitteln,

·       den öffentlichen Vergabestellen einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Gewerbezentralregister einzuräumen,

·       die Ausschlussfrist bei öffentlichen Aufträgen im Falle von rechtswidrigen Verhaltensweisen von zwei auf vier Jahre zu erhöhen und den sofortigen Ausschluss zu ermöglichen,

·       Sanktionen durch Strafbewährung und Anhebung der Bußgeldrahmen zu verschärfen.

 

7. Gründung von Stadtteil-/ Produktivgenossenschaften

In der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union bekommt der sogenannte 3. Sektor einen größeren Stellenwert. Berlin will nationale und internationale Erfahrungen aufgreifen und in einem Modellversuch "Stadtteil-/Produktivgenossenschaften" Arbeitslosen und Sozialhilfeempfangenden Unterstützung anbieten, die sich über genossenschaftliche Existenzgründungen Perspektiven selbstbestimmter Arbeit erschließen wollen.

Das Land wird in diesem Zusammenhang u.a. Gründungsberatungen anbieten, Mittel der EU-Strukturfonds einsetzen, die Möglichkeit der Förderung nach § 10 SGB III durch die Bundesanstalt für Arbeit anregen sowie  den  Einsatz von Existenzgründer/innenmittel prüfen. Die Möglichkeiten der beschäftigungswirksamen Investitionsvergabe nach SGB III sind auszuschöpfen.

 

8. Situation der Fachberufe im Gesundheitswesen verbessern

Die vielfältigen Anstrengungen des Landes zur Weiterentwicklung der Fachberufe im Gesundheits- und Sozialwesen, insbesondere der Pflegeberufe, werden zügig und konzentriert weiter bearbeitet. Dies beinhaltet im Wesentlichen folgende Grundsätze:

·       Bestandssicherung der vorhandenen Ausbildungsplätze,

·       Förderung des Prozesses zur Schaffung von Verbundschulen,

·       Verbesserung der Datenlage über die Berufe und die berufliche Praxis,

·       Sicherung einer zukunftsfähigen Finanzierung der Ausbildungen unter Beteiligung aller Leistungserbringer von Pflege,

·       Etablierung von Modellen der Ausbildung im tertiären Bereich.

 

Zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe ist eine grundlegende Reform der Ausbildung notwendig.

 

Darüber hinaus ist eine Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildungsinhalte in den Gesundheitsberufen im Sinne einer verstärkten Berücksichtigung geschlechterbezogener Besonderheiten und interkultureller Kompetenzen notwendig.

Die beruflichen Chancen, insbesondere die Aufstiegschancen, von Frauen im Gesundheitswesen müssen wesentlich verbessert werden.


 

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14. Soziales

 

 

Berlin ist dem Leitbild der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet.

Die Herstellung gleicher Lebensbedingungen und die gleichberechtigte Teilhabe der Berlinerinnen und Berliner an sozialen und gesellschaftlichen Ressourcen ist Ziel der Koalition. Dabei gilt das Prinzip der Nachhaltigkeit für alle sozialpolitische Vorhaben.

Die künftige Entwicklung der Sozialstruktur ist für Berlin von zentraler Bedeutung. Ziel bleibt der Ausbau von multifunktionalen Einrichtungen und Verbundsystemen im Stadtteil, die Selbsthilfe und Engagement ermöglichen sowie soziale Dienste für Jung und Alt anbieten und ein Höchstmaß an Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger realisieren. Vor dem Hintergrund der dramatischen Finanzlage der Stadt  wird sich auch der Bereich Soziales aufgabenkritisch dem Ziel der Haushaltskonsolidierung stellen.

Kostenbewusstsein bei der Aufgabenwahrnehmung und Ausgabenreduzierung schließen die  Weiterentwicklung des Sozialwesens zu einem modernen Dienstleistungsangebot nicht aus. Entbürokratisierung und Liberalisierung gehören zu dieser Entwicklung. Offenheit, Vielfalt und Innovationskraft sind unverzichtbare Kennzeichen unserer Politik. Hierzu beizutragen sind die freien Träger und Initiativen, die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem freiwilligen Engagement sowie die Akteure aus den Bezirken und der Wirtschaft eingeladen.

 

1. Wege aus der Sozialhilfe - Steuerung für eine beschäftigungsorientierte Neuausrichtung der Sozialhilfepolitik

Beschäftigung und Qualifizierung von arbeitsfähigen Sozialhilfeempfangenden ist für die kommende Legislaturperiode eine Aufgabe hoher Priorität. Der nachhaltigste und wirksamste Weg, Sozialhilfebedürftigkeit bei Erwerbsfähigen zu überwinden, ist die Vermittlung in eine dauerhafte tarifliche Beschäftigung. Für das Land Berlin sind die effektive Steuerung der Sozialhilfeausgaben und das Controlling aller Integrationsmaßnahmen unabdingbar.

Es ist ein Arbeits- und Ausbildungsangebot für alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfangenden zu schaffen. Insbesondere den jungen Menschen  wird nach Erstellung eines individuellen Eingliederungsplanes eine Beschäftigung geboten, die die Chancen auf eine reguläre Beschäftigung unterstützt. Das gilt genauso für diejenigen, die neu in den Sozialhilfebezug kommen und erwerbsfähig sind.

Landes- und Bezirksprojekte und Modelle zur Vermittlung erwerbsfähiger Sozialhilfeempfangender in Arbeit werden weitergeführt. Ihre Finanzierung wird sichergestellt.

Nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" ist dies sowohl die Verpflichtung für die Sozialämter und Jugendämter, entsprechende Angebote zu machen als auch die der Leistungsempfangenden, zumutbare Angebote anzunehmen.

Mit der Umsetzung einer beschäftigungsorientierten Sozialhilfepolitik setzt sich der Senat das Ziel, in der kommenden Legislaturperiode in erheblichem Umfang Mittel für die Hilfe zum Lebensunterhalt einzusparen.

Voraussetzung dafür ist, dass Überhangpersonal in den Sozialämtern zusätzlich eingesetzt wird. Eine schrittweise Erhöhung der Beschäftigungsmöglichkeiten für zunächst zusätzlich ca. 6.000 Sozialhilfeempfangende pro Jahr wird den Betroffenen wirksam helfen und bereits nach einem Jahr eine deutliche Entlastung der Sozialhilfekosten des Landes bewirken.

Das Land Berlin steigert deshalb die Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung in den Programmen zur Integration durch Arbeit und der Hilfe zur Arbeit und stellt die Möglichkeiten der Existenzgründung aus der Sozialhilfe heraus auf eine einheitliche und verlässliche Grundlage.

Zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern wird die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und dem Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg  erweitert. Über das Modell MoZArT und das LKZ-Programm für arbeitslose Jugendliche hinaus sind die Kooperationen zwischen  regionalen Arbeitsämtern und Sozialämtern weiterzuentwickeln.

Das Land Berlin unterstützt die Bezirke bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiativen für Sozialhilfeempfangende und verbessert die Steuerung der Sozialhilfe.

Zur wirksamen Steuerung der Bezirksausgaben und der Beschäftigungsförderung nach dem BSHG sind Ausführungsvorschriften und Rechtsvorschriften zu erlassen und verbindliche Ziel- und Qualitätsvorgaben sowie Organisationsvorgaben des Senats für die Bezirksämter unumgänglich.

Zu diesem Zweck wird das AZG entsprechend novelliert.

Eine nach sozialstrukturellen Kriterien definierte Datengrundlage für die Zumessung und die Steuerung des Sozialhilfebudgets schafft Ausgabentransparenz. Die rechtlichen Grundlagen für die Datenerhebung, die Budgetsteuerung und die mit dem Controllingverfahren verbundenen fiskalischen Anreize bzw. Sanktionen sind zu schaffen.

Im Laufe der Legislaturperiode muss der Senat Zuständigkeiten überprüfen und Doppel- oder gar Mehrfachbearbeitungen gleicher Sachverhalte beenden.

Der Senat wird gemeinsam mit den Bezirken prüfen, ob durch eine Neuorganisation der sozialen Dienste eine wirksamere Betreuungsqualität gewährleistet werden kann.

Das interkommunale Benchmarking der Hilfe zum Lebensunterhalt mit dem Ziel des Leistungsvergleichs  wird weiter verbessert werden.

In den Bezirken müssen Instrumente wie Hilfeplanung, Fallmanagement und Auswegberatung und daraus resultierende Qualifizierungserfordernisse institutionalisiert und mit der notwendigen Fallzahlreduzierung pro Sachbearbeiter verbunden werden. Das Personal in den bezirklichen Sozialämtern ist entsprechend den neuen Aufgabenstellungen zu qualifizieren und zu verstärken.

 

2. Soziale Stadtentwicklung und Perspektiven sozialer Infrastruktur

 

2.1 Sozialberichterstattung qualifizieren

Die Parteien bekräftigen die Notwendigkeit einer wissenschaftlich fundierten integrierten Sozialberichterstattung der Ressorts auf einer einheitlichen und abgestimmten Datenbasis, die als externes Controlling der Sozialpolitik verstetigt wird. Dazu wird die bisherige Berichtstätigkeit koordiniert fortgesetzt und mit weiteren, auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhenden Berichtsprozessen (z.B. Kinder- und Jugendbericht in jeder Legislaturperiode) im Senat abgestimmt.

Zur Analyse der  sozialräumlichen Strukturveränderungen werden regelmäßig Sozialdaten in kleinräumiger Gliederung benötigt. Mit dem Statistischen Landesamt sind entsprechende Maßnahmen zu vereinbaren.

Als Grundlage für zielorientierte Planungen erstellt Berlin je Legislaturperiode einen Armutsbericht. Er muss politischen Handlungsbedarf aufzeigen, aus dem geeignete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und sozialen Nachhaltigkeit in der Stadt abzuleiten sind.

 

2.2 Stadtteilorientierung

Zentrale Bedeutung hat die Weiterentwicklung des Zuwendungsvertrages Stadtteilzentren. Regionale Gegebenheiten und außerhalb des Vertrages stehende nachbarschafts- bzw. stadtteilorientierte Einrichtungen sind hierbei zu berücksichtigen. Angebotsplanungen haben darüber hinaus in Kooperation mit den Bezirken und in Abstimmung mit bezirklichen und freien Trägern und Verbänden zu erfolgen. Dabei sind Selbsthilfeprojekte von Menschen mit Behinderungen angemessen zu beteiligen.

In Anlehnung an Empfehlungen der ”Berlin Studie” sollen die Strategieansätze und Erfahrungen der Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements, die im Rahmen des ”Aktionsprogramms Urbane Integration” für Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf (Quartiersmanagement) gewonnen wurden, einbezogen werden und so zu einer abgestimmten Entwicklung beider führen.

Das von der UNO deklarierte Internationale Jahr der Freiwilligen 2001 hat deutlich gemacht, mit wie viel Begeisterung Menschen sich freiwillig engagieren und ehrenamtliche Arbeit leisten. Der Senat wird deshalb auch weiterhin dieses ehrenamtliche Engagement nach Kräften weiter fördern und unterstützen. Die Ergebnisse der Enquete-Kommission der Bundesregierung und die Erfahrungen in Berlin im Jahr des Ehrenamtes zum bürgerschaftlichen  Engagement  werden zeitnah bewertet und ggf. umgesetzt. Dazu erstellt Berlin zur Mitte der Legislaturperiode einen Ehrenamtsbericht.

Bürgerschaftliches Engagement braucht Rahmenbedingungen und eine Infrastruktur, um sich entfalten zu können. Der Senat wird deshalb alle Bemühungen unterstützen, die in diesem Jahr begonnenen Maßnahmen und Initiativen in den nächsten Jahren umzusetzen und fortzuführen. Berliner Unternehmer sind aufgefordert, die Bereitschaft ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bürgerschaftlichem Engagement zu erhöhen.

 

2.3 Soziale Angebote und Zusammenarbeit mit Leistungserbringern

Freie Träger und Projekte sichern einen wesentlichen Anteil des Angebots im sozialen Bereich. Für die Finanzierung freier Träger außerhalb von Entgeltvereinbarungen sind verstärkt Tätigkeiten, die der sozialen, gesundheitlichen oder allgemeinen Daseinsvorsorge dienen, zur Sicherung der jeweiligen Grundversorgung  nach Maßgabe von Leistungs- und Qualitätsvorgaben auszuschreiben und zu vergeben.

Bestehende vertragliche Regelungen über die Vergabe von Haushaltsmitteln des Landes Berlin im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Versorgung sollen zu Leistungsverträgen über quantifizierbare Leistungen weiterentwickelt werden. Um die Sicherstellung der Qualität für die Nutzer und die gerechte Beurteilung der Leistungen sozialer Dienste zu ermöglichen, entwickelt das Land Berlin gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und den öffentlichen Trägern sozialer Dienste ein System der Qualitätsentwicklung.

Teile der Lottomittel dienen der laufenden Finanzierung sozialer Zwecke. Diese Mittelbindung ist bei einer eventuellen Einstellung der Lottomittel in den Landeshaushalt zu berücksichtigen.

Beim LIGA-Vertrag haben Senat und Verbände sich in der jüngeren Vergangenheit auf eine Regelung verständigt, die verlässliche Rahmenbedingungen für die freien Träger und Aufgabenreduzierungen miteinander verbindet. Im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Vertrages wird der Senat gemeinsam mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eine intensive Bestandsaufnahme der Angebote mit dem Ziel einer sichtbaren Kostensenkung durchführen. Der Ligavertrag wird mit dem Ziel weiter entwickelt, Zielvereinbarungen für bestimmte Fördergruppen, Kriterien zur Evaluation  im Rahmen eines einheitlichen Qualitäts- und Dokumentationssystems und in diesem Zusammenhang auch Sanktionsmöglichkeiten zu vereinbaren.

 

2.4 Umsetzung der Insolvenzrechtsreform

Im Rahmen der Betrachtungen zu den Armuts- und Reichtumsverhältnissen innerhalb der  Bevölkerung nimmt die Ver- und Überschuldungssituation von Haushalten einen wesentlichen Platz ein. Begrenzung des Schuldenanstiegs, Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Verbesserung der psychosozialen Verfassung der Betroffenen helfen Auswirkungen von Ver- und Überschuldung zu verhindern sowie entsprechende Folgekosten für den Sozialhilfeträger einzusparen.

Im Rahmen der Umsetzung der Insolvenzrechtsreform wird der Senat in Zusammenarbeit mit Schuldnerberatung und Kammern ein Konzept entwickeln, mit dem eine effektive Beratung für überschuldete Gewerbetreibende ermöglicht wird.

Die vorhandenen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind weiterhin finanziell abzusichern. Darüber hinaus ist der Einsatz von Überhangkräften des öffentlichen Dienstes zu prüfen. Nach ersten Erfahrungen mit der Novellierung der Insolvenzordnung und der damit zu erwartenden Veränderung der Klientinnen-/Klientenzahl wird die bestehende Gesamtkonzeption überprüft.

Durch Aufklärung über die Vermeidung und Hilfen zur Überwindung von Überschuldung können kritische Lebenssituationen besser bewältigt werden. Kenntnisvermittlung zur privaten Haushaltsführung und zum Umgang mit Kredit- und Warenangebot ist deshalb bereits bei Jugendlichen in Schulen und Berufsschulen geboten.

 

2.5. Wohnungslosenpolitik

Wohnungslosigkeit und Armutsentwicklung sind eng miteinander verbunden. Sie betrifft vor allem sozial besonders belastete Teile von Bezirken. Vorrang hat die Vermeidung des Wohnungsverlustes als sozial- und fiskalpolitische Strategie. Die Verzahnung von bezirklichen und gesamtstädtischen Maßnahmen sowie die Zusammenarbeit der Träger in der Wohnungslosenhilfe sind zu verbessern; insbesondere sind die Angebote zur niedrigschwelligen medizinischen Versorgung unter Berücksichtigung der fachärztlichen und zahnmedizinischen Weiterbehandlung im Rahmen einer Gesamtkonzeption zu sichern.

 

3. Integrations- und Migrationspolitik

Die Geschichte Berlins ist wesentlich durch Menschen geprägt worden, die aus vielen anderen Ländern zugewandert sind. Sie sind ein unverzichtbarer Teil der Gesellschaft geworden und tragen zur wirtschaftlichen und kulturellen Bereicherung unserer Stadt bei.  Zugleich ist Berlin Zufluchtsort für Menschen in Not, für Kriegsflüchtlinge und für politisch Verfolgte. Unter Integration verstehen wir das von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägte Zusammenleben und Zusammenwirken von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Rechtliche Gleichstellung und gleiche Teilhabechancen an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen sind dafür Grundvoraussetzung.

3.1 Zur Verbesserung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit wird eine Landeskommission für Integrations- und Migrationsfragen (analog der Landeskommission gegen Gewalt) errichtet. Sie berät den Senat und gibt den Migrantenorganisationen, den Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen vor grundsätzlichen, sie betreffenden politischen Entscheidungen mehr Informations- und Anhörungsmöglichkeiten. Wir wollen die Stellung der Ausländerbeauftragten zur Integrations- und Migrationsbeauftragten ausbauen und ihre Rolle stärken.

Dazu gehört auch die Übernahme der Aufgabe einer/eines Aussiedlerbeauftragten.

3.2 Wir werden im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Förderung der Integration die Qualität der Integrationsmaßnahmen für Neueinwanderer, junge und ältere Migrantinnen und Migranten Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Asylberechtigte und Flüchtlinge verbessern.

Wir wollen für die Neuankömmlinge, Asylberechtigten und Flüchtlinge mit Daueraufenthalt Integrationskurse anbieten unter Nutzung der Bundesmittel. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat bescheinigt. Zur Erhöhung der Teilnehmerzahl werden wir Anreize schaffen.

Wir wollen nach Möglichkeit Modellversuche initiieren.

Eine Infrastruktur der Verbände, Vereine und Projekte der sozialen und soziokulturellen Arbeit von und für Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge, der antirassistischen und interkulturellen Arbeit ist in Berlin unverzichtbar.

3.3 Die Koalitionsparteien haben sich darüber verständigt,  Leistungsempfangende nach dem AsylbLG soweit wie möglich die Unterbringung in Wohnungen zu gewähren.

 

4. Politik für, mit und durch Menschen mit Behinderungen

Eine Politik für, mit und durch Menschen mit Behinderungen ist Bürgerrechtspolitik. Sie ist eine Querschnittsaufgabe. Ziel ist eine tatsächliche und selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben in Berlin.

4.1 Berlin erklärt seinen Beitritt zur ”Deklaration von Barcelona - Die Stadt und die Behinderten” und wird die Realisierung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechter Stadt mit Nachdruck verfolgen.

4.2 Das Prinzip der Barrierefreiheit gilt für alle Bereiche. Barrierefreiheit umfasst auch die Kommunikation etwa mittels Gebärdensprachdolmetschern und -innen oder über elektronische Medien. Die Internetseiten des Senates sind behindertengerecht nachzurüsten.

Die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und die Einrichtung eines Studienganges Gebärdensprache wird forciert.

Mit dem Wintersemester 2002/2003 wird es den Studiengang Gebärdensprache geben.

Die Abendschau des SFB ist durch Gebärdensprachdolmetschen als integrativem Bestandteil der ausgestrahlten Sendung zu übersetzen. Die behindertengerechte Ausstattung aller Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs wird auch bei Grundsanierungen durchgesetzt. Zugangskontrollen dürfen die Barrierefreiheit nicht beeinträchtigen. Zur Sicherung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen ist der Sonderfahrdienst weiterhin erforderlich. Unter Wahrung finanzieller Ausgewogenheit und Transparenz wird im Zuge der Weiterentwicklung des behindertengerechten öffentlichen Personennahverkehrs unter Einbeziehung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderungen ein Gesamtkonzept zur verkehrlichen Mobilität entwickelt.

4.3 Der/die Landesbeauftragte für Behinderte und der Landesbeirat werden weiterhin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Der Landesbeauftragte für Behinderte soll das Rederecht im Abgeordnetenhaus zu den im Landesgleichberechtigungsgesetz festgelegten Berichten erhalten. In allen Senatsverwaltungen werden unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Behinderte und der Behindertenverbände Arbeitsgruppen eingerichtet, deren Aufgaben und Kompetenzen sich an der Vernetzungsarbeitsgruppe zu Verkehrsfragen orientieren.

4.4 Die Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit Behinderungen sind orientiert an den individuellen Vorstellungen der Betroffenen im Zuge der weiteren Reform der Einrichtungsfinanzierung weiterzuentwickeln.

Für Menschen mit pflegerischem Bedarf in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe werden mit den Beteiligten (insbesondere der AG der Pflegekassenverbände und der Verbände der Träger) praktische Lösungen auf der Grundlage des § 40a BSHG entwickelt, damit diese Personengruppe  Wunsch- und Wahlrecht besser wahrnehmen kann.

Die Sicherstellung der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist ein ganz wesentlicher Baustein zur sozialen Integration und Gleichstellung. Zusammen mit der Fortschreibung  der Netz- und Aufbauplanung für Werkstätten für behinderte Menschen, Integrationsbetrieben und -abteilungen gilt es innovative Ansätze und Maßnahmen zu erproben, um zu einer bedarfsgerechten Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen zu gelangen. Dabei sind wohnortnahe Qualifizierungsangebote und Angebote zur beruflichen Rehabilitation besonders zu fördern.

Im Sinne des Gender-Mainstreaming soll die spezifische Situation behinderter Frauen berücksichtigt werden. Dazu zählt insbesondere die Partizipation behinderter Frauen am Berliner Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, die Sicherung gleichgeschlechtlicher Pflegeassistenz sowie die Einbeziehung in das Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt. Zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensweise behinderter Frauen und Männer wird das Arbeitgebermodell weiter gefördert.

Berlin wird die innovativen Möglichkeiten der Leistungsbewilligung durch die Ermunterung der Träger zu Modellprojekten (”persönliches Budget”) nutzen. Das Berliner Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter wird weitergeführt. Nach Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) sind zu den neuen Regelungen Lösungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe zu Gunsten der betroffenen Menschen zu formulieren.

 

5. Einer alternden Gesellschaft in der Stadt gerecht werden

Die demografischen Veränderungen der Bevölkerung erfordern ein Umdenken in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. In wenigen Jahren wird der Anteil der über 65-Jährigen in Berlin bei ca. 30% liegen. Die Rolle und Lebensauffassung älterer oder alter Menschen in der Gesellschaft hat sich gewandelt. Die Generation in der ”dritten Lebensphase” ist emanzipierter und selbstbewusster geworden.

Es ist erklärtes Ziel, die politische und soziale Teilhabe älterer Menschen in der Gesellschaft zu fördern und zu unterstützen.

 

5.1 Landesseniorenbeirat, Landesseniorenvertretung und die bezirklichen Seniorenvertretungen werden weiterhin hohen Stellenwert bei der fachpolitischen Willensbildung haben.

Die Erfahrungen und Sichtweisen Älterer sind in Planungsprozesse einzubeziehen. Die Grundlagen ihrer Mitwirkungsrechte werden dem Abgeordnetenhaus in aktualisierter Form vorgelegt.

5.2 Es sind die Möglichkeiten auszuschöpfen, die selbständiges Wohnen im Alter fördern, z.B. Finanzierung seniorengerechter Maßnahmen im Rahmen von Sanierungen und Modernisierungen von Altbauten sowie den Ausbau niedrigschwelliger  Betreuungsangebote, z.B. Betreuungsgruppen für demenziell erkrankte Menschen.

5.3 Die sozialen Netzwerke der informellen Hilfe (Partnerschaft, Familie, Verwandtschaft, Nachbarschaft, Freundeskreis) leisten nach wie vor den Hauptteil der sozialen und gesundheitlichen Unterstützung im Alter. Dies bedarf der gesellschaftlichen Anerkennung und Unterstützung.

Der Senat wird zusammen mit den verschiedenen Akteuren (MDK, Heimaufsicht, Träger u.a.) zur Sicherung der Pflegequalität und zur Prävention bzw. Hilfe bei Gewalt in der Pflege die Einrichtung eines zentralen verbraucherorientierten Reklamationsmanagements prüfen, das Pflegebedürftige und Angehörige unterstützt.

Die demografische Entwicklung wird auch die Zahl der Betreuungen erhöhen. Gerade hier ist ehrenamtliches Engagement nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch sozialpolitisch geboten.

Es ist daher Ziel der Koalitionsparteien, den Anteil ehrenamtlicher Betreuungen mit professioneller Anleitung durch Betreuungsvereine zu erhöhen.

5.4 Die Zahl der in Berlin lebenden und aus über 180 Staaten stammenden alten bzw. alt werdenden Migrantinnen und Migranten wird sich künftig deutlich erhöhen. Angesichts der quantitativen Entwicklung, aber auch der veränderten Familienstrukturen zeichnet sich ab, dass sie zunehmend auf die Dienste der ambulanten, aber auch der offenen und stationären Altenhilfe angewiesen sein werden.

5.5 Der Senat wird sich im Zusammenwirken mit den Landesregierungen der neuen Bundesländer um die Lösung noch offener Fragen der Rentenüberleitung sowie der zeitlichen Perspektive der Angleichung bemühen.

 

Alle Dienste und Einrichtungen sind zur interkulturellen Öffnung und Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Migrantinnen und Migranten aufgefordert.

Wichtig ist es insbesondere, die auf beiden Seiten - bei den älteren Ausländern und bei den Diensten der Altenhilfe - bestehenden Zugangsbarrieren weiter abzubauen.

 

 

6. Pflegepolitik

6.1 Das Land Berlin bekennt sich zu seiner Verpflichtung gegenüber den pflegebedürftigen Menschen in Berlin, die auf Pflege in stationären Einrichtungen angewiesen sind und wird für den weiteren Aufbau und die Entwicklung einer leistungsfähigen pflegerischen Versorgungsstruktur Sorge tragen.

Die zur Verfügung stehenden Finanzhilfen des Bundes nach Art. 52 PflegeVG für Einrichtungen der teil- und vollstationären Pflege werden für eine deutliche Verbesserung der Situation von pflegebedürftigen Bewohnern im Ostteil der Stadt in vollem Umfang ausgeschöpft.

6.2 Um Pflegeplätze in vergleichbarer Qualität und zu vergleichbaren Kosten für alle pflegebe­dürftigen Menschen im Land Berlin bereitstellen zu können, die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu senken und damit eine möglichst weitgehende Unabhängigkeit der Pflegebedürftigen von den Leistungen der Sozialhilfe zu erreichen sowie gleiche Wettbewerbsbe­dingungen für Träger von Pflegeeinrichtungen in allen Bezirken der Stadt zu schaffen, können künftig Mittel auch für die dringend notwendigen Investitionen im Westteil der Stadt vorgesehen werden.

In diesem Zusammenhang ist die Umstellung der Investitionsförderung auf einkommensabhängige Subjektförderung zu prüfen. In diese Prüfung ist einbezogen, wie die pflegerische Infrastruktur noch  leistungsfähiger gestaltet werden kann.

6.3 Neben den stationären Pflegeeinrichtungen werden auch die Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Menschen mit ambulanter Pflege unterstützt.

Der Senat wird auch dafür Sorge tragen, das die in der Novelle zum Heimgesetz und den ergänzenden Vorschriften enthaltenen Verbesserungen für Heimbewohner schnellstens umgesetzt werden.

Die Zuständigkeit für die Heimaufsicht soll dem Senat zugeordnet werden.

 

7. Bekenntnis zu Berlin als zentralem Standort der Rentenverwaltung / Fusion der Unfallkassen von Brandenburg und Berlin

In der Debatte um die Organisationsform in der gesetzlichen Rentenversicherung setzt sich das Land Berlin mit ganzer Kraft für den Erhalt der rund 16.000 Arbeitsplätze bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ein, die nach den Beschlüssen der Unabhängigen Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat Bestandteil der bundesweit ausgewogenen Verteilung von Bundesbehörden sind. Wir haben nicht nur ein überragendes arbeitsmarktpolitisches Interesse daran, sondern auch ein frauen- und familienpolitisches Interesse, denn mehr als 70 % dieser Stellen werden von Frauen besetzt, die vielfach durch ihre Familien an Berlin gebunden sind. Wir werden uns genauso dafür einsetzen, die Zahl der Arbeitsplätze bei der LVA Berlin auch nach der Fusion mit der LVA Brandenburg am Standort Berlin zu behalten. Berlin muss eine zentrale Stätte der Rentenverwaltung in Deutschland bleiben.

Wir wollen auf der Basis der dafür vorhandenen bundesgesetzlichen Ermächtigung die Fusion der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand in Brandenburg und Berlin (Fusion der Unfallkasse Brandenburg - zugleich Feuerwehrunfallkasse Brandenburg - mit der Unfallkasse Berlin) und werden mit dem Land Brandenburg in Verhandlungen über eine schnelle Umsetzung dieses Vorhabens eintreten.


 

 

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15. Gesundheit

 

 

Die auf Zukunft ausgerichtete Gesundheitspolitik in Berlin muss in Reformansätze und Präventionsstrategien eingebettet werden, die darauf zielen,

-   die gesundheitliche Lebensqualität der BerlinerInnen weiter zu verbessern;

-   die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren;

-   die wirtschaftlichen Potenziale des "Wachstumsmarktes Gesundheit" zu erschließen.

 

Politik hat zur Aufgabe, die Rahmenbedingungen für eine gesunde Lebensweise, Vorbeugung vor Krankheiten, Überwindung von Krankheit sowie die Pflege und dauerhafte Unterstützung bei chronischen Erkrankungen zu sichern. Der gesundheitliche Verbraucherschutz gewinnt an Bedeutung und muss zur Sicherheit der Bevölkerung weiterentwickelt werden.

Wichtige Strukturmerkmale und Voraussetzungen dafür liegen in vernetzenden integrativen Arbeitsformen, die alle Gesundheitsbereiche von der Gesundheitsförderung über die ambulante und stationäre Versorgung  bis zur Pflege umfassen müssen.

 

1.    Prävention und Gesundheitsförderung

1.1 Die Koalitionspartner räumen der Verbesserung des Gesundheitszustandes der Berliner Bevölkerung durch die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention eine hohe Priorität im Rahmen ihrer Gesamtpolitik ein.

1     1.2 Gemeinsam mit den Krankenkassen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen wird ein Bündnis für Gesundheitsförderung geschlossen, das insbesondere die Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen und sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen in der Gesundheitsförderung zum Ziel hat sowie die Unterstützung von chronisch Kranken verbessern soll mit dem Ziel, abgestimmte und gemeinsam zu tragende Maßnahmen und Projekte schnell, koordiniert, effizient und evaluierbar umsetzen zu können.

1.    1.3 Die Koalitionspartner vereinbaren die Gründung eines Gremiums bei der für Gesundheit zuständigen Verwaltung unter Beteiligung von Akteuren des Gesundheitswesens, das die Ergebnisse des Jahresgesundheitsberichtes auswertet, gesundheitspolitische Ziele formuliert und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung empfiehlt.

Darüber hinaus ist eine geschlechterdifferenzierte Gesundheitsberichterstattung zu gewährleisten, um bessere Grundlagen für gesundheitspolitische Planungs- und Entscheidungsprozesse zu erhalten.

1.    1.4 Die Koalitionsfraktionen unterstützen ausdrücklich die Beteiligung und bessere Vernetzung von Selbsthilfegruppen und Initiativen an  Vorhaben für eine gesunde Lebensweise. Auf diesem Weg sollen Gestaltungsspielräume für vielfältige Aktivitäten und Innovationen geöffnet werden.

1.5 Gesunde Städte-Netzwerk

Eine gesunde Stadt verbessert die gesundheitlichen und sozialen Lebensbedingungen und fördert gemeinschaftliche Aktions- und Unterstützungsformen. Sie trägt damit ganz wesentlich zur Erhöhung der Lebensqualität bei und gibt den Menschen die Gelegenheit, als Betroffene in ihrer Lebens- und Arbeitsumwelt eigenverantwortlich an Verbesserungen mitzuwirken. Nachdem das Abgeordnetenhaus die Bereitschaft zur Mitgliedschaft im Netzwerk beschlossen hat, soll diese umgehend beantragt werden. Wir wollen Leitlinien für eine gesunde Stadt entwickeln und die Einrichtung einer Gesundheitskonferenz als Diskussionsforum und Plattform des Netzwerks.

Im Rahmen der Mitgliedschaft im ”Netzwerk gesunde Städte” wird Berlin die unterschiedlichen gesundheitspolitischen Ansätze und Projekte einem Vergleich unterziehen und daraus eigene Strategien ableiten.

1.6 Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Zur Zeit erlaubt es die Rechtslage nicht, die Verbraucher und Verbraucherinnen zu Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu informieren, wenn keine gesundheitliche Gefahr besteht. Deshalb wird Berlin ein Landesgesetz beschließen. Danach soll es zukünftig möglich sein, Hersteller und Namen von Produkten öffentlich zu nennen, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.

Der Verbraucherschutz in Berlin insgesamt wird bei der für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Frauen zuständigen Verwaltung angesiedelt. Der Gesundheitsschutz der Berliner Bevölkerung bei atomarer, biologischer oder chemischer Bedrohung ist unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitspolitik und bleibt als Fachaufgabe bei der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt. Mit dem Ziel ”sichere Produkte - gesunde und zufriedene Verbraucher” sollen die Aktivitäten zum Verbraucherschutz weiter intensiviert werden. Der Gesundheitsschutz von Personen ist mit dieser Aufgabe untrennbar verbunden.

 

 

1.7 Stärkung der Patientenorientierung/Patientenrechte im Gesundheitswesen

Die Eigenverantwortung der Menschen für ihre Gesundheit darf nicht gegenüber den Akteuren im Gesundheitswesen aufhören. Deshalb müssen die Patienteninformation und Patientenrechte soweit wie möglich gestärkt werden. Im Rahmen der rechtlichen, finanziellen und personellen Möglichkeiten des Landes sollen z.B. durch Modellvorhaben und Absprachen mit einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen die Patientenrechte gestärkt werden:

- durch Prüfung aller Ansätze einer stärkeren Einbeziehung von Patientenvertretern und Patientenfürsprechern in Entscheidungsprozesse im Gesundheitswesen (institutionelle Erweiterung der Patientenrechte),

-        durch die Förderung anbieterunabhängiger Beratungsstellen,

- durch Unterstützung der Koordinierung und Abstimmung der vielfältigen vorhandenen Beratungsangebote von Krankenkassen, Kassenärztlicher Vereinigung (KV), Kammern, Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD) und Selbsthilfeorganisationen,

-   durch Einbeziehung von Laien/Patientenvertretungen in Ethikkommissionen.

 

2.   Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD)

2.1 Der öffentliche Gesundheitsdienst wird in seiner sozialkompensatorischen Wirkung gestärkt. Er wird weiterentwickelt, um eine stärker impulsgebende, koordinierende und steuernde Funktion sowie Qualitätsmanagementaufgaben auf der bezirklichen Ebene wahrnehmen zu können.

2.2. Die Öffnung des ÖGD für die Belange von Migrantinnen und Migranten ist zu fördern. Dabei wird die Erweiterung der interkulturellen Kompetenz, insbesondere mehr Information über spezifische Krankheitsbilder und deren Beachtung bei  der Versorgung von Migrantinnen und Migranten gefördert.

2.3. Diese Modernisierung des ÖGD hat auch Auswirkungen auf den Weiterbildungsbedarf und die Qualifikation der Mitarbeiterschaft.

2.4. Ein moderner ÖGD hat die Aufgabe, die Angebotsstrukturen gesundheitlicher Versorgung hinsichtlich ihrer Effizienz zu prüfen und gegebenenfalls Veränderungen zu initiieren.

2.5. Unter Verzicht auf Schulabschlussuntersuchungen wird eine gesetzlich vorgeschriebene Früherkennungsuntersuchung im Vorschulalter durch den kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) gewährleistet, die insbesondere das Ziel verfolgt, gesundheitliche, psychosoziale und sprachliche Defizite rechtzeitig zu erkennen sowie den Impfstatus festzustellen, um die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen einleiten zu können. Es wird darauf hingewirkt, Impf-Lücken bei den Vorschuluntersuchungen zu schließen.

Dazu bedarf es einer Novellierung des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG).

2.6 Im Vorgriff auf das angestrebte gemeinsame Land Berlin Brandenburg ist zu prüfen, wie ein gemeinsames Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin geschaffen werden kann.

 

3.    Psychiatrische Versorgung

3.1  Die psychiatrische Versorgung in Berlin steht insbesondere vor folgenden Aufgaben:

·       Weiterentwicklung und Stabilisierung des regionalisierten Versorgungssystems in Richtung gemeindepsychiatrische Verbünde in den Bezirken,

·       Entwicklung eines gerontopsychiatrisch/geriatrischen Verbundsystems zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung gerontopsychiatrisch und schwerst demenziell erkrankter Menschen unter Einbeziehung der Angebote in die regionalisierte Versorgung,

·       Aufbau einer Landesgesundheitsberichterstattung für den Bereich Psychiatrie mit Blick auf die Evaluation des Versorgungssystems,

·       die gemeindenahe Versorgung wird nach dem inzwischen erreichten Stand der Enthospitalisierung evaluiert. Der Psychiatrieentwicklungsplan (PEP) wird unter Beachtung der Krankenhaus- und Landespflegeplanung entsprechend fortgeschrieben. Flexible Handhabung der Betreuung bei Bezirkswechsel und der sich daraus ergebenden finanziellen Fortschreibung (ein halbes Jahr) werden gewährleistet.

3.2  Im Bereich des Maßregelvollzuges besteht ein dringender Bedarf, die begonnenen Reformen verstärkt fortzusetzen:

·       die Anpassung der Kapazitäten im Bereich des Maßregelvollzugs an den vorzuhaltenden Bedarf, wobei die Obergrenze der Belegungsplätze im örtlichen Bereich Reinickendorf bei 400 Plätzen verbindlich festgeschrieben ist,

·       die Weiterentwicklung des Sicherheitskonzeptes und entsprechende Umsetzung mit dem Ziel einer erhöhten Sicherheit der Bevölkerung an den beiden vorhandenen Standorten,

·       die Schaffung eigener rechtlicher Grundlagen für den Maßregelvollzug (Maßregelvollzugsgesetz) zur rechtsstaatlichen Absicherung;

·       es ist zu prüfen, ob durch die Einrichtung einer forensisch-psychatrischen Institutsambulanz eine verbesserte Versorgung ermöglicht wird.

 

4.    Krankenhauspolitik

4.1 In der Berliner Krankenhauslandschaft besteht nach wie vor Reformbedarf. Das Landeskrankenhausgesetz, einschließlich der dazugehörenden Verordnungen werden novelliert mit der Maßgabe, die Regelungsdichte zu vermindern.

4.2 Der Berliner Krankenhausplan wird verändert mit der Maßgabe, eine hochwertige klinische Versorgung zu sichern, die Kapazitäten den Bedarfen unter den Gesichtspunkten sozialer Verantwortung und ökonomischer Vernunft anzupassen und eine wohnortnahe Basisversorgung sicherzustellen.

Die Senatsverwaltung wird die Einführung  von Fallpauschalen  im Interesse der Sicherstellung des Versorgungsauftrages fachkundig begleiten  und lenkend eingreifen, um Lücken in der Versorgung nicht entstehen zu lassen.

Im Zusammenhang mit der Einführung der Fallpauschalen sind neue Instrumente zur Krankenhausplanung zu entwickeln. Entscheidungen über Neubauinvestitionen, einschließlich eines Ersatzbaues für das Krankenhaus Hellersdorf, können erst nach Vorliegen eines neuen Krankenhausplanes Ende 2002 getroffen werden.

4.3 Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Krankenhausinvestitionen - wie sie im Programm Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) dargestellt sind - auch künftig unter veränderten Finanzierungsbedingungen (z.B. Solidarpakt II) in die Haushaltsplanung im notwendigen Umfang des  Landes Berlin eingestellt werden.

4.4. Weiterentwicklung Vivantes

Für das Landesunternehmen Vivantes ist das fachliche Beteiligungscontrolling und -management weiterzuentwickeln. Das ”Kerngeschäft” Krankenversorgung verbleibt entsprechend dem Krankenhausunternehmensgesetz zu 100 Prozent beim Land Berlin.

Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung der Rettungsstellen bei Vivantes muss mit allen Beteiligten unter Einbeziehung der Pläne zur Neuorganisation der Rettungs- und Krankentransportdienste ein Gesamtkonzept entwickelt werden.

Wir unterstützen die geplante Bildung regionaler Gesundheitsnetzwerke unter Beteiligung regionaler Akteure.

Die HIV-Tagesklinik am Krankenhaus Prenzlauer Berg bleibt bedarfsgerecht erhalten.

 

 

5.   Politik für die ambulante Versorgung

5.1 Die Versorgung chronisch Kranker ist zu verbessern. Es werden auf Bundes- und Landesebene alle Initiativen unterstützt, ein disease-management einzuführen. Hierbei werden wir uns bei allen Beteiligten dafür einsetzen, dass rheumatische Erkrankungen stärker Berücksichtigung finden.

In diesem Zusammenhang soll mit der Erarbeitung eines Landes-Rheuma-Planes unter Einbeziehung der Betroffenen und Experten sowie der Krankenkassen ein Wegweiser über bestehende Angebote in allen Versorgungsbereichen entstehen, der auch Defizite und Ziele einer Angebotsoptimierung nennt.

Auch auf  Bundesebene werden wir darauf hinwirken, dass bei den im Risikostrukturausgleich (RSA) zu berücksichtigenden chronischen Erkrankungen die Aufnahme der rheumatischen Erkrankungen mit geprüft wird.

Im Rahmen der Krebsbekämpfung ist es dringend erforderlich, die Datengrundlage des gemeinsamen Krebsregisters (GKR) zu verbessern. Diesem Ziel dient die Entwicklung und Umsetzung eines Maßnahmeplans, einschließlich der Prüfung der Einführung einer Meldepflicht zur Erhöhung der Melderate in Berlin.

Hier erwarten wir auch eine enge Zusammenarbeit mit den klinischen Krebsregistern und dem Tumorzentrum Berlin e.V.

5.2. Im Interesse der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und der Qualität der gesundheitlichen Versorgung wird weiterhin der Sanierung und Beitragsstabilität bei den Berliner Krankenkassen hohe Aufmerksamkeit gewidmet.

Eine Weiterentwicklung der Berlinhilfevereinbarung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen wird angestrebt, um weiterhin insbesondere bisher stationäre Versorgungsformen durch ambulante zu ersetzen.

 

6.   Die Gesundheitsstandorte Buch und Moabit sollen weiterentwickelt werden

Mit dem Trägerwechsel im Klinikum Buch und der gleichzeitigen Integrierung der klinischen Teile der universitären Kliniken Robert-Rössle und Franz-Volhard ist eine entscheidende Voraussetzung geschaffen worden für den weiteren Ausbau der medizi­nischen Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Klinikums (Helios - Kliniken). Auf der Grundlage dieser Zusammenführung sowie der engen, vertraglich gesicherten Koope­ration mit der Humboldt-Universität zu Berlin (Charité) und dem Max- Delbrück-Centrum soll der Standort Buch zu einer Gesundheitsregion und einem wettbewerbsfähigen leistungsstarken Biotechnologie-Zentrum weiterentwickelt werden. Für die Ansiedlung neuer Biotechnologie-Firmen werden freigezogene Gebäude, die bisher von Helios-Kliniken genutzt wurden, vom Land Berlin zur Verfügung gestellt. Auch mit dem geplanten Krankenhausneubau der Helios-Kliniken soll der Standort auf die anstehenden neuen Anforderungen im Gesundheitswesen vorbereitet werden.

Der Standort Moabit soll auf der Grundlage eines abgestimmten Entwicklungskonzeptes (unter Beteiligung externer Entwickler) unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte künftig vorrangig für gesundheitliche und soziale Versorgungsaufgaben genutzt werden.

 

7. Hospizbewegung/Palliativmedizin/Palliativpflege

Die weitere Entwicklung der Hospizbewegung, insbesondere ihre ambulante, ehrenamtliche Arbeit, die Arbeit der Zentralen Anlaufstelle Hospiz (ZAH), der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Berlin (LAG) und der weitere Ausbau stationärer Hospize (Ziel sind insgesamt 95 Plätze) durch das Land Berlin wird ausdrücklich unterstützt und die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller in der Hospizarbeit, Palliativmedizin sowie palliativen Pflege Tätigen gefördert.

Insgesamt ist die Entwicklung der nächsten Jahre intensiv zu beobachten, um frühzeitig korrigierend eingreifen zu können. Dies gilt sowohl für den Ausbau weiterer Palliativstationen in Krankenhäusern als auch für stationäre Hospize. Die Verabschiedung eines Gesetzes zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit auf Bundesebene stellt dabei eine wichtige Voraussetzung dar. Gleichzeitig sind Verbesserungen in der Schmerztherapie zu erzielen, das Thema in Aus- und Fortbildung zu integrieren und die Forschung zu intensivieren.

 

 

8. Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Die Koalitionsparteien unterstützen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, der die Bundesregierung auffordert, ein Aktionsprogramm ”Gesundheit bei der Arbeit” zu initiieren. Wesentliche Zielsetzungen hierbei sind die Überwindung getrennter Sichtweisen auf die Felder Arbeit und Gesundheit, die Entwicklung übergreifender Gesundheitsförderungsmaßnahmen und Präventionsstrategien sowie die Koordinierung mit dem bereits existierenden Bundesprogramm ”Umwelt und Gesundheit.

Die Koalitionsparteien wollen eine intelligente Verknüpfung zwischen  Arbeitsschutz, Arbeitszeit- und Qualifizierungspolitik. Verstöße gegen die höchstzulässige Arbeitszeit sind Ansatzpunkte für Angebote der Arbeitszeit- und Qualifizierungspolitik. Wir werden Initiativen zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für attraktive Arbeitszeitmodelle ergreifen. Es müssen flexible, existenzsichernde Arbeitszeitmodelle entwickelt werden, die es Frauen und Männern ermöglichen, Familie und Beruf zu vereinbaren.

 

9. Frauengerechte Gesundheitspolitik

Die Koalitionsparteien stimmen darin überein, dass die Gesundheitsforschung und die Gesundheitsversorgung stärker als bisher auf geschlechtsspezifische Belange ausgerichtet werden müssen. Die zu geringe Beachtung geschlechtsrelevanter Bedürfnisunterschiede trägt u.a. auch zur kostenintensiven Über-, Unter- und Fehlversorgung im Gesundheitswesen bei. Erforderlich ist zunächst die Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte im Rahmen der Fragestellung, der Methoden, der Analyse und der Auswertung von Gesundheitsforschungsprojekten, um gezielt geschlechtsspezifische Gesundheitsaspekte aufgreifen und erhebliche Wissenslücken schließen zu können.

Darüber hinaus

-   müssen auch die Angebote in der Prävention verstärkt geschlechtsspezifisch ausgerichtet werden,

-   wird das Frauennetzwerk Gesundheit weiterhin positiv begleitet,

-   ist eine verstärkt geschlechter-differenzierende Gesundheitsberichterstattung erforderlich, um dadurch bessere Grundlagen für gesundheitspolitische Planungs- und Entscheidungsprozesse zu erhalten,

-   ist eine Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildungsinhalte in den Gesundheitsberufen im Sinne einer verstärkten Berücksichtigung geschlechtsbezogener Besonderheiten notwendig und

müssen die beruflichen Chancen, insbesondere die Aufstiegschancen von Frauen im Gesundheitswesen wesentlich verbessert werden, zum Beispiel durch eine Weiterqualifizierung in den Pflegeberufen an Fachhochschulen und Hochschulen (Pflegewissenschaften, -pädagogik und -management).

 

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16. Frauenpolitik

 

Zentrales Politikziel dieser Koalition ist ein tatsächlich gleichberechtigtes Verhältnis zwischen den Geschlechtern in allen Lebens- und Arbeitsbereichen. Die Koalitionsparteien werden Gender Mainstreaming als politische Querschnittsaufgabe und gleichstellungspolitische Reformstrategie für Berlin ausgestalten. Die Koalitionsparteien wirken darauf hin, dass sich insbesondere die höchste Führungsebene aktiv für die Umsetzung dieser Reformstrategie einsetzt und in ihrem Zuständigkeitsbereich die Voraussetzungen dafür schafft, dass Gender Mainstreaming im alltäglichen Verwaltungshandeln wirkungsvoll berücksichtigt wird.

 

1. Instrumente des Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming, als gesetzliche Grundlage im Amsterdamer Vertrag für alle Mitgliedsstaaten verankert, werden die Koalitionsparteien auf Grundlage eines Senatsbeschlusses kurzfristig für Berlin umsetzen. Dieser Senatsbeschluss enthält die Verpflichtung, im Land Berlin das Politikziel der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebens- und Arbeitsbereichen durchzusetzen. Dazu werden wir die von der Europäischen Union vorgeschlagenen Verfahren ausdrücklich für alle Politikbereiche nutzen und mit den Instrumenten der Verwaltungsmodernisierung und der Haushaltskonsolidierung verknüpfen.

Die Implementierung des Gender Mainstreaming verlangt ein stufenweises Vorgehen und eine Rückkopplung mit entsprechenden Initiativen in den Bezirken. Ziel ist es, dass spätestens zum Ende der Legislaturperiode in allen Fachressorts und nachgeordneten Einrichtungen Gender Mainstreaming praktiziert wird. Nach wie vor unverzichtbar ist eine ressortübergreifende Politik mit zentraler Koordination und Zielformulierung in der Frauenverwaltung und eine dafür zuständige Senatorin in der Landesregierung.

Der öffentliche Dienst ist nicht nur der größte Berliner Arbeitgeber, sondern auch der größte Leistungsanbieter für Frauen. Aus dieser besonderen Verantwortung heraus muss der öffentliche Dienst Fraueninteressen umfassend berücksichtigen und steht in besonderer Verantwortung für die Umsetzung des Gender Mainstreaming. Gender-Training ist in die Aus- und Fortbildung insbesondere der Führungskräfte der Verwaltung aufzunehmen. Die Fachkompetenz von Beiräten ist einzubeziehen.

Gender Mainstreaming ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Berliner Senats, dem alle Ressorts auch in finanzieller Hinsicht verpflichtet sind. Kein politisches Handlungsfeld ist aus sich heraus geschlechtsneutral - auch nicht die Finanzpolitik.

Die Verwendung der öffentlichen Ausgaben wird regelmäßig auf das Ziel Gleichstellung der Geschlechter überprüft.

 

Statistiken sind dort, wo sie dadurch aussagekräftiger werden, geschlechtsdifferenziert zu erheben und auszuwerten.

Als unverzichtbarer Bestandteil der Berliner Verwaltungsmodernisierung ist Gender Mainstreaming im Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz zu verankern und somit in den Zielkatalog der Verwaltungsmodernisierung aufzunehmen.

Auf allen Feldern der Verwaltungsmodernisierung, von der Aufgabenkritik über das Personalmanagement bis zur paritätischen Besetzung ihrer Steuerungsgremien gilt es, die Zielsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu beachten und das Landesgleichstellungsgesetz konsequent umzusetzen.

Die Leistungen der Verwaltung dürfen zukünftig nicht allein unter Kostengesichtspunkten betrachtet werden, sondern sind auch daran zu messen, welchen konkreten fach- und gleichstellungspolitischen Zielbeitrag sie leisten. Der Einsatz moderner Steuerungsinstrumente muss deswegen auch dahingehend genutzt werden, erzielte Gleichstellungsfortschritte oder -defizite erkennbar zu machen (Gleichstellungscontrolling).

 

2. Landesgleichstellungsgesetz

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) bleibt von zentraler Bedeutung für die Frauenförderung in Berlin. Die mit dem LGG gesetzlich vorgeschriebene Steigerung des Frauenanteils im gehobenen und höheren Dienst, insbesondere in Führungspositionen, und bei der Gremienbesetzung ist weiter voranzutreiben und auch bei insgesamt sinkendem Personalbestand des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Die Vorgaben des LGG zur Frauenförderung in der freien Wirtschaft werden forciert und konsequent umgesetzt. Die Vorgaben des § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes sind von den Vergabestellen konsequenter als bisher zu erfassen und Gegenstand des jährlichen Berichts.

Die Koalitionsparteien fordern die Bezirke auf, zur Einhaltung des § 21 LGG "Verwirklichung des Gleichstellungsgebots in den Bezirken" die Arbeitsbedingungen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen den Anforderungen nach der Fusion der Bezirke anzupassen.

 

3. Frauen-Projekte-Infrastruktur

Die Angebote und Leistungen der Berliner Frauenprojekte sind unverzichtbare Bestandteile der kulturellen und sozialen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Koalitionspartner bekräftigen ihre Absicht, die spezifische Infrastruktur der Frauenprojekte und -maßnahmen zu unterstützen.

Die Koalitionsparteien werden die Frauenprojekte kontinuierlich evaluieren und in diesem Zusammenhang auf vorhandene Qualitätssicherungsprogramme aufbauen. Damit Veränderungen innerhalb der Infrastruktur ermöglicht und Voraussetzungen geschaffen werden, sind neue Wege zu gehen. Zur Verstetigung der Projekte zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation von Frauen wird geprüft, inwieweit Träger Leistungsverträge mit einer Laufzeit von drei Jahren erhalten.

 

4. Anti-Gewalt-Arbeit

Die Koalitionsparteien werden dafür Sorge tragen, Frauen vor Gewaltsituationen größtmöglichen Schutz zu bieten.

Das Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG) soll seine erfolgreiche und umfangreiche Arbeit deshalb fort- und weitere Maßnahmen in die Praxis umsetzen. Die effektive Kooperation von Justiz, Jugend- und Sozialämtern, medizinischen Einrichtungen sowie Beratungs- und Schutzeinrichtungen (insbesondere vor Ort in den Bezirken) soll weiter ausgebaut, intensiviert und verbessert werden. Maßnahmen der mobilen Intervention, der Vernetzung und gezielten Information und Fortbildung zur Sensibilisierung für "Gewalt gegen Frauen" in den Verwaltungen sind weiterhin flächendeckend im Land Berlin bereit zu halten.

Die Koalitionsparteien verpflichten sich, das neue Gewaltschutzgesetz, mit dem der Misshandler und nicht das Opfer die gemeinsame Wohnung verlassen muss, in Berlin konsequent umzusetzen und in das ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) aufzunehmen. Die Koalitionsparteien unterstützen darüber hinaus die Entwicklung und Umsetzung eines regionalen Aktionsplans gegen Gewalt gegen Frauen.

Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen sind nach wie vor oftmals die einzige Rückzugsmöglichkeit für die betroffenen Frauen und Kinder und deshalb unverzichtbar. Sie werden daher weiterhin gezielt gefördert.

Das Modell-Projekt "Signal - Hilfe für Frauen, eine Initiative gegen Gewalt gegen Frauen" im Benjamin-Franklin-Klinikum soll in allen Berliner Krankenhäusern umgesetzt werden. Die Koalitionsparteien wirken darauf hin, dass dieses Projekt Teil der Grundversorgung jedes Krankenhauses - unabhängig von der Trägerschaft - wird.

 

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17. Stadtentwicklung

 

Prioritäten der Stadtentwicklungspolitik

 

Stadtentwicklungspolitik für Berlin muss sich kritisch mit dem bisher Erreichten und den demografischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen auseinander setzen: Eine Fortschreibung der bisherigen Stadtentwicklungspolitik wird weder den Grunddaten der wahrscheinlichen Stadtentwicklung noch den finanziellen Möglichkeiten Berlins gerecht. Nur eine grundlegende Umorientierung auch in diesem Politikfeld kann die Zukunftsfähigkeit Berlins sichern.

 

Stadtplanung und Stadtentwick­lungspolitik müssen den Dialog er­möglichen und einen Beitrag zur inne­ren Einigung der Stadt leisten. Für die Stadtentwicklungspo­litik sind die Stärkung der Lebensqualität und Wirtschafts­kraft der Stadt sowie die Verringerung sozialräumlicher Unterschiede zentrale Ziele und Erfolgsvoraussetzung zugleich. Stadtentwicklungspolitik muss zu pri­vatem Enga­gement und Investitionen einladen. Bei der Veräußerung städtischer Grundstücke sind stadtentwicklungspolitische Ziele stärker zu berücksichtigen.

 

Die baulichen polyzentralen Strukturen Berlins sollen im Sinne des Leitbilds der europäischen Stadt weiter gestärkt und der Prozess der Suburbanisierung gebremst werden. Schwerpunkte der Stadtentwicklungspolitik sind die Bestandsentwicklung und die Stärkung der gesamtstädtischen Zentrenstruktur. Stadterweiterungen im Außenbereich stehen nicht mehr an.

 

Eine stagnierende Einwohnerentwicklung und gravierende Veränderungen in der Alters- und Haushaltsstruktur erfordern die Neuorientierung der Stadtentwicklungsplanung. Die wachstumsabhängigen Ziele des Flächennutzungsplans werden überprüft und ggf. zurückgenommen, besonders dort, wo Ausweisungen als Stadterweiterungsflächen und Gewerbestandorte auf nicht bebauten Arealen vorgenommen wurden.

 

Für die Lebensqualität in der Stadt ist es von allergrößter Bedeutung, dass die integrativen Orte der Stadt, die öffentlichen Räume  (Straßen, Plätze, Parkanlagen) und Einrichtungen (Universitäten, Schulen, Schwimmbäder, Kindertagesstätten, Rathäuser etc.) so beschaffen und ausgestattet sind, dass sie ihrer Aufgabe gerecht werden können, den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft zu gewährleisten.

Dem öffentlichen Raum kommt in der modernen heterogenen Stadtgesellschaft eine herausragende Bedeutung zu.

Die Konzentration auf den öffentlichen Raum und die öffentlichen Einrichtungen erfordert eine Änderung des Einsatzes öffentlicher Mittel.

 

In den Stadterneuerungsgebieten existieren Auf- und Abwertungsprozesse zeitgleich und räumlich nebeneinander. Ziel der Koalition ist es, die soziale Mischung in den Quartieren zu schützen, zu stabilisieren und ggf. neu zu etablieren. Dazu werden sowohl angebotsorientierte als auch  ordnungsrechtliche Instrumente genutzt. Auch in Stadtge­bieten mit hohen privaten Sanierungsinvestitionen muss ein angemessener Bestand an bezahlbaren Wohnungen erhalten bleiben.

 

Daher gilt der Grundsatz: Öffentliches Geld für öffentliches Eigentum, privates Geld für privates Eigentum. Sicherung öffentlicher Interessen durch öffentliche Förderung und ordnungsrechtliche Steuerung privater Aktivitäten.  

 

Private Initiativen müssen gestärkt werden. Bürgerschaftliches Engagement muss für die Stadtentwicklung stärker genutzt werden. Die Verwaltung muss sich auf die Kernaufgaben staatlicher Steuerung und öffentliche Bauherrenaufgaben konzentrieren. Sie muss sich als kooperativer Partner privater Interessen verstehen und der Wahrung öffentlicher Interessen dienen. Im Rahmen strategischer Überlegungen konzentriert sie sich auf die stadtentwicklungspolitisch gewollten Nutzungen und die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen.

 

Die Verwaltungsstruktur ist den veränderten und zum Teil reduzierten öffentlichen Aufgabenbereichen anzupassen.  Hierbei sind die Abläufe innerhalb der Verwaltung zu vereinfachen und zu straffen, die Konzentration auf hoheitliche Aufgaben und unverzichtbare öffentliche Angelegenheiten vorzunehmen, die Auflösung einzelner Abteilungen, Referate oder Ämter einzuleiten und die Regelungsdichte zu verringern. Ziele der Koalition sind die Einsparung von Kosten, die Beschleunigung von Verfahren sowie eine verbesserte öffentliche Dienstleistung (Bürgernähe).

 

Berlin ist eine mobile Stadt und verfügt im Vergleich zu anderen Metropolen über ein hervorragendes Verkehrsnetz. Nachholbedarf gibt es jedoch bei Qualität und Verknüpfungen. Ein wichtiges Ziel künftiger Verkehrspolitik ist die Schaffung einer gleichberechtigten Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

 

Berlin ist dem Leitbild einer barrierefreien Stadt zur gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen Leben verpflichtet. Die ”Leitlinien zum Ausbau Berlins als eine behindertengerechte Stadt” werden strikt eingehalten.

 

Die Umweltqualität Berlins ist ein klarer Standortvorteil. Vom großstädtischen Grün bis zur deutlich verbesserten Luftqualität erweist sich Berlin als lebenswerte Stadt. Die Umwelt- und Klimaschutzpolitik bleibt ein wesentlicher Faktor der Modernisierungsstrategie für die Stadt.

 

Die Koalition bekennt sich zu dem globalen Leitbild der nachhaltigen Entwicklung gemäß den Verpflichtungen der Rio-Deklaration. Dieses Ziel ist Grundlage für unser politisches Handeln.

 

 

Stadt- und Landesplanung

 

Planungskultur

 

An die Qualität von Planungskultur, Städtebau und Architektur sowie an die der öffentlichen Debatte in Berlin werden hohe Erwartungen geknüpft. Weit reichende stadtentwick­lungspolitische Entscheidungen werden öffentlich erörtert und unter Berücksichtigung bezirklicher Interessen getrof­fen.

 

Das Stadtforum als stadtentwicklungs- und planungspolitisches Instrument muss neu ausgerichtet, politisch aufgewertet und geschärft werden. Es soll ein Ort für eine breite Fachdiskussion komplexer Themen der Stadtentwicklung sein, der eine interessierte Öffentlichkeit mit einbezieht.

 

Bürgerschaftliche Beteiligungsprozesse zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements (z.B. Bürgerinitiativen, Betroffenvertretungen) müssen unterstützt und mit gesamtstädtischen Prozessen verknüpft werden, um die Identifikation der Menschen mit der Stadt  zu stärken.

 

Die Kooperation von Senat und Bezirken in Planungsfragen wird verbessert. Die Aufstellung von bezirklichen und teilräumlichen Planungen mit breiter Bürgerbeteili­gung und ihre Abstimmung mit gesamtstädtischen Zielstellungen wird unterstützt.

 

Gesamtstädtische Planungsgrundlagen

 

In einem Stadtentwicklungsbericht wird regelmäßig über Tendenzen der Stadtentwicklung und den Anpassungsbedarf gesamtstädtischer Planungsinstru­mente berichtet (Plan­werke, Stadtentwicklungspläne, Leitlinien z.B. zu Großsied­lungen, Zentren,  Einzelhandel, Wohnen). 

 

Die Genehmigung weiterer Einzelhandelszentren ist restriktiv zu handhaben.

 

Der Senat betreibt ein aktives Industrieflächenmanagegment.

 

Die Veräußerung öffentlicher Grundstücke orientiert sich neben dem zu erzielenden Verkaufserlös an stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitischen Zielen:

·           der Aktivierung von Flächen für Dienstleistungen, Wissenschaft und Gewerbe zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,

·           der Entlastung des Haushalts von Planungs- und Infrastrukturkosten,

·           der Verhinderung der Stadtflucht sowie Qualifizierung des städtischen Lebensraums und einer stadtverträglichen Bewohner- und Nutzungsstruktur,

·           der Erhaltung und Schaffung bezahlbaren Wohnens in der Innenstadt und den entwickelten städtischen Bereichen.

 

Innenstadt

 

In der Innenstadt sollen Wohnen und Arbeiten, Kultur und Kommunikation ge­stärkt werden, um die Voraussetzungen für ein urbanes Leben zu erhalten und auszubauen.

 

In den vergangenen zehn Jahre sind wichtige Bereiche des historischen Zentrums neu gestaltet wor­den. Erhebliche stadträumliche und funk­tionale Defizite verbleiben jedoch entlang des Straßenzugs Leipziger Straße - Spittelmarkt - Molkenmarkt - Grunerstraße, auf dem Friedrichswerder, auf der Spreeinsel südlich des Schlossplat­zes bis zur Gertraudenstraße, im Bereich des ehemaligen Schlossareals selbst und im Parochialviertel.

 

Gestaltungsbedarf besteht darüber hinaus im Umfeld des künftigen Lehrter Zentralbahnhofes sowie im Bereich Gleisdreieck.

 

Das Planwerk Innenstadt bildet eine Grundlage für die Konkretisierung der Planung der Bezirke. In Kooperation mit den Bezirken und unter Beteiligung des Abgeordnetenhauses erfolgen die Festlegung von Realisierungsstufen und die Aktualisierung der Planungsziele.

 

Die Realisierung des weiteren Stadtumbaus, insbesondere die Verlegung der Grunerstraße, die Bebauung des Molkenmarktes, der Neubau der Gertraudenbrücke und die Umgestaltung der Leipziger Straße muss mit Ausnahme des Straßenbahnbaus haushaltsneutral erfolgen. Voraussetzung soll sein, dass die erzielten Erlöse aus dem Verkauf neu entstehender Baugrundstücke und der Einsatz von Mitteln aus der Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin Parlaments- und Regierungsviertel die Kosten für die Baumaßnahmen decken. Die Maßnahme muss insgesamt haushaltsneutral sein. Vorher sind mit dem Bund Gespräche über Prioritäten und Maßnahmenumfang im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme ”Parlaments- und Regierungssitz” zu führen.

 

In der Leipziger Straße wird eine Straßenbahntrasse eingebaut, soweit ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Durch die Neugestaltung der Leipziger Straße soll eine höhere Wohn- und Aufenthaltsqualität gesichert werden.

 

Bei der Bebauung des Friedrichswerder soll eine große zusammenhängende, stadtklimatisch wirksame Parkanlage entstehen.

 

Die Umgestaltung der Straße Unter den Linden zwischen Schlossbrücke und Pariser Platz wird zügig umgesetzt.

 

Die Schinkelsche Bauakademie soll in ihrer historischen Gestalt realisiert werden. Das Projekt ist privat zu finanzieren. Berlin strebt eine öffentliche Nutzung des Gebäudes (z.B. Architekturforum) an und wird eine solche öffentliche Nutzung durch Einbringung des Grundstücks fördern.

 

Auch die City-West um Kurfürstendamm, Gedächtniskirche und Tauentzienstraße ist für die Identität von Berlin außerordentlich wichtig. Dabei sollen die städtebauliche Struktur und die Nutzungsmischung behutsam weiter entwickelt werden. 

 

Die städtebaulichen Ziele der Entwicklung des Alexanderplatzes wurden in den letzten Legislaturperioden rechtsverbindlich fixiert. Die Investoren sind gefordert, die zeitliche Abfolge und Umsetzungskonzepte ihrer Vorhaben zügig darzustellen. Gegebenenfalls erforderliche Veränderungen und bedarfsgerechte Anpassungen werden im Einvernehmen vorgenommen. Dabei sind Ersatzzahlungen des Landes auszuschließen.

Die stadtverträgliche Realisierung des Vorhabens und dessen öffentliche Begleitung wird durch Informationen vor Ort und den Dialog zwischen Investoren, Politik und Fachöffentlichkeit gestärkt. Für die Neugestaltung des Stadtplatzes wird kurzfristig und unter Einbeziehung einer breiten Stadtöffentlichkeit ein begrenztes Verfahren durchgeführt.

 

Der Bereich zwischen Fernsehturm und Spree wird als innerstädtischer, grün geprägter Freiraum erhalten und weiterentwickelt.

 

Die Koalition tritt dafür ein, die Mitte der Spreeinsel, die alte Staatsmitte zu einem lebendigen kultur- und wissensgeprägten Zentrum zu entwickeln, das der Geschichte des Ortes gerecht wird und die neue bürgerschaftliche Mitte der deutschen Hauptstadt darstellt. Dies geschieht bei Erhaltung des Staatsratsgebäudes durch die Bebauung des Schlossareals und die Neugestaltung des Schlossplatzes sowie der Breiten Straße.

 

Der Vorschlag, die außereuropäischen Sammlungen der Staatlichen Museen zu Berlin (SPK), Teile der  Zentral- und Landesbibliothek sowie die wissenschaftlichen Sammlungen der Humboldt-Universität an dieser Stelle im Rahmen eines integrierten Konzeptes anzusiedeln, beinhaltet nach Auffassung der Koalitionsparteien großes Potenzial. Die Diskussion muss in dieser Legislaturperiode fortgeführt werden. Zur Sicherung des zeitgenössischen Kulturaustausches soll die Einbeziehung des Hauses der Kulturen der Welt in das Gesamtkonzept geprüft werden.

 

Die Entwicklung eines der Museumsinsel zugeordneten und in den Dimensionen vergleichbaren Pendants auf der Spreeinsel ist nur als gesamtstaatliche Aufgabe zu bewältigen. Als ein zukunftsgerichtetes Projekt soll die Neugestaltung der Mitte der Spreeinsel der inneren Einheit Deutschlands Ausdruck verleihen.

 

Über die Gestaltung des Ensembles und die mögliche Einbeziehung nutzbarer Teile des Palastes der Republik soll erst im Ergebnis eines städtebaulichen und architektonischen Wettbewerbes entschieden werden.

 

Für das Kulturforum wird im Dialog mit den Anliegern und dem Bezirk zügig ein Konzept entwickelt, das eine schrittweise Verbesserung des öffentlichen Raumes und eine Ergänzung besucherorientierter Nutzungen erlaubt.

 

Die Gestaltung des Parkes Gleisdreieck soll zügig begonnen werden. Die Gesamtplanung für das Areal soll angesichts der herausgehobenen stadtstrukturellen Bedeutung und unter Berücksichtigung des Erweiterungsbedarfs des Technikmuseums in Kooperation mit den Bezirken, den Grundstückseignern und -nutzern, den Bewohnergremien und Investoren weiter qualifiziert werden.

 

Weitere Planungsschwerpunkte

 

Zur Sicherung Berlins als bedeutender Messe- und Kongressstandort sind die Planungen von ergänzenden Nutzungen der Messe in ihrem Umfeld und die Einbeziehung der Deutschlandhalle in ein Gesamtkonzept für die Messeentwicklung weiter fortzuführen und zu einem zügigen Abschluss zu bringen.

 

Berlin-Buch gehört aufgrund vorhandener Synergien mit namhaften Wissenschafts- und Gesundheitseinrichtungen zu den bevorzugten Standorten der Medizin und Biotechnologie in der Region und hat daher hohe Prioriät in der künftigen Stadtentwicklungspolitik. Die Nutzung der freiwerdenden Klinikstandorte bietet die Chance, weitere Unternehmen der Biotechnologiebranche anzusiedeln und den Erhalt der historischen Gebäude zu sichern.  Die Verbesserung des Wohnortes und der Landschaftspotenziale darf dabei nicht vernachlässigt werden. Um die Entwicklung Berlin-Buchs angemessen steuern zu können, ist unter Federführung des Senats ein abgestimmtes Handeln mit Bezirk und ansässigen Institutionen im Rahmen eines Regional-Managements erforderlich.

 

Für den Spreeraum Friedrichshain-Kreuzberg wird gemeinsam mit dem Bezirk ein Planungskonzept entwickelt, das dem Spreeraum als Wohn- und Arbeitsort eine neue Identität gibt, die Bezüge zur Spree wieder herstellt, die Uferbereiche stadträumlich und funktionell stärkt,  Vorsorge für erforderliche öffentliche Infrastruktur trifft sowie neue Grünflächen und Grünvernetzungen schafft. Der Osthafen wird langfristig aufgegeben. Der Wiederaufbau der ehemaligen Brommy-Brücke wird angestrebt.

 

Die beabsichtigte Entwicklung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) in Karlshorst und Oberschöneweide eröffnet Entwicklungschancen für beide Stadtteile und den gesamten Südost-Raum. Neben der Klärung offener Finanzierungsfragen muss im Rahmen eines Gesamtkonzeptes die Entwicklungsfähigkeit beider Standorte sowie die Nachnutzung der aufzugebenden Flächen gesichert werden.

 

Nach der Schließung des Flughafens Tempelhof wird das Flugfeld zu einer großen Freifläche umgestaltet. An den Rändern werden Wohn- und Gewerbegebiete ausgewiesen.

 

Die Kleingartenanlagen Berlins bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind vielfach ein wichtiger Ersatz für fehlende wohnungsnahe Grünflächen. Der kurzfristig fertigzustellende Kleingartenentwicklungsplan muss einen Ausgleich zwischen der Erholungsfunktion für die Berlinerinnen und Berliner und den wirtschaftlichen Erfordernissen des Landes Berlin herstellen. Für Kleingartenanlagen, die gemäß FNP ´94 für Projekte der sozialen und technischen Infrastruktur in Anspruch genommen werden sollten, wird im Rahmen der Erarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes geprüft, ob im Einzelfall eine Schutzfrist gewährt werden kann. Wenn einzelne Kleingärten für wichtige Infrastrukturvorhaben in Anspruch genommen werden müssen, ist eine nahräumliche Kompensation anzustreben.

 

Umsteuerung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen

Die schwierige finanzielle Situation Berlins lässt eine Weiterführung der städtebaulichen Entwicklungsbereiche sowie Teilbereiche ohne mittelfristige Entwicklungschancen in der bisherigen Weise nicht zu. Hinreichend entwickelte Teilbereiche sind vorzeitig zu entlassen. Unter dieser Maßgabe ist zu prüfen, die Entwicklungsträger effizienter zu strukturieren, zu straffen und ggf. aufzulösen. Es ist eine adäquate Gesamtstrategie der Umstrukturierung und Bedarfsanpassung zu entwickeln und umzusetzen, die bei Abschluss der Maßnahmen vor 2010 zu einer Reduzierung der Nettoneuverschuldung in den Entwicklungsbereichen und damit zu spürbaren finanziellen Verbesserungen für das Land Berlin führt. Im Rahmen dieser marktorientierten Durchführungsstrategie sind die Aktivitäten in den Entwicklungsbereichen grundsätzlich auf einnahmerelevante Vorhaben zu konzentrieren. Ausgabenintensive Projekte, die zum Zeitpunkt der Maßnahmendurchführung keine oder nur geringe Einnahmen erwarten lassen, werden zurückgestellt.

 

In den Entwicklungsgebieten wird für Wohnungsstandorte nur noch dann in öffentliche Infrastruktur investiert, wenn die Refinanzierung durch Ausgleichsbeträge vertraglich gesichert ist.

 

Chancengleichheit in der Stadtentwicklungspolitik

 

Stadtentwicklung muss so gestaltet sein, dass Frauen die Chance haben, sich wirkungsvoll einzumischen und Veränderungen durchzusetzen. Die immer noch stark männliche Domäne des Bauens und Stadtgestaltens muss mehr von Frauen in führenden, entscheidenden und planenden Funktionen beeinflusst werden.

 

Der Frauenbeirat in der Senatsbauverwaltung ist in seiner Arbeit intensiv zu unterstützen. Seine Aufgabe ist es nicht nur, auf Defizite in der Stadtentwicklung zu reagieren, sondern er ist - im Sinne des Gender Mainstreaming - in die Prozesse der Bau-, Stadt- und Verkehrsplanung einzubeziehen. Der Frauenbeirat ist insbesondere bei modellhaften Vorhaben der Stadtplanung von Beginn an aktiv zu beteiligen.

 

Unterstützt werden Ansätze und Modelle von “Zeiten der Stadt" auf der kommunalen Ebene. Mit diesem zeitpolitischen Ansatz werden Maßnahmen initiiert, die eine menschenfreundlichere Organisation und Abstimmung der Zeiten von Ämtern, Geschäften, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, des öffentlichen Personennahverkehrs etc. ermöglichen.

 

Soziale Stadtentwicklung heißt auch, dass sich die Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Alter frei und ohne Angst bewegen können. Hierfür werden wir mit vielfältigen Mitteln Sorge tragen.

 

 

Wohnungs- und Baupolitik

 

Wohnungswirtschaft

 

Zur Sicherung der Wohnraumversorgung bleibt ein angemessener Anteil des Gesamtwohnungsbestandes im Eigentum der mehrheitlich städtisch beeinflussten Wohnungsbaugesellschaften einschließlich verbundener Unternehmen, zur Mietpreisdämpfung für breite Schichten der Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung derjenigen Haushalte, die sich am Markt nicht selbst mit bezahlbarem Wohnraum versorgen können.

 

Eine Neuordnung der Wohnungswirtschaft ist zur wirtschaftlichen Gesundung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften dringend erforderlich. Diese soll zugleich zusätzliche Einnahmen für den Landeshaushalt ermöglichen und finanzielle Mittel für die Sanierung von Wohngebäuden freisetzen. Dadurch können zahlreiche Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft gesichert und auch die Steuerkraft des Landes gestärkt werden.

 

Aus Gründen der Vermögensaktivierung ist die Veräußerung einer Wohnungsbaugesellschaft oder von Wohnungsbeständen unumgänglich.

 

Der Senat wird die Bildung einer Holding für die kommunale Wohnungswirtschaft auch unter der Maßgabe prüfen, dass insbesondere folgende Ziele erreicht werden: Senkung der Personal- und Sachkosten durch gemeinsame Verwaltung und Straffung der Organisationsstruktur, Schaffung eines cash-pools für Liquiditätsmanagement, Verbesserung der Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten einzelner Gesellschaften, Verminderung der Steuerbelastung.

 

Weiter ist zu prüfen, ob mit der Gründung einer Verkaufsgesellschaft für Wohnungen aus dem Bestand städtischer Gesellschaften (ca. 80.000 WE) der Verkauf vorrangig an Mieter und Genossenschaften, aber auch an mittelständische Investoren besser realisiert werden kann. Damit ist beabsichtigt, einen finanziellen Beitrag für den Landeshaushalt zu erzielen und das selbstgenutzte Wohneigentum zu fördern. Hierfür sollen für Selbstnutzer und Genossenschaften Preise aufgerufen werden, die den Paketabschlag enthalten, der bei sonstigen Investoren vereinbart wird.

 

Die Gründung neuer Genossenschaften wird durch Fortführung der Genossenschaftsförderung auch in der nächsten Legislaturperiode unterstützt. Mit den sichtbar positiven Folgen genossenschaftlichen Wohnens in der jeweiligen Nachbarschaft können Stadtquartiere sozial stabilisiert werden. Städtischen Wohnungsbaugesellschaften kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Sie sollen geeignete Wohnungsbestände vorrangig und zu angemessenen Bedingungen an Genossenschaften und Mieter verkaufen, so dass eine Subventionierung des Kaufpreises durch Bestandserwerbsförderung entfallen kann.

 

In der Legislaturperiode 2002-2006 endet die Förderung von mehr als 10.000 WE des Sozialen Wohnungsbaus. Die Koalition wird prüfen, in welchem Umfang die Anschlussförderung sozial erforderlich und für den Landeshaushalt finanziell tragfähig ist. Soweit erforderlich werden durch die Bereitstellung von Anschlussförderungen weiterhin sozial vertretbare Mieten und die Grundlagen für eine nachhaltige und auskömmliche Bewirtschaftung der Objekte gewährleistet. Gleichzeitig wird auch geprüft, inwieweit eine stärkere Beteiligung von Eigentümern mit dem Ziel einer Absenkung der Anschlussförderung erreicht werden kann. Eine Nach-Subventionierung von Wohnungen des 2. und 3. Förderweges ist ausgeschlossen.

 

Bezüglich der Altverpflichtungen Sozialer Wohnungsbau werden Gespräche mit dem Bund über eine Übernahme von Verpflichtungen als teilungsbedingte Sonderlast geführt.

 

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen ihre Geschäftspolitik unter Wahrung ihres Auftrags so ausrichten, dass sie eine angemessene Eigenkapitalverzinsung gewährleisten können. Um Personalkosten zu senken, sind dazu die innerbetrieblichen Abläufe zu rationalisieren, Dienstleistungen, sofern sie preiswerter erbracht werden, nach außen zu vergeben, die Vermietungsaktivitäten zu stärken und Außenstände frühzeitig zu bearbeiten.

 

Mietenpolitik

 

Die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter in nicht preisgebundenen Wohnungen soll durch Erstellung eines qualifizierten Berliner Mietspiegels erhöht werden. Die Aufstellung eines Betriebskostenspiegels wird angestrebt.

 

Zur Sicherung des Sozialwohnungsbestandes als Wohnort für breite Schichten der Bevölkerung ist in Berlin auf die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe zu verzichten.

 

Angesichts der gegenwärtigen Wohnungsmarktlage in Berlin  sind Belegungsbindungen im bestehenden Umfang zur Zeit nicht erforderlich. Befreiungen werden angestrebt, indem das Belegungsbindungsgesetz novelliert und die Zahl der gebundenen Wohnungen zurückgenommen wird. Zugleich sollen Belegungsbindungen auf vertraglicher Grundlage in die Zukunft verlagerbar sein. Das Angebot der BBU-Mitgliedsunternehmen über die vorzeitige Rückzahlung von Wohnungsbaufördermitteln wird unter diesen veränderten Bedingungen geprüft.

 

Soziale Stadt

 

Das Programm "Soziale Stadt" wird im Einklang mit dem Konzept Stadtteilzentren fortgesetzt und die ressortübergreifende Kooperation weiter ausgebaut. Das ehrenamtliche Engagement in den Stadtquartieren soll durch öffentliche Mittel für aktive Bürgerinitiativen gestärkt werden. Beim Quartiers­management wird die Zusammenarbeit von für den Stadtteil arbeitenden Verwaltungen und der im Stadtteil lebenden und arbeitenden Menschen fortgesetzt. Regelmäßig ist über den Entwicklungsstand in den Gebieten, die durchgeführten Maßnahmen und notwendige Anpassungen des Handlungskonzeptes zu berichten.

 

Flüchtlinge und Asylbewerber sollen künftig vorrangig dezentral in Wohnungen untergebracht werden, um öffentliche Kosten zu sparen und soziale Konflikte zu entschärfen.  

 

Stadterneuerung

 

Angesichts der veränderten Situation auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Haushaltssituation Berlins ist eine Neuorientierung der Förderstrategien der Stadterneuerung notwendig. Die Fördermittel werden schwerpunktmäßig zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, für Wohnumfeldmaßnahmen, für die Plattenbausanierung in den Großsiedlungen Ost und für den genossenschaftlichen Bestandserwerb vorrangig in den Gebieten der Stadterneuerungskulisse eingesetzt.

Durch eine neue Fördersystematik soll ein effizienter Einsatz der knappen öffentlichen Mittel garantiert werden. Dabei sind steuerliche Begünstigungen zu berücksichtigen. Durch die Sicherung der öffentlichen Infrastruktur sowie durch die erhöhte steuerliche Förderung in den Sanierungsgebieten und für Baudenkmale entstehen Anreize für private Investitionen.

 

Berlin ist dringend auf die Bundes- und Europafördermittel der Städtebauförderung und des Europäischen Regionalfonds angewiesen. Deshalb werden diese Programme durch die Bereitstellung der jeweiligen  Kofinanzierungsmittel entsprechend der Haushaltsmöglichkeiten voll ausgeschöpft.

 

Der Schwerpunkt der Stadterneuerung liegt im Ostteil der Stadt. Die Sanierungsgebiete im Westteil der Stadt sind weitgehend abgeschlossen und deshalb zügig aufzuheben und rechtsverbindlich abzurechnen. Die Abrechnungsverfahren werden vereinfacht und beschleunigt.

 

Berlin wird sich beim Bund dafür einsetzen, die der Stadt zustehenden Bundesmittel nach gesamtstädtischen Prioritäten zu nutzen. Beim Einsatz der Gelder soll dabei die teilende Ost-West-Fördergebietskulisse überwunden und die besondere Berliner Situation berücksichtigt werden.

 

Die Stadterneuerung ist auf den Einsatz privaten Kapitals angewiesen. Dies bedingt eine auskömmliche Rendite und den Einsatz steuerrechtlicher Vergünstigungen. Sanierungen, die über den Gebietsstandard hinaus gehen, können zu einer generellen Verteuerung der Miete im Gebiet führen und sind deshalb an die Sanierungsziele anzupassen. In Altbaugebieten mit hohen privaten Sanierungsinvestitionen sind Mietobergrenzen dann einzuführen, wenn andernfalls unvertretbare soziale Verdrängungsprozesse stattfänden.

 

Die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen werden genutzt.

 

Der Senat wird prüfen, ob die sich aus der Mietrechtsreform ergebende Möglichkeit genutzt wird, eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren gemäß § 577a Abs. 2 BGB bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen festzulegen.

 

Angesichts eines Überangebots an Wohnungen wird die Förderung des Wohnungsneubaus in der kommenden Legislaturperiode ausgesetzt. 

 

Berlin wird sich ab 2002 am Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost beteiligen. In Verhandlungen mit dem Bund muss es jedoch an die speziellen Berliner Bedingungen angepasst werden, damit die Mittel prioritär für die Verbesserung des öffentlichen Raumes sowie für den Umbau, die Sanierung und den Abriss nicht mehr benötigter öffentlicher Einrichtungen eingesetzt werden können. Wohngebäude sollen nur im Einzelfall aus städtebaulichen Gründen abgerissen werden. Umbaumaßnahmen haben Vorrang vor Abriss.

 

Baupolitik

 

Öffentliche Aufträge sind ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Stabilität kleiner und mittlerer Unternehmen. Daher wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an der Pflicht zur kleinteiligen und fachlosbezogenen Ausschreibung festgehalten, um kleinen und mittleren Unternehmen eine Chance zu geben. Generalunternehmer sollen für die Abführung der Sozialabgaben der von ihnen eingesetzten Subunternehmer haften.

Die Kontrolle des Einsatzes von Subunternehmern und der Tariftreue bei der Auftragsvergabe und -durchführung wird verstärkt. Der Senat wird auch bei den Unternehmen mit Landesbeteiligungen auf eine klein­teilige und fachlosbezogene Auftragsvergabe drängen. Öffentliche Bauaufträge werden bevorzugt an ausbildende Betriebe vergeben und an die Einhaltung ökologischer Standards geknüpft.

 

Die erfolgreiche Korruptionsbekämpfung im Baubereich im Zusammenwirken mit den Berliner Behörden und der Arbeitsgruppe Korruption der Staatsanwaltschaft wird fortgeführt. Über die Ergebnisse ist öffentlich zu berichten. 

 

Der Senat unterstützt das ökologische Bauen. Ökologische Standards für öffentliche Bauvorhaben werden kontinuierlich dem neuen Wissensstand angepasst. Bestehende Fördermöglichkeiten werden effizienter genutzt. Die Informationen für private Bauherren werden verbessert.

 

 

Nachhaltige Entwicklung

 

Die Koalition bekennt sich zu dem globalen Leitbild der nachhaltigen Entwicklung gemäß der Verpflichtungen der Rio-Deklaration. Dieses Ziel ist Grundlage für unser politisches Handeln. Dabei sollen vor allem die Ergebnisse der Enquetekommisionen ”Zukunftsfähiges Berlin” I und II aufgegriffen und deren Vorschläge umgesetzt werden. In diesem Rahmen soll geprüft werden, ob die Einsetzung einer weiteren Enquete-Kommission erforderlich ist.

 

Für Berlin soll die Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 in den nächsten 2 Jahren unter Beteiligung des Agendaforums und unter Koordinierung des Agendabüros der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zügig zum Abschluss gebracht werden. Die Bezirke sollen in diesen Prozess ihre Ergebnisse, Erfahrungen und Vorschläge einbringen.

 

Die Agenda 21 für Berlin soll eine konkrete Umsetzung der Ziele in Form eines vom Abgeordnetenhaus zu beschließenden Nachhaltigkeitsplans und eines entsprechenden Umsetzungsprogramms beinhalten. Die Koalition befürwortet die Einrichtung von Agenda-21-Beauftragten in den Bezirksämtern und ihre zusätzliche Unterstützung über geeignete Beschäftigungsmaßnahmen. Die Bevölkerung wird in diesen Prozess aktiv eingebunden. Die Koalition wird auf der Diskussionsgrundlage eines Ziel- und Indikatorensystems (vgl. Bericht der Enquete-Kommission 2001) eine öffentliche Debatte über Nachhaltigkeitsziele führen, die die Zukunftsfähigkeit der Stadt sichern und die Lebensqualität erhalten sollen.

 

Klimaschutz - geringerer Energieverbrauch und erneuerbare Energien

 

Die Koalition hält an dem Ziel fest, bis zum Jahr 2005 die CO2-Emissionen um 25 % (bezogen auf das Basisjahr 1990) pro Einwohner zu reduzieren. Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass dafür zukünftig auch der Verkehr einen messbaren Beitrag leisten muss.

 

Die Energiepolitik des Landes Berlin ist darauf gerichtet, Energieeinsparungsmöglichkeiten umzusetzen, den Primärenergieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, regenerative Energieerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern und die Energieerzeugung zu dezentralisieren.

 

Das Landes­energieprogramm wird als Berliner Klimaschutzprogramm umgesetzt und weiterentwickelt. Der Primärenergieverbrauch in Berlin soll durch Ressourcenschonung und eine nachhaltige Wirtschaft gesenkt werden.

 

Als gutes Instrument einer wirkungsvollen Energie- und Klimapolitik wird der Berliner Energiedienstleistungstandard (B.E.ST.) für öffentlich geförderte Wohnungen eingeführt und für private Immobilien empfohlen.

 

Die Koalition setzt sich für den verstärkten Einsatz regenerativer Energien ein und hält an dem Vorsatz fest, Berlin zur Solarhauptstadt zu machen. Berlin zeigt, dass auch in hochverdichteten Ballungsgebieten Solartechnologie der Umwelt nützt und qualifizierte Arbeitsplätze sichert. Die Koalition wird ein umfassendes Monitoring zur Umsetzung des Kooperationsvertrages des Senats mit  der ”Initiative der Berliner Wirtschaft zur CO2-Minderung und zur Verbreitung von Solaranlagen” veranlassen. Aus Gründen des Klimaschutzes und der Technologieentwicklung sollen die in der Solaranlagenverordnung vorgegebenen Werte durch weiterführende Maßnahmen und geeignete Instrumente sowohl beim Neubau als auch bei der Modernisierung erreicht werden. Die Koalition wird die erforderlichen Handlungsaufträge rechtzeitig veranlassen.

 

Die  Berliner Solarkampagne wird unterstützt. Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass das Förderprogramm SolarInvest für Solaranlagen weiterentwickelt wird. Dachflächen landeseigener Gebäude werden exemplarisch für photovoltaische oder solarthermische Anlagen privater Investoren kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Das Facility-Management für die öffentlichen Gebäude und Einrichtungen wird um ein Umweltmanagement ergänzt, das sowohl zur Entlastung der Umwelt als auch zur Reduktion der Betriebskosten beitragen wird. Für alle in öffentlicher Nutzung befindlichen Gebäude wird ein Energiecheck durchgeführt und ein Energiemanagement aufgebaut.

 

Als besonders wirkungsvoll haben sich die Energiesparpartnerschaften erwiesen. Sie sollen fortgeführt, ausgedehnt und um Anreize zur Erschließung der verhaltensbedingten Kosten- und Einsparpotentiale (z.B. Beratung, finanzielle Anreize für die NutzerInnen) ergänzt werden. In das Energiespar-Contracting sind Gebäudesanierungsmaßnahmen zu integrieren und zum Bestandteil des Vergabeverfahrens zu machen. Die Koalition strebt  Energiesparpartnerschaften für alle öffentlichen Gebäude an.

 

Das “Projekt 50:50” wird fortgeführt und ausgeweitet. Die anteilige Auszahlung der eingesparten Gelder an die betroffenen Einrichtungen ist sicherzustellen. Die Beratung und Betreuung von teilnehmenden und an der Teilnahme interessierten Einrichtungen wird verbessert und aus den eingesparten Bewirtschaftungskosten finanziert.

 

Berlin wird für die vom Land genutzten Gebäude nur mit Unternehmen Stromlieferungsverträge abschließen, die keinen Atomstrom, mindestens 50% aus Kraft-Wärme-Kopplung und einen jährlich um mindestens 2 Prozentpunkte steigenden (zertifizierten) Anteil aus erneuerbaren Energien anbieten. Hierbei soll ein jährlich steigender Anteil von Berliner Solaranlagen stammen.

 

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wichtiger Bestandteil der Berliner Energieerzeugung und stellt ein erhebliches Arbeitsplatzpotenzial dar. Dies gilt auch für dezentrale Blockheizkraftwerke. 

Berlin wird sich auch weiterhin im Bundesrat und bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Umweltvorteile der Kraft-Wärme-Kopplung und regenerativer Energieträger durch entsprechende energiewirtschaftliche Regelungen angemessen berücksichtigt  werden, damit sich diese im Wettbewerb behaupten und ihre Marktposition weiter ausbauen können. Die modernen Kraft-Wärme-Anlagen der Bewag und anderer Energiedienstleister sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze in der Stadt müssen erhalten bleiben.

 

Ökologische Weiterentwicklung der Wirtschaft

 

Die Koalition setzt sich dafür ein, dass Berliner Unternehmen möglichst umweltfreundlich produzieren und sparsam mit Ressourcen umgehen. Dies wird nur gelingen, wenn neben den ordnungsrechtlichen Vorgaben verstärkt marktwirtschaftliche Anreizinstrumente die Entscheidung für Umwelt- und Ressourcenschutz im Betrieb unterstützen. Deshalb werden bewährte Ansätze wie das Öko-Audit oder die Umweltkampagne ÖKOPROFIT Berlin fortgesetzt. Die Koalition unterstützt auch Öko-Audits für Schulen, Kitas etc. als Modellprojekte der öffentlichen Verwaltung. Bei der Auftragsvergabe und in der öffentlichen Beschaffung werden Unternehmen, die ein Umweltmanagement auf dem Niveau des EU-Öko-Audits nachweisen können, bevorzugt berücksichtigt. Dazu sind z.B. die Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und Auftragsvergabe nach der Verdingungsordnung für Leistung (AVUm VOL) an die neusten Entwicklungen des europäischen Vergaberechts anzupassen, die jetzt weitergehende Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen eröffnen.

 

Mit dem Umweltentlastungsprogramm (UEP) sollen verstärkt umweltentlastende Infrastrukturmaßnahmen realisiert werden.

 

Auch die Wirtschaftsförderung muss den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, d. h. Wirtschaftlichkeit, Chancengleichheit und Ökologie  müssen einen gleichrangigen Stellenwert haben. Es ist ein Kriterienkatalog zu entwickeln, der Umweltgesichtspunkte gemäß der EU-Strukturfondsverordnung berücksichtigt.

 

Die Koalition fördert regionale Wirtschaftskreisläufe; dies nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten, sondern auch im Sinne einer Zukunftsaufgabe in Vorbereitung der Fusion von Berlin und Brandenburg. Ökologische Produktion aus der Region, ökologische Logistik und Veredelung sowie Vermarktung in der Region sind Zielstellungen der Koalition, die sie auf vielfältige Weise initiieren und fördern will. In diesem Konzept ist auch die Vorbildfunktion der Berliner Stadtgüter auszugestalten. Bei einem Eigentümerwechsel sind diese Grundsätze zu beachten.

 

Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass bei Großveranstaltungen ökologische Standards eingehalten werden.

 

 

 

Freiräume in Berlin - Naturschutz in der Stadt

 

Berlin soll im Sinne der Nachhaltigkeit einen ökologischen Ausgleich in der Stadt anstreben und nicht zu Lasten des Umlandes seine Ausgleichs- und Freiraumbedürfnisse befriedigen.

 

Das Landeswaldgesetz von 1979 wird novelliert mit dem Ziel der Anpassung an heutige fachliche Rahmenbedingungen und die noch eindeutigere Ausrichtung an Natur- und Umweltzielen. Dabei sollen die naturgemäße Waldwirtschaft durch Naturverjüngung, eine verbindliche Forstliche Rahmenplanung in Berlin und im engeren Verflechtungsraum sowie ein hoher Schutz gegenüber Waldzerstörungen durch Umwandlungen in z.B. Bauland festgeschrieben werden.

Zum Schutz des Waldes innerhalb Berlins und in den Berliner Stadtgütern in Brandenburg ist die zertifizierte naturgemäße Waldwirtschaft flächendeckend auf Grundlage von FSC und Naturland weiterzuführen. Dabei sollen bis zu 10 % sich natürlich entwickelnde Waldgebiete ausgewiesen werden.

 

Die 9. Novelle zum Berliner Naturschutzgesetz ist ebenfalls kurzfristig zu verabschieden, um eine fristgerechte Umsetzung europarechtlicher (FFH und Zoo-RL) und bundesrechtlicher Vorgaben zur Schaffung eines kohärenten europäischen Netzes besonderer Schutzgebiete (Natura 2000) auch in Berlin zu gewährleisten. Ein regelmäßiges Monitoring gemäß der FFH-Richtlinie wird sichergestellt. Eine Erweiterung der Kartierung  z.B. für die Waldbiotope wird geprüft.

Eine grundlegende Novelle des Berliner Naturschutzgesetzes erfolgt noch im Laufe dieser Legislaturperiode in Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Bundesnaturschutzrechts. Eine frühzeitige Beteiligung der Verbände wird sichergestellt.

 

Das Landschafts- und Artenschutz­programm als übergeordnete Zielplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll fortgeschrieben werden mit dem vorrangigen Ziel, eine gesamtstädtische Steuerung und Lenkung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen  zu gewährleisten, die ökologisch nachvollziehbar sind und der Umsetzung von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen (Ausgleichskonzeption). Dabei findet das Prinzip der Gleichwertigkeit Anwen­dung. Die mit den Naturschutzverbänden abgestimmte Konzeption für Ausgleichsflächen soll die Verfügbarkeit sowie das Aufwertungs- und das Biotopverbundpotenzial der Flächen sichern. Die Bezirke bestimmen weiterhin eigene Ausgleichs­maßnahmen.

Das Prioritätenkonzept  zur Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten wird unter Einbeziehung der Vorstellungen der Bezirke umgesetzt, aktualisiert und fortgeschrieben.

 

Gemeinsam mit dem Land Brandenburg wird ein vernetzter Grüngürtel von acht Regionalparks und dem Naturpark Barnim geschaffen. Berlin wird gemeinsam mit den betroffenen Brandenburger Kreisen und Gemeinden die Arbeit der Fördervereine und der Werkstatt Barnim unterstützen.

Die Berliner Außen-Bezirke werden in den Prozess eingebunden und entwickeln enge Kooperationsbeziehungen zu den Umlandgemeinden.

 

Die Koalition setzt sich angesichts der herausragenden Bedeutung des öffentlichen Grüns für die Lebensqualität und Attraktivität Berlins für die schrittweise Überwindung der Defizite und neue Wege seiner Pflege, Unterhaltung, Planung und Entwicklung ein. Die Grün- und Erholungsanlagen, die Stadtplätze, die Spiel- und Sportplätze, die Freiflächen der Schulen und Kitas und die städtischen Friedhöfe sind ein hoher ökologischer und gartenkultureller Wert für unsere Stadt, teilweise mit hauptstädtischer Bedeutung. Die Koalition setzt sich für die Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges ein, in dem gemeinsam mit den Bezirken differenzierte Qualitätsziele und Prioritäten für die Unterhaltung und Pflege definiert werden. Dabei sollen auch Kooperationsmodelle mit Privaten, mit beschäftigungswirksamen Maßnahmen sowie mit Sozial- und Bildungseinrichtungen entwickelt werden. Die Koalition unterstützt  bürgerschaftliches Engagement bei der Unterhaltung von städtischem Grün.

 

Es ist ein Entwurf für einen Friedhofsentwicklungsplan zu erarbeiten. Eine ökologische, extensive Nutzung von nicht mehr benötigten Flächen als Parkanlagen wird angestrebt.

 

Die Sauberkeit der Stadt ist eine wichtige Bedingung für attraktive Lebensverhältnisse. Die Gruppe ”Saubere Stadt” bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung initiiert einen “Runden Tisch Stadtpflege”, um mit den Bezirken gemeinsam Problemlösungen zu entwickeln. Dabei werden die Möglichkeiten der Arbeitsförderung genutzt. Die ordnungsrechtliche Kompetenz der Bezirke wird gestärkt (z.B. Umweltstreifen).

 

Abfallwirtschaft

 

Der im Juli 2001 vom Senat verabschiedete Abfallwirtschaftsplan wird im Rahmen des aufzustellenden Abfallwirtschaftskonzepts konkretisiert.  Spätestens ab Juni 2005 dürfen keine unbehandelten Abfälle mehr deponiert werden. Die BSR soll sicherstellen, dass mindestens 70% der hochkalorischen Fraktion einer stofflichen Verwertung - z.B.  als Ausgangsstoff für die Methanolerzeugung - zugeführt werden. Die Koalition ist sich einig über den Verzicht auf den Bau einer weiteren Müllverbrennungsanlage.

 

Die Koalition wird über das Beteiligungscontrolling sicherstellen, dass die BSR die abfallwirtschaftlichen Leitlinen des Senats umsetzt.

Sie setzt sich für eine zeitnahe Verabschiedung der Gewerbeabfallverordnung ein.

 

Es ist zu prüfen, ob und wie Straßenreinigungsgebühren für öffentliche Großflächen wie Grünanlagen, Spielplätze, Schulen und Sportplätze angemessen reduziert werden können.

 

Um die unsachgemäße Lagerung von Abfällen (z.B. Bauabfälle), sog. ”illegale Deponien”, weiter einzuschränken, wird die Koalition das Rechtsinstrument der Anordnung von Sicherheitsleistungen in Berlin zügig und konsequent nutzen.

 

Nachhaltiger Schutz des Bodens und des Wassers

 

Die Belastungen der Böden sind zu verringern, ihre  Versiegelung zu begrenzen. Der sparsamere Umgang mit Flächen soll eine höhere Priorität erhalten. Dies wird erreicht durch Flächenrecycling und Entsiegelungskonzepte. Berlin wird ein Entsiegelungskonzept entwickeln, das auf Einsparungen von Regenwasserentgelt setzt.

 

Auf lange Sicht sollte im Sinne der Zukunftsfähigkeit nicht mehr Fläche neu bebaut werden als gleichzeitig entsiegelt und renaturiert wird. Daher hat ein konsequentes Flächenrecycling Vorrang.

 

Die vom Berliner Abgeordnetenhaus beauftragte Erarbeitung einer Bodenschutzkonzeption wird abgeschlossen. Mit der Umsetzung wird begonnen.

 

Die wesentlichen wasserwirtschaftlichen Ziele Berlins für die folgenden Jahre sind die dauerhafte Sicherung einer autarken Trinkwasserversorgung (Grundwassergewinnung im Stadtgebiet), der Qualität des Grundwassers durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen und die Qualitätsverbesserung der Berliner Oberflächengewässer entsprechend der Gewässergüteklasse II. Hierzu ist die Sicherung der Trinkwasserbrunnen und die Verhinderung von Bodenverunreinigungen unerlässlich.

 

Das Grundwassermanagement wird auf der Grundlage des Berliner Wassergesetzes und der Grundwassersteuerungsverordnung zur Gewährleistung eines stadtweit siedlungs- und umweltverträglichen Grundwasserstandes konsequent fortgesetzt. Grundwasserent­nahmebewilligungen werden nur auf dieser Grundlage erteilt.

 

Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird in enger, länderübergreifender Zusammenarbeit mit der Flußgebietsgemeinschaft Elbe erfolgen. Dabei ist auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen.

 

Beim Bau von Bundeswasserstraßen wird sich die Koalition beim Bund für eine Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes in Uferbereichen und bei der Uferbefestigung einsetzen.

 

Der Anschluss aller Grundstücke an die Abwasserkanalisation ist voranzutreiben. Die Genehmigungsfähigkeit von Kleinkläranlagen ist zu prüfen. Die Sanierung der Mischwasserkanalisation mit dem Ziel, die Oberflächengewässer bei starken Regenfällen von der Einleitung aus den Überläufen der Mischwasserkanalisation zu entlasten, wird kontinuierlich fortgesetzt.

 

 

 

Lernen und Forschen für die Umwelt

 

Das Thema Umweltbildung ist in den schulischen Rahmenplänen zu verankern. Auch in der vorschulischen Bildung und bei der offenen Jugendarbeit muss Umweltbildung künftig Eingang finden. Die Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und  Lehrern auf diesem Gebiet muss gesichert sein. Außerschulische Lernorte, wie z.B. Gartenarbeits- und Waldschulen sind zu erhalten, ihre Öffnungszeiten sind flexibler zu gestalten. Das Projekt ”Grün macht Schule” wird fortgeführt. Die Senatsverwaltungen für Bildung  und für Jugend sollen künftig eine aktivere Rolle bei der Förderung umweltpädagogischer Projekte spielen.

Das Projekt “Freiwilliges Ökologisches Jahr” wird  auch künftig gesichert.

 

Die vorhandenen Potenziale der Umwelt- und  Energieforschung in Berlin werden weiter entwickelt.

 

Umwelt und Gesundheitsschutz

 

Die Koalition setzt sich bundespolitisch für einen verbesserten Verbraucherschutz ein. Sie stärkt den Verbraucherschutz im Sinne der Nachhaltigkeit und sichert eine verlässliche Information und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es wird dabei ein integrierter Ansatz verfolgt und eine Vernetzung von Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet.

 

Die Koalition wird sich dafür einsetzen, mit den Mobilfunkbetreibern eine Vereinbarung zu schließen, nach der sich diese verpflichten, die “Schweizer Vorsorgewerte” einzuhalten und diese gegenüber dem Land Berlin  nachzuweisen.

 

Im Hinblick auf die angestrebte Länderfusion von Berlin und Brandenburg werden die Umweltstandards unter Beteiligung der Verbände angeglichen und die jeweils fortschrittlichere Gesetzgebung wird zur Grundlage gemacht.

 

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18. Städtische Mobilität und Verkehr

 

Leitbild

 

Im Vergleich der europäischen und deutschen Großstädte hat die Mobilität in Berlin einen hohen Standard. Die Rahmenbedingungen und die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung, aber auch Veränderungen der Mobilitätsnachfrage, erfordern einen Paradigmenwechsel in der Infrastrukturpolitik: Die Koalition  konzentriert sich auf die Substanzerhaltung und -pflege. Netzerweiterungen werden nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

 

Eine kosteneffiziente Organisation des Verkehrs mit marktwirtschaftlichen und ordnungsrechtlichen Instrumenten soll die vorhandenen Kapazitäten ausschöpfen und damit politische Ziele der Stadt unterstützen. Sie hat Vorrang vor weiterem Ausbau. Bei allen Baumaßnahmen, ob Neubau oder Sanierung, müssen die zu Grunde gelegten Ausbaustandards einer strengen Kosten-Nutzen-Analyse standhalten.

 

Eine lebenswerte Stadt erfordert eine hohe Aufenthaltsqualität im Straßenraum. Dies ist eine wesentliche Vorgabe für das verkehrspolitische Handeln der Koalition.

 

Grundlage für die Stadtentwicklungspolitik ist der »Stadtentwicklungsplan Verkehr« (StEP-Verkehr), der in Zusammenarbeit mit den Akteuren am Runden Tisch Verkehr zügig fertiggestellt sowie mit einem Maßnahmenplan untersetzt und umgesetzt wird. Den Belangen von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede im Mobilitätsverhalten wird im StEP Verkehr Rechnung getragen.

 

Im Hinblick auf das prognostizierte Verkehrswachstum in der Stadtmitte und weiteren innerstädtischen Zentren sind die Angebote so zu optimieren, dass die Wege im Verhältnis von 80 % der Wege mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad und zu 20 % mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) bewältigt werden können. 

 

Die Verkehrssicherheit in der Stadt ist weiter zu erhöhen, damit die Zahl der Verkehrsunfälle reduziert wird. Notwendige Einzelmaßnahmen werden in einem »Aktionsprogramm Verkehrssicherheit Berlin« vereinbart.

 

Das Land Berlin setzt sich dafür ein, dass die Koordinierung der Verkehrsplanung und der Verkehrsangebote mit dem Land Brandenburg weiter vorangetrieben sowie ein gemeinsames Verkehrskonzept für die Region erarbeitet wird.

 

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

 

ÖPNV muss attraktiv und bezahlbar sein. Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und guter Service müssen von den Berliner Verkehrsunternehmen sichergestellt werden. Ziel ist es, alle Berliner Bahnhöfe mit Personal zu besetzen. Die Taktfrequenzen, Linienführungen und die Anschlusssicherung sind im Interesse der Fahrgäste zu optimieren. Die Koalition wird sich für die Einführung neuer flexibler und intermodaler Formen der Verkehrsbedienung einsetzen.

 

Entsprechend den Leitlinien des Senats für ein behindertengerechtes Berlin werden die Fahrzeuge und Einrichtungen des ÖPNV schrittweise behindertengerecht ausgestattet. Dazu gehört die behindertengerechte Ausstattung von U-Bahnhöfen sowie die Verbesserung der Sicherheitsstandards.

 

Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV-Verkehrsangebotes in Berlin ist der Nahverkehrsplan mit den darin enthaltenen Vorgaben zum Verkehrsangebot sowie für qualitätssichernde und attraktivitätssteigernde Maßnahmen. Für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans werden vorhandene oder neu zu schaffende Möglichkeiten eines Kundenmonitoring integriert. Eckpunkte des Nahverkehrsplanes werden vom Abgeordnetenhaus beschlossen.

 

Die Effizienz des ÖPNV wird durch eine Fortsetzung des Beschleunigungsprogramms für Busse und Straßenbahnen verbessert, z.B. durch Busspuren und durch kostengünstige Ampelvorrangschaltungen.

 

Die Koalition setzt sich dafür ein, das Tarifsystem des ÖPNV mit dem Ziel der Gewinnung neuer Kunden grundlegend zu vereinfachen. Zielgruppenorientierte Tarifangebote müssen vor allem die Zahl der Stammkunden erhöhen. Dazu gehören Job-, Semester-, Schüler-, Arbeitslosentickets sowie innovative Modelle, um die Tarife dauerhaft zu reduzieren. Einfache Guppenangebote, insbesondere für kleine Gruppen, sind wieder einzuführen. Zur Förderung der umweltfreundlichen Kombination von Fahrrad und ÖPNV ist die kostenlose Fahrradmitnahme für alle Zeitkarten-Inhaber wieder zu ermöglichen.

 

Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bedeutet auch, die Verknüpfung vorhandener Linien weiter zu verbessern. Im Rahmen der Substanzpflege sind die Umsteigewege zu verbessern und zu verkürzen. Die Substanzerhaltung und -verbesserung des vorhandenen ÖPNV-Netzes werden durch EU- und Bundesmittel sowie die erforderlichen Komplementärmittel Berlins finanziert. Dies hat Vorrang vor Netzerweiterungen.

 

 

Vorrangige Netzergänzungen bei der Straßenbahn sind, soweit ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird:

Alexanderplatz -Potsdamer Platz -Kulturforum (einschließlich Alex II) 

Eberswalder Straße - Bernauer Straße - Nordbahnhof - Lehrter Bahnhof

Eckernfördernplatz - Beusselstraße - Moabit (Turmstr.) - Lehrter Bahnhof

Adlershof - Wissenschaftsstadt - Sterndamm

 

Planerisch sind weitere Netzwerweiterungen auf Grundlage des StEP Verkehr vorzubereiten.

 

Bis zur Inbetriebnahme des Lehrter Bahnhofs soll der 1. Abschnitt der S 21 realisiert (Nordeinführung der S 21 vom Nordring zum Lehrter Bahnhof) und über das GVFG-Bundesprogramm  finanziert werden (Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz).

 

Die Koalition setzt sich gegenüber dem Bund für die zeitnahe Realisierung der S-Bahnlückenschlüsse Lichterfelde Süd - Teltow Stadt und Spandau - Falkensee ein. Weitere Projekte, auf deren dringende und längst überfällige Umsetzung hinzuwirken ist, sind der Umbau und die Sanierung der S-Bahnhöfe Ostkreuz und Warschauer Straße, der S-Bahnhof Kolonnenstraße und der S-Bahnhof Buch-Süd.

 

Die Sanierung des Ostkreuzes hat nach der Fertigstellung des S-Bahn-Rings Priorität. Der Senat wird sich gegenüber der DB AG für einen schnellstmöglichen Beginn der Arbeiten einsetzen und seinerseits alle Maßnahmen ergreifen, damit weitere Verzögerungen verhindert und die notwendigen Finanzmittel des Bundes sichergestellt werden.

 

Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens muss bei der angestrebten Verbesserung der Verknüpfung von U- und S-Bahn am Bahnhof Charlottenburg eine städtebaulich verträglichere Lösung erreicht werden.

 

Die für den Regionalverkehr vorgesehenen Mittel werden für die Regionalbahnstrecken Lichtenberg-Ostkreuz-Ostbahnhof und den Bahnhof Karow eingesetzt. Der Ausbau der “Heidekrautbahn” nach Wilhelmsruh soll in Kooperation mit der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erfolgen. Der Wiederaufbau der Stammbahn wird angestrebt.

 

Der Senat wird sicherstellen, dass die Mittel aus dem Bundesschienenwege-Ausbaugesetz (BSchwAG) aus der Periode 1998-2002 in die Folgejahre übertragen werden.

 

Bei der Wiederinbetriebnahme von Bahnstrecken im Berliner Stadtgebiet ist auf umwelt- und umfeldverträgliche Lösungen zu drängen. Für die Dresdner Bahn ist dabei für die Fernbahn im Zuge des Planfeststellungsverfahrens eine unterirdische Führung im Bereich Lichtenrade zu erreichen. Für die Anhalter Bahn ist Lärmschutz nach aktuellen Standards durchzusetzen.

Die Koalition wird sich nachdrücklich für Verbesserungen im Eisenbahnfernverkehr, insbesondere für höhere Fahrgeschwindigkeiten,  einsetzen. Zu realisierende Projekte sind: Der Ausbau der Strecken Berlin-Rostock, Berlin-Kostrzyn (Küstrin), Berlin-Warschau, Berlin-Stralsund/Szczecin (Stettin), Berlin-Wroclaw (Breslau) und Berlin-Hamburg.

 

Die Koalition setzt sich für eine Optimierung des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) mit dem Ziel ein, eine Vermeidung von Doppelarbeiten, eine Stärkung der Koordinierungsfunktionen der Verbundorganisation sowie die Beteiligung der Fahrgäste zu erreichen. Dies wird dazu beitragen, den Landeshaushalt zu entlasten. In diesem Zusammenhang ist das Vertragswerk des VBB kurzfristig zu reformieren. Das Land Berlin bleibt Aufgabenträger für den Schienenpersonen-Nahverkehr (SPNV) und den übrigen ÖPNV.

 

Die BVG leistet einen wesentlichen Beitrag zur städtischen Mobilität. Die Koalition erkennt die Sanierungsbemühungen der vergangenen Jahre an. Die BVG muss zu einem starken und wettbewerbsfähigen Unternehmen entwickelt werden, damit ein attraktives Verkehrsangebot bei rückläufiger öffentlicher Förderung gesichert werden kann. Die Gespräche mit der Deutschen Bahn AG zur Frage einer Fusion von BVG und S-Bahn sind unter Beteiligung beider Koalitionspartner ergebnisoffen fortzusetzen.

 

Bei allen Prüfschritten werden die Gesamtinteressen des Landes Berlin gewahrt.

 

Mit dem BVG Sanierungs- und Umsetzungskonzept (BSU 2000) hat  der Senat der BVG die Möglichkeit eröffnet, sich zu einem wettbewerbsfähigen Unternehmen zu entwickeln. Um den Sanierungsprozess auch im Bereich der Personalentwicklung voranzubringen, sind

·         realistische und einvernehmlich nachvollziehbare Personalkostenrechnungen vorzulegen,

·         freie Stellen vorrangig mit vorhandenem Personal zu besetzen und

·         der Dienstleistungsorientierung auch im Hinblick auf den Personaleinsatz absoluter Vorrang einzuräumen.

 

Dies heißt auch, dass die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vornehmlich im Verwaltungsbereich verringert werden muss. Die Koalition wird Initiativen aus den Reihen der Gewerkschaften zur Beschleunigung des Sanierungsprozesses miteinbeziehen.  Die nach dem BSU angestrebte Personalkostenentwicklung ist notwendig, gerade um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

 

Straßenverkehr

 

Das aufgestaute Instandhaltungsdefizit bei Straßen (einschl. Geh- und Radwege) und Brücken soll abgebaut werden. Dabei sind auch Fahrbahndeckensanierungen in Wohngebieten mit höherer Verkehrslärmbelastung zu berücksichtigen. Um zu gewährleisten, dass die Straßen mit dem höchsten Sanierungsbedarf prioritär saniert werden, wird die Senatsverwaltung einen Kriterienkatalog erarbeiten. Über die Mittelvergabe für die Sanierung von Hauptverkehrsstraßen entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, über die Mittel für die Erschließungsstraßen entscheiden die Bezirke unter Zugrundelegung des Kriterienkataloges.

 

Folgende Straßenbaumaßnahmen werden realisiert:

·         die Teltowkanalautobahn BAB A 113 bis Landesgrenze (finanziert aus Bundesmitteln). Die Koalition wird sich für eine Erhöhung des Lärmschutzes an der Anschlußstelle Johannisthal sowie für eine durchgehende Tunnelführung in Altglienicke beim Bund einsetzen.

·         die Altstadtumfahrung Köpenick von Straße an der Wuhlheide bis Glienicker  Straße (teilfinanziert aus EFRE-Mitteln) bei gleichzeitiger Verkehrsberuhigung der Altstadt Köpenick. Die Finanzierbarkeit des 2. und 3. Bauabschnitts der Tangentialverbindung Ost (TVO) durch GA-Mittel , einschließlich des Ausbaustandards, wird geprüft.

·         Die B 101 wird von der Landesgrenze bis zur Hildburghauser Straße und die B 96  von der Landesgrenze bis zur Goltzstraße vierspurig erweitert.

Diese Maßnahmen des Bundesstraßenbaus können allerdings nur realisiert werden, wenn - wie auf Brandenburger Seite - eine vollständige Finanzierung aus Bundesmitteln erfolgt.

 

Gegenwärtig wird die BAB A 100 bis zum Anschluss Dreieck Neukölln fertiggestellt. Die Fortführung bis Treptower Park ist abhängig von der Finanzierung durch den Bund. Diesbezügliche Planungen werden erst nach Sicherung der Bundesfinanzierung eingeleitet.

 

Die Planungen für die Tangentialverbindung Nord (TVN) und für die B 101 im Bereich Lankwitz werden aufgegeben. Die Koalition setzt sich für einen  zügigen Abschluss der Planung und Realisierung der Ortsumgehungen in Ahrensfelde und Malchow ein.

 

Das Ost-West-Straßennetz in der Innenstadt wird mit einer Durchbindung der Französischen Straße von der Mauerstraße zur Ebertstraße ergänzt. Damit sollen die Leipziger Straße sowie die Straße Unter den Linden entlastet und das Holocaustmahnmal erschlossen werden. Die Realisierung ist abhängig von der Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen des Investitionsplafonds.

 

Der Boulevardcharakter der Straße Unter den Linden ist zu stärken. Die Durchbindung der Dircksenstraße zur Grunerstraße wird nicht weiterverfolgt

 

Das Land Berlin wird analog zu Regelungen in allen anderen Bundesländern ein Straßenbaubeitragsgesetz einführen, das die Finanzierung der erstmaligen Erstellung von Straßen und des Ausbaus bestehender Straßen regelt. Die betroffenen Bürger sind an Planungen zum Ausbaustandard wirksam zu beteiligen. In den Verwaltungsvorschriften sind die Ausbaustandards abzusenken. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit fallen nicht unter dieses Gesetz. Im Rahmen der Ausgestaltung des Gesetzes sind soziale Härten zu vermeiden.

 

Straßenbauplanungen des Landes und der Bezirke, die durch GA-Mittel bzw. EU-Mittel finanziert werden, werden von der für Verkehr zuständigen Verwaltung nochmals kritisch auf ihre Notwendigkeit überprüft.

 

Der Autoverkehr ist durch ein intelligentes Verkehrsmanagement stadtverträglich zu gestalten. Die Parkraumbewirtschaftung liegt in der Verantwortung der Bezirke. Eine Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt dort, wo eine starke Parkraumnachfrage dies erfordert. Die Festlegung der Bewirtschaftungszeiten soll den konkreten Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Die Gebühren der Anwohnervignette werden auf die von der Rechtsprechung akzeptierte Höhe von 60,- DM pro Jahr erhöht. Davon erhalten die jeweiligen Bezirke ein Drittel für die Finanzierung der Parkraumüberwachung.

 

Zu Fuß und mit dem Fahrrad

 

Die Sicherheit, Bewegungsfreiheit und Aufenthaltsqualität für Fußgänger sind zu fördern. Dazu sind Maßnahmen z.B. im Rahmen des  Quartiersmanagements, wie  Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche, kleine Stadtplätze und Errichtung von  Querungshilfen zu ergreifen. Der Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger insbesondere in Kreuzungsbereichen ist verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Koalition wird verstärkte Anstrengungen zur Erfüllung der Leitlinien für ein behindertengerechtes Berlin unternehmen.

 

Grundlegende Voraussetzung für eine spürbare Verbesserung der Verkehrs­sicherheit und eine Reduzierung von Umweltbelastungen ist die Intensivierung der Verkehrskontrollen. Ohne eine konsequente Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsregeln können wesentliche Schutzmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und an Unfallschwerpunkten nicht greifen.

 

Der Senat wird einen Radverkehrsplan erarbeiten und umsetzen. Darin enthalten ist die Schaffung von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen, öffentlichen Einrichtungen und Einkaufsstandorten. 

Die Berliner Abschnitte der touristischen Radrouten Berlin-Usedom, Berlin- Kopenhagen, Berlin-Erkner und der Berliner Mauerweg sollen unter Verwendung von GA-Mitteln realisiert werden.

Angesichts der hohen Effizienz von Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs wird angestrebt, den Haushaltstitel mit einem Finanzvolumen von jährlich 5 Millionen Euro durch Umschichtung auszustatten.

 

Initiativen zur Schaffung von autofreien oder autoarmen Stadtquartieren werden unterstützt.

 

Es werden Modellprojekte zur Nutzung neuer Fortbewegungsmittel (z.B. Inlineskater) im öffentlichen Straßenland eingerichtet. Die zeitlichen und räumlichen Wochenend-Angebote für Trendsportarten werden ausgeweitet.

 

Wirtschafts- und Güterverkehr

 

Ergänzend zum Stadtentwicklungsplan Verkehr ist ein integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept auf Grundlage einer verbesserten Datengrundlage bis 2004 zu erarbeiten und umzusetzen:

Bestandteil des Wirtschaftsverkehrskonzepts ist ein Maßnahmenprogramm, das u.a. die Förderung von  stadtverträglichen Lkw, die Verringerung der lokalen Immissionen durch Veränderungen an der Fahrbahn, die Ausweisung schützenswerter Bereiche und ein Lkw-Routennetz für den Fernverkehr zum Inhalt haben soll.

Berlin wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Chancengleichheit umweltverträglicher Verkehrsträger durch den Abbau ungleicher Wettbewerbschancen hergestellt wird.

Berlin wird eine Bundesratsinitiative entwickeln, um die Einführung von Benutzervorteilen für emissionsarme LKW zu ermöglichen.

Zur Belebung des Schienengüterverkehrs in der Region sind in Zusammenarbeit mit Brandenburg alle Potenziale zur Verlagerung von Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene zu nutzen und ein diskriminierungsfreier Zugang für alle Anbieter zu sichern. Hierbei sind neben der DB-Cargo auch die Privatbahnen (NE-Bahnen) und die verladende Wirtschaft einzubeziehen. Der Schienengüterverkehr muss durch Sicherung der notwendigen Infrastruktur unterstützt werden. Die Funktion des Hamburg-Lehrter-Güterbahnhofs soll zum Westhafen verlagert werden.

Für die Binnenschifffahrt liegt mit dem Hafenentwicklungskonzept bereits ein wichtiger Baustein vor. Er soll umgesetzt werden.

 

 

Umweltverträgliche Mobilität

 

Lärm und Abgase beeinträchtigen die Lebensqualität in der Stadt. Eine nachhaltige Verkehrspolitik muss hier einen Schwerpunkt setzen, um die Belastungen deutlich zu senken.

 

Zur Verringerung der Lärmbelastung wird ein umfassendes Maßnahmenkonzept umgesetzt, das u.a. folgende Schritte vorsieht:

·         Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit in belasteten Wohngebieten auch an Hauptverkehrsstraßen

·         Programm für die Lärmsanierung von Straßenbahnen

·         Initiierung von Modellprojekten zur Lärmminderung in den Bezirken (Lärmminderungspläne).

 

Es muss in Berlin gelingen, die anspruchsvollen Grenzwerte der neuen europäischen Luftqualitätsrichtlinien zu unterschreiten. Dies gilt insbesondere für die Reduzierung der Feinstaubbelastung.

 

Effiziente Strukturen im Verkehr

 

Zur Stärkung einer gesamtstädtischen Verkehrspolitik ist es erforderlich, die Kompetenzen der beteiligten Verwaltungsstellen klarer voneinander abzugrenzen und auf wenige Stellen zu konzentrieren. Es gilt der Grundsatz, dass örtliche Angelegenheiten soweit bezirklich entschieden werden, wie sie nicht übergeordneten Verkehrskonzepten entgegen stehen. Die detaillierte Aufgabenzuweisung im Bereich des Straßenverkehrs zwischen Bezirken und Hauptverwaltung ist binnen eines Jahres neu zu ordnen. Die Zuständigkeit der Prüfung straßenverkehrsrechtlicher Belange sind vom Polizeipräsidenten auf die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung zu übertragen.

 

Bei allen Baumaßnahmen, ob Neubau oder Sanierung, müssen die zu Grunde gelegten Ausbaustandards einer strengen Kosten-Nutzen-Analyse standhalten.  Grundlage dafür ist eine systematische Erfassung des Infrastrukturzustandes. Einbezogen wird ein effizientes Unterhaltungsmanagement.

 

Mit dem Ziel, ein effektives und kostengünstiges Management (Errichtung, Wartung, Umprogrammierung) der Berliner Lichtsignalanlagen zu garantieren, wird geprüft, diese derzeit in der Hauptabteilung Tiefbau angesiedelte Aufgabe zu privatisieren. Die Steuerung der Lichtsignalanlagen verbleibt als wichtige öffentliche Aufgabe bei der Senatsverwaltung.

 

Die vorhandene Infrastruktur enthält noch erhebliche Kapazitätsreserven, die durch zielorientiertes und verkehrsmittelübergreifendes Mobilitätsmanagement zu aktivieren sind. Dafür ist es erforderlich, die VMZ (Verkehrsmanagementzentrale) von einem Verkehrsinformations-Dienstleister in Kooperation mit der VKRZ (Verkehrskontroll- und Regelungszentrale) zu einem Instrument zielgerichteter städtischer Mobilitätsgestaltung weiter zu entwickeln.

 

Die Rolle des Aufgabenträgers ist in Vorbereitung auf den künftigen europaweiten Wettbewerb im ÖPNV zu stärken. Dabei wird ein Konzept erarbeitet, das die rechtlich notwendige organisatorische Trennung zwischen Besteller und Ersteller darstellt. Die dazu notwendigen Kapazitäten sollten unter Nutzung des vorhandenen Know-hows der BVG gebündelt werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Bildung von Fahrzeugpools oder einer landeseigenen Infrastrukturgesellschaft erforderlich ist, um potentiellen Wettbewerbern einen diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur zu ermöglichen.

 

Neue Arbeitsplätze durch Innovationen im Verkehr - Berlin als Verkehrskompetenzzentrum

 

Berlin muss die Chancen seiner Konzentration an universitärer und außeruniversitärer Mobilitätsforschung sowohl für die Entwicklung integrierter Verkehrslösungen als auch für die Umsetzung in regionale Wertschöpfung nutzen. Aufbauend auf die bisherige Forschungsförderung im Bereich Verkehrstechnologie sowie den Ergebnissen der »Berlin-Studie« verfolgt die Koalition eine Gesamtstrategie für eine integrierte Wirtschafts-, Technologie- und Mobilitätspolitik. Diese hat vor allem zum Ziel, beschäftigungswirksame Effekte für Berlin zu erreichen. Wichtiger Bestandteil sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Existenzgründungen und eine offensive Werbung für Neuansiedlungen. Alle diesbezüglichen Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU sind auszuschöpfen.

 

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19. Finanzen

 

Die Haushaltslage ist ernst - ohne erhebliche Konsolidierungsanstrengungen ist das Land finanzpolitisch nicht mehr handlungsfähig und droht der öffentliche Sektor in einer Zins-Schuldenfalle stranguliert zu werden. Die Lage ist weit dramatischer als sie öffentlich wahrgenommen wird: Berlin ist ein Sanierungsfall.

Für das kommende Jahr ist mit einer Deckungslücke in der Größenordnung von 5,2 Mrd € zu rechnen - soweit keine nachhaltigen gegensteuernden Maßnahmen getroffen werden. Die Zinsausgaben werden sich 2002 auf etwa 2,3 Mrd € belaufen - Folge eines Schuldenstandes, der sich seit 1991 mehr als versechsfacht hat und Ende 2001 fast 40 Mrd € betragen wird. Von jedem Euro Steueraufkommen sind rechnerisch 41 Cents für Zinsausgaben und zinsähnliche Schuldendiensthilfen gebunden; doch die Steuereinnahmen des kommenden Jahres (8,25 Mrd €) werden bereits fast vollständig für die Personalausgaben (7,20 Mrd €) benötigt.

Angesichts dieses drohenden Szenarios muss Berlin jetzt radikal umsteuern. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen in Reichweite und Umfang der Dramatik der Situation angemessen sein - und sie müssen jetzt angegangen werden. Jeder Zeitverzug bedeutet, dass sich die Handlungsspielräume in der Zukunft noch weiter verringern und die Finanzierung öffentlicher Leistungen durch steigende Zinsleistungen zunehmend verunmöglicht wird.

Eine Sanierungsstrategie für die Berliner Finanzen und den öffentlichen Sektor muss deshalb weit über eine Politik, die sich auf pauschale Kürzungen und das Abschöpfen von Ausstattungsvorsprüngen gegenüber anderen Bundesländern beschränkt, hinausgehen.

Die notwendige Ausgabenentlastung des Landes kann nur durch die umfassende und radikale Neuordnung von Aufgabenbestand, Aufgabenverständnis und Revision interner Verwaltungsprozesse sowie der öffentlich finanzierten Leistungserbringung erreicht werden. Dabei ist es das Ziel einer solchen grundlegenden Neuordnung, Sanierung und Innovation miteinander zu verbinden - die öffentlichen Aufgaben sollen effektiver und kostengünstiger erbracht werden. 

Erst wenn ein solcher Sanierungs- und Umbauprozess tatsächlich eingeleitet und verbindlich vereinbart ist, wird endgültig abschätzbar, wo die Grenzen der Eigenanstrengung Berlins liegen. Erst aus dieser Situation heraus kann Berlin erfolgreich mit dem Bund über strukturelle und dauerhaft entlastende Zusatzhilfen verhandeln.

 

Die Einnahmen stärken

Die Berliner Finanzämter weisen insgesamt einen guten Leistungsstandard auf. Im Interesse der konsequenten Einnahmenstärkung und der Bekämpfung der Steuerverkürzung werden die Finanzämter vom Personalabbau freigestellt. Durch Rationalisierung in der Oberfinanzdirektion freiwerdende personelle Ressourcen werden in die Finanzämter gelenkt.

 

Die Ausgaben an die Einnahmen anpassen

Die Koalition setzt sich das Ziel, bis zum Jahre 2009 die laufenden Ausgaben ohne Kreditaufnahme und die Veräußerung von Vermögen zu finanzieren. In Berlin ist dies seit langem nicht der Fall. Die Ausgaben müssen den langfristig zur Verfügung stehenden Einnahmen angepasst werden. Dies ist auch die Voraussetzung für die angestrebte Länderfusion mit Brandenburg.

Die beigefügte »Modellrechnung« gibt die von der Koalition angestrebte finanzpolitische Linie wieder.

 

Flexibilität wiederherstellen

Jeder weitere Anstieg der Zinsausgaben schränkt die Flexibilität des Haushalts ein und verengt den politischen Gestaltungsspielraum.

Die Begrenzung des weiteren Zinsausgabenanstiegs hat deswegen oberste Priorität. Sie setzt eine schnelle und konsequente Rückführung der Neuverschuldung voraus. Nur so kann auf lange Sicht die Flexibilität des Haushalts wiederhergestellt und erhalten werden.

 

Neuverschuldung zurückführen

Vorbedingung für die Rückführung der Neuverschuldung ist eine strikte Konsolidierung, die sich über das gesamte laufende Jahrzehnt erstrecken wird.

Die erforderlichen Entscheidungen müssen nicht nur schnell gefasst, sondern auch so zügig als möglich maßnahmenkonkret umgesetzt werden. Die nachfolgenden Vereinbarungen und Einzelregelungen bieten hierfür die Grundlage.

 

Erfordernisse für die Legislaturperiode

Die Konsolidierung muss alle Bereiche umfassen. Hiervon sind Hauptverwaltung, Bezirke, nachgeordnete Einrichtungen sowie die Unternehmen in Landesbesitz in gleicher Weise betroffen. Das Schwergewicht der Konsolidierungsanstrengungen wird ausgabeseitig im Personalbereich und im Bereich der konsumtiven Sachausgaben liegen.

 

Personalpolitik

Die Koalition strebt an, die Personalausgaben im Zeitraum der Legislaturperiode um insgesamt 1,074 Mrd €  (2,1 Mrd DM) zu entlasten. Von diesem Einsparvolumen sind bereits 509 Mio € durch konkrete Maßnahmen belegt. Mit dem zeitgleich mit dem Haushalt 2002 zu beschließenden Sanierungs- und Umbauprogramm für die öffentliche Verwaltung und Leistungserbringungen werden weitere Maßnahmen beschlossen, die bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode eine weitere Haushaltsentlastung im Umfang von mindestens 511 Mio € im Personalhaushalt ermöglichen sollen.

Die notwendige grundlegende Verwaltungsreform kann und muss als mehrjähriger, bis in die nächste Legislaturperiode reichender Prozess angelegt werden. Angesichts der dramatischen Verschuldung des Berliner Haushaltes muss dieser Entlastungseffekt jedoch auf der Zeitachse vorgezogen werden - anderenfalls droht angesichts der dann noch schneller wachsenden Zinsausgaben die Gefahr, dass aus purem Sachzwang kurzfristig drastische Einschränkungen des öffentlichen Leistungsangebots erzwungen, einseitige personalwirtschaftliche Maßnahmen des Senats und betriebsbedingte Kündigungen nicht über den Geltungszeitraum der Beschäftigungssicherungsvereinbarung hinaus ausgeschlossen werden können.

Die Koalition verfolgt das Ziel, auch weiterhin betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Um dies zu ermöglichen, werden mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Personalvertretungen Gespräche über einen solidarischen Beschäftigungspakt mit dem Ziel aufgenommen, unter anderem folgende Maßnahmen zu verhandeln:

-     die Umverteilung von Arbeitszeit und Einkommen

-     den zeitlich begrenzten Verzicht auf Lohn- bzw. Einkommensbestandteile

-     die möglichst umfassende Anwendung des Altersteilzeitgesetzes

-     die Sicherung eines Einstellungskorridors im öffentlichen Dienst

-     die Neudefinition des Verwaltungsreformprozesses und die umfassende Einbeziehung der Gewerkschaften und Personalvertretungen in diesen Prozess

-     die Prüfung von Vorschlägen für mehr Mitsprache und Information der Personalvertretungen (und Beschäftigten) über wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten der Dienststellen mit eigener Budget- und Ergebnisverantwortung

-     die Vorbereitung der Länderfusion und die Einbeziehung der Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften in die Erarbeitung eines gemeinsamen, neuen Personal- und Dienstrechtes.

Die Verhandlungen mit den Gewerkschaften werden frühzeitig aufgenommen, um zügig haushaltsrelevante Entlastungen und Handlungsspielräume verbindlich zu vereinbaren.

Bis Mitte 2002 wird ein zentraler Stellenpool eingeführt. Für Beförderungen werden Globalbudgets festgelegt.

Der Anteil der Bezirke an den Personaleinsparungen und deren Verteilung zwischen den Bezirken wird für die Jahre 2003 bis 2006 auf der Grundlage eines neuen Zumessungsmodells festgeschrieben. Für das Jahr 2002 erfolgt die Verteilung nach dem im Rat der Bürgermeister vereinbarten Modell. In diesem Zusammenhang sollen die Bezirke auch Anreize zum Personalabbau erhalten.

 

Investitionen

Die Investitionen werden für den Zeitraum der Legislaturperiode auf dem um die Bankhilfen bereinigten Soll des Jahres 2001 in Höhe von 2,090 Mrd € [knapp 4,1 Mrd DM] verstetigt.

Damit werden in den Jahren 2002 und 2003 im Wesentlichen keine Neubeginner in die Investitionsplanung aufgenommen werden können, bereits begonnene Maßnahmen werden auf ihre Unverzichtbarkeit überprüft.

 

Vermögensveräußerungen

Die Koalition wird das Berliner Vermögens- und Beteiligungsmanagement neu ordnen. Viele Beteiligungen der Stadt sind nicht mehr erforderlich oder sinnvoll und werden privatisiert.

Die Veräußerungen erfolgen unter den Gesichtspunkten einer Einnahmenerzielung für den Landeshaushalt, der Risikominimierung sowie der Strukturpolitik.

Die Koalition strebt an, mit einem Gesamtvolumen der Vermögensaktivierung von 3,0 Mrd € Entlastungen im Landeshaushalt vorrangig in den Jahren 2002 und 2003 zu erreichen.

Das Beteiligungscontrolling wird weiterentwickelt, ausgebaut und zentral bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelt.  Es wird um die Anstalten öffentlichen Rechts ergänzt. Das Beteiligungscontrolling wird konzeptionell wie folgt erweitert:

-     durch die Einbeziehung der mittelbaren Beteiligungen des Landes,

-     durch die einvernehmlich zwischen Fach- und Beteiligungsverwaltung abgestimmten Vorgaben für das unmittelbare Controlling auf Unternehmensebene,

-     durch die Entwicklung von Verfahren zur Verzahnung des Beteiligungscontrollings mit den Aufsichtsratsmitgliedern der Beteiligungsunternehmen,  zur fachlichen Weiterqualifikation der AR-Mitglieder, zur Rückkoppelung der Ergebnisse des Beteiligungscontrollings bei der Zielkontrolle, der Früherkennung von Risiken und der Aufstellung der Wirtschaftspläne,

-     eine Überarbeitung der Beteiligungsrichtlinien des Landes.

Konsumtive Sachausgaben

Ein wesentlicher Teil der erforderlichen Entlastungen des Landeshaushalts entfällt auf den Bereich der konsumtiven Sachausgaben. Nach heutigem Kenntnisstand beläuft sich der auf die konsumtiven Sachausgaben entfallende Handlungsbedarf bis zum Jahre 2006 auf etwa 1,7 Mrd €, gemessen am voraussichtlichen Ist des Jahres 2001 (siehe auch »Modellrechnung« Anlage 1).

 

Steuern, Gebühren, Abgaben, Beiträge

Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträge werden hinsichtlich ihrer Höhe überprüft und in vertretbarem Rahmen angehoben.

 

Zielsetzungen für 2002 bis 2006

- siehe Übersicht über strukturelle Sparmaßnahmen (Anlage 3)

 

Umgang mit Finanzhilfen

Finanzhilfen an Unternehmen sind grundsätzlich degressiv auszugestalten. Über die Vergabe von Bürgschaften entscheidet die Senatsverwaltung für Finanzen.

 

Eigenverantwortung stärken

Den Herausforderungen der finanzpolitischen Lage lässt sich konsequent nur durch nachhaltige Stärkung der Eigenverantwortung aller Verwaltungsstellen begegnen. Hierfür wird die ergebnisorientierte Budgetierung auf der Grundlage der Kosten-Leistungs-Rechnung in der Hauptverwaltung bis zum Jahre 2005 vollständig eingeführt und durch eine Stärkung der dezentralen Ressourcenverantwortung abgesichert.

 

Paradigmenwechsel auf allen Politikfeldern

Der Handlungsbedarf der kommenden Jahre ist gewaltig. Das Land Berlin muss seine Kernaufgaben in allen Politikfeldern bestimmen, sich auf diese beschränken und konzentrieren.

Die landeseigenen Gesellschaften haben sich künftig stärker auf Ertragsorientierung hin auszurichten.

Erforderlich ist die klare Festlegung und die Akzeptanz von Aufgaben-Prioritäten (und damit von Posterioritäten und Aufgabenverzichten) sowie die jeweils rechtzeitige Verständigung auf konkrete, in bestimmten Haushaltsjahren auch tatsächlich realisierbare Struktur- und Einzelentscheidungen.

Die Festlegung von Prioritäten schließt ausdrücklich ein, auch die Erfüllung von Kernaufgaben ständig sachlich und finanziell zu optimieren.

 

Verhaltensänderungen und Mentalitätswechsel

Die Finanzpolitik der Koalition basiert auf den Prinzipien der Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und Vollständigkeit.

Dies bedeutet unter anderem konsequent realistische Veranschlagungen bei Einnahmen und Ausgaben sowie Veranschlagung von Einnahmen aus Vermögensaktivierung nur, sofern und soweit sie durch im jeweiligen Haushaltsjahr realisierbare Entscheidungen unterlegt sind.

Zum Mentalitätswechsel gehört auch, den derzeit strukturell zu hohen Kassenkreditstand abzubauen und Haushaltsfehlbeträge zu vermeiden.

 

Finanzpolitische Leitlinien zur Flankierung des Konsolidierungskurses

Soweit politische Vorhaben zu zusätzlichen Haushaltsbelastungen führen, werden diese Vorhaben nur dann realisiert, wenn sich als Voraussetzung das betroffene Ressort zur Schaffung des zusätzlichen finanziellen Spielraums verpflichtet und diesen auch tatsächlich schafft; die Absenkung der Neuverschuldung darf hierdurch nicht gefährdet werden. Diese Haushaltsentlastungen müssen zu den vereinbarten bzw. noch zu vereinbarenden Konsolidierungsmaßnahmen hinzutreten; dies gilt ungeachtet einer etwaigen Nennung des Vorhabens in dieser Koalitionsvereinbarung.

Übersteigen im Zeitraum der Legislaturperiode die Tarifabschlüsse bzw. die Besoldungsanhebungen die jeweils für die einzelnen Jahre getroffene Vorsorge, sollen die anteiligen zusätzlichen Ausgaben grundsätzlich von dem jeweiligen Einzelplan getragen werden.

Sollten sich die Steuereinnahmen und die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich während der Legislaturperiode günstiger entwickeln als erwartet, werden die Mehreinnahmen zu einer zusätzlichen Absenkung der jährlichen Neuverschuldung eingesetzt. Min­der­einnahmen werden nach einem dann festzulegenden Schlüssel auf die Ressorts umgelegt; gleiches gilt für unabweisbare Mehrausgaben in gesamtstaatlicher Verantwortung, soweit diese auf bundesstaatlicher Ebene veranlasst sind. Alle anderen Mehrausgaben sind vom jeweiligen Einzelplan zu tragen.

Berlin nutzt alle Möglichkeiten zur Einwerbung von Drittmitteln, insbesondere um wichtige Investitionsvorhaben und Qualifizierungsmaßnahmen zu finanzieren. Grenzen einer höheren Einwerbung bestehen in der Regel allerdings insoweit, als Drittmittel vom Bund oder der EU mit hohen eigenen Mitteln des Landes kofinanziert werden müssen.

 

Haushaltsentlastungsgesetz

Die Koalitionspartner regeln wesentliche Maßnahmen zur Umsetzung des Konsolidierungskurses in den ersten Monaten des Jahres 2002 im Rahmen eines Haushaltsentlastungsgesetzes.

 

Übergreifende Vereinbarungen für alle Politikfelder

Zur Sicherung des Konsolidierungskurses und zur Vereinheitlichung der Konsolidierungsanstrengungen wird ergänzend Folgendes vereinbart und durch den Senat mit externer Unterstützung konkretisiert:

-     Staatliche und kommunale Kernaufgaben werden identifiziert; andere Aufgaben entfallen.

-     Auch die Durchführung dieser Kernaufgaben unterliegt einem strikten Effizienz- und Effektivitätsgebot.

-     Alle verbleibenden Aufgaben werden daraufhin überprüft, ob mögliche Organisations­veränderungen (einschließlich outsourcing) zu einer Verminderung des Verwaltungsaufwandes beitragen können.

-     Die ergebnisorientierte Budgetierung auf der Grundlage der Kosten-Leistungs-Rechnung wird in der Hauptverwaltung bis zum Jahre 2005 vollständig eingeführt.

-     Die Vorschläge der »Expertenkommission Staatsaufgabenkritik« werden umgesetzt, soweit nicht schwerwiegende Gründe entgegenstehen.

-     Dritte werden leistungsgerecht an den Kosten der Bereitstellung öffentlicher Leistungen beteiligt. Gebühren werden entsprechend der Kostenentwicklung angepasst.

-     Die Möglichkeiten eines benchmarking werden konsequent genutzt.

-     Ein umfassendes unterjähriges Controlling wird als strategisches und taktisches Frühwarnsystem eingeführt.

-     Der Umfang von Leistungen, die auf Landesleistungsgesetzen oder anderen Landesregelungen beruhen, wird überprüft.

      Dabei sind die bundesweiten Standards Orientierungsmaßstab. Die Leistungsgesetze des Landes werden durch ein Haushaltsentlastungsgesetz entsprechend geändert.

-     Alle übrigen Rechtsvorschriften werden daraufhin überprüft, ob sie zwingend erforderlich sind und ob sie Ausstattungsvorsprünge gegenüber dem Durchschnitt der Bundesländer beinhalten. Dabei sollen sowohl deren aktivierende (bzw. deaktivierende) Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger als auch ihre Erforderlich-, Rechtmäßig- und Wirksamkeit sowie der Vollzugs- und Kostenaufwand evaluiert werden.

-     Kein Politik- und kein Verwaltungsbereich wird von notwendigen Prüfungen, Kürzungen und Umstrukturierungen - bei Wahrung der Prioritäten - ausgenommen.

 

Ausblick

Berlin muss die eigenen Kräfte mobilisieren. Haushaltskrise bedeutet nicht Handlungsunfähigkeit.

Auch in Zeiten strenger Konsolidierung lassen sich Schwerpunkte setzen und gestalten. Für eine derartige Schwerpunktsetzung setzen sich die Koalitionspartner ein; insbesondere für Schwerpunktsetzungen in die Zukunft.

Nur ein konsolidierter Haushalt vermag die finanziellen Spielräume zu schaffen, die notwendig sind, um auch die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Mit anderen Worten: Die Flexibilität des Haushalts muss wiederhergestellt werden.

Nur ein konsolidierter Haushalt schafft das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staatswesens, das notwendig ist, damit dauerhaft die Wirtschaftskraft am Standort wachsen kann.

Ein konsolidierter Haushalt ist ein Haushalt, der nicht den Kindern und Enkeln die Lasten unseres heutigen Lebenswandels überantwortet.

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20. Modernisierung der Verwaltung

 

Modernisierung der Berliner Verwaltung: Leistungssteigerung und Kostensenkung

 

Verwaltungsmodernisierung, innere Verwaltungsreform und Haushaltskonsolidierung werden von den Koalitionspartnern als eng zusammengehöriger Prozess umgesetzt. Eine Neuausrichtung der bisherigen Aktivitäten der Verwaltungsmodernisierung auf einen ziel- und wirkungsorientierten Einsatz von Steuergeldern soll sowohl eine nachhaltige Leistungssteigerung der Verwaltung als auch eine deutliche und dauerhafte Kostensenkung bewirken.

 

Die Entwicklung des Staats- und Verwaltungsverständnisses des Berliner öffentlichen Dienstes von der gewährenden Behörde über den modernen Dienstleister zum Förderer der aktiven Bürgergesellschaft ist das Projekt der nächsten Jahre.

 

 

Stärkung des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements-Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt

 

Die Informationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements sind zu verbessern. Auch die Arbeit der Berliner Freiwilligenagentur ist in diesem Sinne sicherzustellen und auszubauen.

 

Wir wollen ebenso die Eigeninitiative und die Arbeit der freien Träger stärken. Dazu wird das System der Zuwendungsgewährung an freie Träger auf den Abschluss von Leistungsverträgen umgestellt.

 

Wo es sinnvoll und kostengünstig ist, werden Aufgaben auf Initiativen, Vereine, freie Träger und private Stiftungen übertragen. Verwaltungsstellen werden sich, soweit sie noch nötig sind, auf die Wahrnehmung der Steuerungsaufgaben und die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Anbieter konzentrieren.

 

Es ist ein systematisches Vertrags-Controlling aufzubauen. Dieses Steuerungsinstrument ist auch auf die nachgeordneten Bereiche der Senatsverwaltungen auszuweiten.

 

Bürgerfreundliche Verwaltung

 

Verwaltung ist Dienstleistung am und für den Bürger, der ein Recht auf die schnelle, kompetente und freundliche Behandlung seiner Anliegen hat.

 

Die Möglichkeiten der elektronischen Medien (e-Government) müssen in der Interaktion mit Bürgern und der Wirtschaft  für eine deutliche Verbesserung des Services sowie innerhalb der Verwaltung für einen deutlichen Rationalisierungsschub genutzt werden. Der Senat legt dazu einen Masterplan vor, der die einzelnen Projekte und Handlungsfelder beschreibt.

 

Ein einheitlicher Internet-Auftritt der Berliner Verwaltung, der informiert sowie Interaktion und Partizipation ermöglicht, wird ausgebaut.

 

Landesweit wird ein einheitliches telefonisches Auskunfts- und Vermittlungssystem (Call-Center) aufgebaut. Sowohl für das e-Government als auch für die Call-Center u.a. sind statt teurer Neuentwicklungen fortgeschrittene technische Lösungen anderer Städte zu nutzen.

 

Die Berlinerinnen und Berliner müssen einen besseren Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen erhalten. Wir wollen in dieser Legislaturperiode in allen Bezirken die Zahl der Bürgerämter auf mindestens 60 erhöhen und ihre Aufgaben und die technische Ausstattung so gestalten, dass möglichst viele Bürgerangelegenheiten dort abschließend und in einer Hand bearbeitet werden können. Das Leistungsspektrum der Bürgerämter ist der konkreten Nachfragesituation im Stadtteil anzupassen; dies gilt auch für den Umfang der Angebote und die Öffnungszeiten.

 

Die Regelungen des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) zur Einführung von Wettbewerbselementen im öffentlichen Dienst sind unverzüglich umzusetzen. Dies gilt auch für die verwaltungsinternen Serviceeinheiten, die gegenüber den Leistungs- und Verantwortungszentren als ihren Auftraggebern jährlich ihre Wirtschaftlichkeit (auf der Basis von Entgeltvereinbarungen, die einen Kosten-Nutzen-Vergleich zu Dritten ermöglichen) nachzuweisen haben und die nicht als zentrale Abteilungen zu führen sind. Es bedarf eines öffentlichen Wettbewerbs, der die Qualität der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger ermittelt (»Behörden-Wettbewerb«).

 

Die Einhaltung der Verpflichtung zum Interessenbekundungsverfahren (LHO) ist zu kontrollieren. Bei Verstößen sind Sanktionen vorzusehen.

 

Struktur der öffentlichen Verwaltung in Berlin

 

Ohne eine radikale Aufgabenkritik wird die öffentliche Verwaltung in Berlin unter dem Druck der notwendigen Haushaltskürzungen handlungsunfähig. Die Verwaltungsreform hat mit dieser Aufgabe ihre Bewährungsprobe zu bestehen.

 

Die Geschäftsbereiche des Senats und die jeweils korrespondierenden Bereiche der Bezirksverwaltungen haben dazu bis Frühjahr 2002 gemeinsam eine Aufgaben- und Strukturkritik mit Hilfe intern/extern besetzter Revisionsgruppen durchzuführen. Ziel ist es vor allem, die Aufgaben abzuschätzen, die zwingend noch in öffentlicher Verwaltung wahrgenommen werden müssen (Kernaufgaben).

 

Bei der Übertragung von Aufgaben an Dritte muss ausgewiesen werden, welche Stellen in der öffentlichen Verwaltung wegfallen müssen, um einen Bürokratie- und Kostenanstieg zu vermeiden. Qualitätssteigerung, Kostensenkung und Bürokratieabbau müssen gewährleistet werden (Qualitätssicherungsmanagement).

 

Aufgrund dieser Potenzialabschätzung legt der Senat ein Sanierungs- und Modernisierungsprogramm für die öffentliche Verwaltung vor.

 

Bezirke und Hauptverwaltung erhalten dadurch feste finanzielle Zielvorgaben und Planungssicherheit. Diese Zielvorgaben berücksichtigen das abgesenkte Personal- und Sachmittelvolumen. Sie verpflichten die Verwaltungen - nach einheitlichen methodischen Vorgaben und mit Hilfe der internen/externen Revisionsgruppen - zu systematischer Einzelaufgaben- und Vorschriftenkritik, zur Entwicklung neuer fachlicher Zielvorgaben sowie neuer Aufbau- und IT-Strukturen und zur Optimierung aller Geschäftsabläufe (Prozessoptimierung).

 

Die Verlagerung von Aufgaben, die nicht zentral zu erledigen sind, in die Bezirke wird fortgesetzt. Dabei gilt das Konnexitätsprinzip.

 

Landesämter bleiben nur bei Nachweis der unbedingten Notwendigkeit der Aufgaben bestehen. Anderenfalls werden sie aufgelöst.

 

Alle verbleibenden öffentlichen Aufgaben, deren Erledigung einen betrieblichen Charakter hat, sind in entsprechenden Organisations­formen mit kaufmännischem Rechnungswesen wahrzunehmen, durch das die Kostenstruktur der Aufgaben­wahrnehmung im Vergleich zu anderen Anbietern ermittelt werden kann.

 

Die Steuerung der Personalausgaben erfolgt spätestens ab 2003 über Globalmittel (“Geld statt Stellen“). Grundlage dafür sind eine realistische Veranschlagung der Personalausgaben statt wirklichkeitsfremder Durchschnittssätze, der Verwaltungsgliederung (bis auf die Referatsebene) angepasste Beschäftigtenpläne und eine Berücksichtigung der Versorgungsbelastungen bei den Beamtenbezügen. Geprüft  wird die Ausweisung gemeinsamer Stellen für Beamte und Angestellte (“Schrägstrich-Stellen“). Solange die bundesgesetzlichen Änderungen noch nicht vorliegen, werden die Stellen weiterhin ausgewiesen.

 

Das Globalsummensystem wird unverzüglich auch bei der Hauptverwaltung zur Finanzmittelzuweisung angewandt. Die betriebswirtschaftlichen Instrumente zur Kostenermittlung und -steuerung werden in allen Bereichen - auch den ministeriellen - eingeführt.

 

Die Berliner Verwaltung wird auf dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung mit einer Steuerung über Ziel- und Projektvereinbarungen ausgerichtet. Dieses gilt sowohl im Verhältnis zwischen den Behördenleitungen und den Führungskräften mit Ergebnisverantwortung als auch beispielsweise im Verhältnis zwischen den Senatsverwaltungen und den nachgeordneten Behörden. Die bisherige Dienst- und Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden hat sich auf die politische Steuerung und Aufsicht zu beschränken und die dezentrale Ressourcenverantwortung zu gewährleisten. Es wird ein verbindliches Finanz- und Ergebniscontrolling installiert.

 

Bei Nichtanwendung der Festlegungen zur dezentralen Ressourcen- und Ergebnisverantwortung, zu den Zielvereinbarungen sowie zu den betriebswirtschaftlichen Reforminstrumenten (einschließlich Interessenbekundungsverfahren) und zum Personalmanagement - werden die Zuweisungen gekürzt.

 

Umsetzung des frauen- und gleichstellungspolitischen Perspektivenwechsels bei der Verwaltungsmodernisierung

 

Der öffentliche Dienst ist nicht nur der größte Berliner Arbeitgeber, sondern auch der größte Leistungsanbieter für Frauen. Aus dieser besonderen Verantwortung heraus muss der öffentliche Dienst Fraueninteressen umfassend berücksichtigen und steht in besonderer Verantwortung für die Umsetzung des Gender-Mainstreaming. Als unverzichtbarer Bestandteil der Berliner Verwaltungsmodernisierung ist Gender-Mainstreaming im Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz zu verankern und somit in den Zielkatalog der Verwaltungsmodernisierung aufzunehmen.

 

Auf allen Feldern der Verwaltungsmodernisierung, von der Aufgabenkritik über das Personalmanagement bis zur paritätischen Besetzung ihrer Steuerungsgremien, gilt es, die Zielsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu beachten und das Landesgleichstellungsgesetz konsequent umzusetzen.

 

 

Finanzmittelzuweisung

 

Die Finanzmittelzuweisungen für die Bezirke und die Hauptverwaltung in Form von Globalsummen stützen sich schrittweise und vom Haushalt 2005 an vollständig auf konkrete Zielvorgaben, Erkenntnisse des ziel- und wirkungsorientierten Controllings und die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung (ergebnisorientierte Budgetierung).

 

Die Budgetierung ist zu einem Instrument des Leistungsvergleichs und des Wettbewerbs fortzuentwickeln. Sie ist mit einem Zielsystem zu verbinden, so dass neben einem an Mengen orientierten Controlling auch ein ziel- und wirkungsorientiertes Controlling (vergleichbar mit dem Pilotbereich »IdA«) möglich wird. Zur Sicherstellung der politischen Steuerung sind die Produkte zu überarbeiten.

 

Der Produktkatalog ist zu vereinfachen und an Ergebnis- bzw. Wirkungsziele zu binden. Bei der Überarbeitung ist sicherzustellen, dass die gebildeten Kostenträger in ihrer Differenzierung die Verwaltungsleistung klar beschreiben und so in Gruppen und Bereiche zusammengefasst werden, dass sie für die politische Steuerung handhabbar sind.

 

Für jede Organisationseinheit wird dazu ein systematisches Fach- und Finanzberichtswesen mit den wesentlichen steuerungsrelevanten Kennzahlen aufgebaut, die sich ihrerseits an den Adressaten bzw. der Wirkung des Verwaltungshandelns orientieren.

 

Die Finanzmittelzuweisungen und die Mittelverwendung werden mit dem Haushaltsplan 2004 in einem kostenträgerbezogenen Haushalt abgebildet, der neben dem titelbezogenen Haushalt dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Zur Unterstützung der fristgerechten und flächendeckenden Modernisierung der Verwaltung soll der Senat im Jahr 2002 ein Anreiz- und Sanktionssystem einführen.

 

 

Personalentwicklung und Personalüberhang

 

Personal- und Organisationsentwicklungsplanung sowie Aufgabenkritik sind miteinander zu verzahnen. Es ist eine strategische Personal- und Organisationsentwicklungsplanung zu entwickeln. Die Verantwortung für die operative Personal- und Organisationsentwicklungsplanung liegt bei den Leistungs- und Verantwortungszentren bzw. den Service-Einheiten.

 

 

Optimierung der Reformgremien des Senats

 

In der Geschäftsverteilung des Senats sind die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Neuordnung der Verwaltung klar zu regeln. Die beiden Querschnittsbereiche Senatskanzlei und Senatsverwaltung für Finanzen nehmen im Verwaltungsprozess gemeinsam eine Trägerrolle ein (sog. Tandemprinzip). Sie nehmen zusammen das Maßnahmenmanagement und -controlling wahr. Dazu dient ein Lenkungsgremium, in dem auch die Beschäftigten und die Bezirke vertreten sind.

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21. Wirtschaftspolitk

Berlin bewegen  - Wirtschaftspolitik für eine attraktive, zukunftsfähige und weltoffene Metropole im Herzen Europas

Berlin steht vor enormen Herausforderungen und ist zwölf Jahre nach der Wiedervereinigung dabei, seine Rolle als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland im Herzen Europas zu finden. Dabei birgt das Land große Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten, die es zu nutzen und gezielt zu fördern gilt.

Der Wirtschaftspolitik kommt in Berlin die Schlüsselrolle zu, Gestaltungsfreiräume im Haushalt durch die Stärkung selbsttragender Wachstumskräfte wieder zu gewinnen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Schicksal Berlins mit dem weltweiten Strukturwandel verknüpft ist. Dieser Wandel beinhaltet nicht nur materielle Ressourcen, sondern macht insbesondere Wissen und die intelligente Anwendung von Wissen zum stärksten Wachstumskapital. Das Kapital, auf dem aufgebaut werden muss und kann, sind daher die Berlinerinnen und Berliner selbst, Frauen wie Männer, Deutsche wie Immigrantinnen und Immigranten, Menschen aus Ost und West. Berlin muss sich dabei den Herausforderungen einer allgemein konstatierten Innovations- und Investitionsschwäche stellen.

Oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik ist die Mobilisierung von Wachstumskräften in der Stadt zur Sicherung bestehender und zur Schaffung zukunftsfähiger neuer Arbeitsplätze. Hierzu muss ein unternehmensfreundliches Klima geschaffen werden, um mehr Unternehmen für die Stadt zu gewinnen.  Die in der Stadt vorhandene Lücke zwischen der Erarbeitung innovativer Konzepte und ihrer praktischen Umsetzung muss geschlossen werden. Bestandspflege und -entwicklung, Existenzgründungsförderung sowie eine moderne Unternehmensansiedlungspolitik auch im Sinne eines sozial-ökologischen Strukturwandels müssen Priorität haben. Wir werden die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Berlin verbessern. Berlin muss sich als ein moderner Dienstleistungsstandort in der gemeinsamen Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg profilieren und verstärkt auf Unternehmen in Zukunftsbranchen setzen. Die  Stabilisierung der industriellen Produktion in der Stadt spielt dabei eine entscheidende Rolle, denn moderne Dienstleistungsstrukturen brauchen eine industrielle Basis.

Dabei setzen wir auf wachstumsträchtige Kompetenzfelder, in denen sich Berlin bereits erfolgreich etabliert hat oder eine gute Chance zur Etablierung besitzt, außerdem auf die Modernisierung des öffentlichen Sektors, auf die Weltoffenheit Berlins und vor allem auf eine breitere und engere Vernetzung der vorhandenen und neuerworbenen Kompetenzen.

Besonders wichtig wird die Entwicklung der Wachstumschancen in den Feldern mit überregionaler Bedeutung. Hierzu gehören vor allem:

·         die konsequente Nutzung des Potenzials, Berlin zu einem innovativen und wissensgeprägten Wirtschaftsstandort mit Weltgeltung zu entwickeln,

·         die Fusion der Länder Berlin und Brandenburg. Sie soll im Jahr 2009 realisiert werden, um die Entwicklungschancen des gemeinsamen Wirtschaftsraums optimal zu nutzen,

·         die Nutzung der sich aus der Osterweiterung der EU ergebenden Chancen vor allem im Hinblick auf die Erschließung künftiger Märkte,

·         die Realisierung des Flughafens Berlin-Brandenburg International und die damit verbundene Umsetzung des Konsensbeschlusses als eine zentrale Voraussetzung für die Entwicklung der Region als Wirtschaftsstandort,

·         die Sicherung des Finanzplatzes als wesentlichen Standortfaktor für die Stadt,

·         die Umsetzung der Interessen Berlins bei der Bildung der Neuen Kraft im Energiesektor und die Ansiedlung der Konzernzentrale in Berlin,

·         die Entwicklung Berlins auf den ökologischen Zukunftsmärkten.

Wirtschaftspolitik für Berlin bedeutet die Setzung von Prioritäten und den zielgerichteten Ausbau  vorhandener Stärken.

Die Stadt des Wissens stärken

Verbesserung der Rahmenbedingungen

Berlin bietet gute Standortfaktoren für Unternehmen. Berlin verfügt über qualifizierte Arbeitskräfte, eine ausgezeichnete Wissenschaftslandschaft, Gewerbe-, Büro- und Wohnflächen zu günstigen Konditionen, ein attraktives Kultur- und Freizeitangebot. Die Berliner Verwaltung muss sich wesentlich stärker als bisher auf ihre Servicefunktion gegenüber Investoren und Unternehmen orientieren. Dafür müssen Zuständigkeiten gebündelt, strukturelle Investitionshemmnisse abgebaut und Verfahrensfragen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Ziel der Anstrengungen ist der Aufbau einer serviceorientierten Verwaltung, die idealerweise das Know How der Wirtschaftsförderung (national und international) bündelt, kompetenter Ansprechpartner in Fragen von Ansiedlungen, Unternehmensgründungen und -erweiterungen sowie von Flächenmanagement ist und Unternehmen problemlösungsorientiert (Qualifizierung, Markterschließung, Liquiditätsprobleme) zur Seite steht.

Zukunftschancen nutzen

Berlins Zukunft liegt in den wissensbasierten Wirtschaftszweigen. Wir werden  deshalb in besonderem Maße die Stärkung, Ansiedlung und Existenzgründung in den Zukunftsbereichen Medien- und Kommunikationswirtschaft, Medizin- und Biotechnologie, Optische Technologie, Verkehrstechnik und Umwelttechnik voranbringen.

Der Senat wird binnen sechs Monaten Strategien zur Sicherung und zur Stärkung dieser Kompetenzfelder und der dazugehörigen Netzwerke erarbeiten und sie dem Parlament zur Beratung vorlegen. Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene Landesinnovationsbericht wird zu einem aussagefähigen Leistungs- und Rechenschaftsbericht ausgebaut. Damit hat das Abgeordnetenhaus Einfluss auf die Zielkontrolle der für Innovationspolitik vom Land bereitgestellten Mittel.

Der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Adlershof und der Bio-Medizincampus Buch werden aufgrund ihrer besonderen wirtschafts-, wissenschafts- und stadtpolitischen Bedeutung auch infrastrukturell mit dem Ziel der Sicherung der Attraktivität des Standorts weiterentwickelt.  Wir werden zukünftig eine engere Verknüpfung von Wirtschaft und Wissenschaft sicherstellen. Es sollen hochschulnahe Standorte für technologie-orientierte Unternehmen entwickelt werden (wie zum Beispiel das Oskar-Helene-Heim). Technologie- und Gründerzentren bieten gute Startchancen für junge innovative Unternehmen und sollen weiterhin unterstützt werden.

Die Koalitionspartner sind der Auffassung, dass angesichts der Situation der Gemeindefinanzen eine grundsätzliche Reform der Finanzierung der Kommunen unerlässlich geworden ist. Dies zeigen aktuelle Verwerfungen der Gewerbesteuereinnahmen einerseits und die massive Ungleichbehandlung der Gewerbesteuerpflichtigen andererseits. Eine Reform der Gemeindefinanzen sollte das Ziel verfolgen, den Interessen von Gewerbetreibenden, Bürgern und Kommunen gerecht zu werden. Die Koalition unterstützt daher die Bereitschaft der Bundesregierung, in einer Kommission unter Beteiligung des Bundes, der Länder und  der Kommunen sowie Wirtschaft und Wissenschaft Anfang 2002 eine verfassungskonforme Reform der Gewerbesteuer zu erreichen. Angesichts der notwendigen Haushaltskonsolidierung bleibt der gegenwärtige Gewerbesteuerhebesatz unverändert.

Unternehmensbeteiligungen

Die Weiterentwicklung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Anstalten des öffentlichen Rechts - nach dem Betriebegesetz Berliner Verkehrsbetriebe, Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Berliner Wasserbetriebe und Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe  - ist angesichts der Öffnung des europäischen Marktes unverzichtbar. Ihre Innovationsfähigkeit und Kompetenz sind für den Wirtschaftsstandort Berlin zu sichern und zu entwickeln. Dabei setzt der Senat auch auf privatwirtschaftliches Engagement. Er wird deshalb Wege beschreiten, die gleichermaßen geeignet sind, die Rechte der Beschäftigten zu wahren, der Stärkung der Innovationsfähigkeit und Kompetenz in den Wirtschaftsfeldern zu dienen als auch die Einführung des europäischen Wettbewerbs für die Interessen Berlins zu nutzen. In diesem Sinne werden die Interessen des Landes Berlin in Gewährsträgerversammlungen und Aufsichtsräten der Anstalten des öffentlichen Rechts intensiver wahrgenommen und durch ein professionelles Beteiligungsmanagement und -controlling unterstützt, das, wie bei den sonstigen Beteiligungen des Landes, u.a. die Arbeit der Aufsichtsgremien qualifizieren soll, ihre Kontrollmöglichkeiten verbessert und den zuständigen Fachverwaltungen Unterstützung bei der Entwicklung mittelfristiger Unternehmenskonzepte anbietet.

Ausreichendes Flächenangebot

Industriebetriebe brauchen dort, wo sie sich neu ansiedeln oder erweitern wollen, geeignete und preiswerte Flächen. Sie müssen zusätzlich an ihren angestammten Standorten vor Verdrängung geschützt werden. Mit dem zu  überarbeitenden Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich sind weiterhin Industrieflächen vor preissteigernden Umnutzungsbegehren zu sichern sowie die industrielle und industrienahe Nutzung im Interesse der standortgerechten Wirtschaftsentwicklung zu fördern.

Zur Unterstützung von An- und Umsiedlungen von Berliner Unternehmen wird die Vergabe von öffentlichen Grundstücken erleichtert und an marktübliche Gepflogenheiten angepasst. Bei der Veräußerung von Grundstücken über den Liegenschaftsfonds sind neben fiskalischen auch gleichberechtigt wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Aspekte zu berücksichtigen.

Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung

Wir werden eine zentrale Anlaufstelle für Investoren in Berlin schaffen, die auf der Arbeit der Investorenleitstelle aufbaut. Sie wird über alle Informationen verfügen, die für Investoren relevant sind: Von Fragen der Genehmigung von Bauvorhaben über Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung wie Bereitstellung von Grundstücken bis zu Investitionszuschüssen oder Möglichkeiten der Innovationsförderung. Die Anlaufstelle wird personell entsprechend ausgestattet und so in die Lage versetzt, Investitionsvorhaben zu begleiten und zu deren Beschleunigung beizutragen.

Alle Regulierungen des unternehmerischen Handelns müssen auf den Prüfstand und auf das wirklich Erforderliche reduziert werden. Genehmigungsverfahren müssen hinsichtlich ihrer Dauer und ihrer Verlässlichkeit  optimiert werden. Bei komplexen Vorhaben werden Genehmigungskonferenzen durchgeführt, bei denen die beteiligten Behörden an einem Tisch sitzen.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) muss sich zur leistungsfähigen, eigenständigen Landesstrukturbank Berlins entwickeln, die nicht nur die unternehmensbezogenen Förderprogramme des Landes bündelt, sondern insbesondere auch als Dienstleister und zentrale Beratungsstelle für Unternehmen dient. Die Förderprogramme und die Abwicklung durch die IBB müssen im Hinblick auf ihre Effizienz und Transparenz überprüft und gegebenenfalls an die Bedürfnisse der Unternehmen angepasst werden.

Im Hinblick auf den Wegfall der Gewährträgerhaftung ist ein Konzept zur Schaffung der Eigenständigkeit für die IBB zu erarbeiten.

Es ist die Absicht der Koalition, eine stärkere und effizientere Kooperation und Zusammenarbeit mit Partner für Berlin, der Berlin Tourismus Marketing GmbH, der BAO,  der Technologiestiftung Innovationszentrum Berlin und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sicherzustellen. Hierzu ist binnen drei Monaten ein Konzept vorzustellen, das eine effiziente Verzahnung der Organisationen und eine dienstleistungsorientierte Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Unternehmen im Sinne einer one-stop-agency gewährleistet.

Um den strukturellen Wandel voranzutreiben ist auch Förderpolitik an den Erfordernissen der ''Stadt des Wissens'' auszurichten. Stärkung der wissensbasierten Infrastruktur, Investitionen in die Kompetenz von Menschen, Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Unternehmen mit Wissenschaft und Hochschulen, Vernetzung der Unternehmen als Bietergemeinschaften auf internationalen Märkten und Stärkung von Dienstleistungsorientierung und Servicekooperationen sind Ziele moderner Förderpolitik. Die Wirtschaftspolitik setzt auf einen ausgewogenen Mix aus Infrastrukturförderung und unternehmensbezogener Förderung. Dadurch wird die Infrastrukturförderung stärker gewichtet.  Zur Optimierung des Mitteleinsatzes ist ein professionelles Controlling im Zusammenhang mit einer frühzeitigen Festlegung der zu fördernden Projekte einzurichten.

Die Programme der Innovationsförderung werden fortgeführt und den sich verändernden Anforderungen angepasst. Ein Innovationsförderprogramm zur “Entwicklung ökologischer Zukunftsmärkte” wird aus Mitteln des EFRE-Fonds eingerichtet.

Die neuen Möglichkeiten der GA, Maßnahmen wie Coaching oder Managementberatung zur Behebung von Innovationsschwächen zu fördern (GA-nichtinvestive Förderung), sind zu nutzen und auszubauen. Außerdem wird der Senat die Möglichkeit einer Bundesratsinitiative prüfen, die die Festlegungen der GA bzgl. ihres Investitions- und Infrastrukturbegriffs erweitern soll.

Die Bundes- und EU-Mittel werden in erster Linie zur Förderung der Kompetenzfelder und zur Unterstützung von Erweiterungsinvestitionen eingesetzt. Die Landesrichtlinien der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur sind entsprechend bis Ende 2002 zu überarbeiten. Die Wirtschaftsförderprogramme werden auf ihre Wirksamkeit überprüft und gestrafft. Das Förderkonzept wird dementsprechend fortgeschrieben.

Nachhaltigkeitsziele werden in der Wirtschaftsförderung größeres Gewicht erhalten. Auf dieser Grundlage wird auch die für die EU-Strukturfonds Mitte 2003 vorgesehene Möglichkeit zur Änderung der Programmausrichtung genutzt.

Chancengleichheit in der Wirtschaft

 

Alle Wirtschaftsförderprogramme werden auf ihre Wirksamkeit zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit hin analysiert. Die Ausreichung der Mittel und die Gestaltung der Förderbedingungen werden auf der Grundlage dieser Evaluierungsergebnisse - auch unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten - entsprechend überarbeitet oder neu gestaltet.

Die Vorgaben zur Chancengleichheit von Frauen in den europäischen Strukturfonds wird Berlin als zentrale Förderungsvoraussetzung konsequent erfüllen. Dabei müssen insbesondere die Interventionen des EFRE aus gleichstellungspolitischer Sicht evaluiert und das Kriterium der Chancengleichheit angemessen umgesetzt werden.

Die Programme für Existenzgründerinnen werden wir unter Nutzung der Kompetenzen des Expertinnenberatungsnetzes, der Berliner Gründerinnen- und Unternehmerinnennetzwerke und über Mentoring-Ansätze gezielt unterstützen.

Zur Förderung des Unternehmerinnengeistes werden Coaching-Modelle von Unternehmerinnen sowie von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren besonders unterstützt.

 

Regionale Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik stärken

Nach der gerade vollzogenen Bezirksreform ist es dringend notwendig, mehr Verantwortung auf die lokalen Ebenen und deren Akteure zu delegieren. Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit der Entscheidungen sind angesagt. Eine wirkungsvolle Politik, die soziale Strukturen ausbaut und auf ein solidarisches Miteinander setzt, kann nur dadurch gelingen, dass geeignete Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Wirtschaft und allen anderen Interessengruppen auf gesamtstädtischer Ebene und in den Stadtteilen verankert werden.

Ein bereits existierender guter und richtiger Ansatz sind hier die bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit, zu deren Finanzierung auch EFRE-Mittel zur Verfügung stehen und in denen vor allem die in den letzten Rahmenplänen der GA eingeforderte Verknüpfung von Mitteln der GA und der Arbeitsmarktpolitik umgesetzt werden muss.

Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen

Mittelstand und Handwerk  sind in besonderem Maße Impulsgeber für den Wirtschaftsstandort Berlin. Sie sichern in Berlin über 70% der Arbeitsplätze und 80% der Ausbildungsplätze.

Die kleinen und mittleren Unternehmen stehen aber auch besonderen Herausforderungen gegenüber. Sich schnell wandelnde Märkte verlangen nach Innovationen. Die Erweiterung der Europäischen Union nach Mittel- und Osteuropa bietet Chancen, aber auch erhöhten Wettbewerbsdruck. In vielen Unternehmen stehen Nachfolgeprobleme auf der Tagesordnung. Insbesondere im Baubereich vernichtet Schwarzarbeit zahlreiche reguläre Arbeitsplätze.

Der Senat wird Mittelstand und Handwerk darin unterstützen, die Aufgaben der Zukunft zu meistern. Dazu gehört die Hilfe bei der Modernisierung von Betrieben, die Sicherstellung einer kleinteiligen und Fachlosvergabe bei öffentlichen Aufträgen, die termingerechte Begleichung von fälligen Rechnungen und die konsequente Verfolgung von Schwarzarbeit. Gemeinsam mit der IHK und der Handwerkskammer werden wir eine unabhängige Stelle einrichten, die Beschwerden bei der Abrechnung von öffentlichen Aufträgen nachgeht, auf Wunsch auch vertraulich.

Die verschiedenen Förderprogramme der Wirtschaft müssen mit folgender Zielsetzung überarbeitet werden:

·       Verbesserte Abstimmung der verschiedenen Förderprogramme für Existenzgründer und KMU

·       Die Einführung eines Kleinstkredit-Programms für Berlin ist dringend notwendig. Der Senat wird dafür sorgen, dass vorrangig Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Deutschen Ausgleichsbank (DtA) für dieses Programm eingesetzt werden.

·       Finanzierung von Wachstumsschritten von Kleinstunternehmen

Ein bisher nicht ausreichend genutztes Potential der Berliner Wirtschaft sind die Existenzgründer/innen und Unternehmer/innen, die nichtdeutscher Herkunft sind. Deren Unternehmen sind ein wichtiger Faktor im Berliner Wirtschaftsgeschehen, sie schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze. Der Dialog mit diesen Unternehmern und ihre gezielte Unterstützung und Beratung müssen intensiviert, ihre Bestrebungen, Ausbildungsplätze zu schaffen, unbürokratisch und effizient unterstützt werden. Hierfür wird in der Wirtschaftsverwaltung eine zentrale Ansprechpartnerin/ein zentraler Ansprechpartner benannt. Die Wirtschaftsverwaltung wird auch im Einzelfall stärker und enger mit der  IHK, der Ausländerbehörde und der Sozialverwaltung  zusammenarbeiten.

Die erfolgreiche Förderung »Meistergründungsprämie« wird beibehalten.

Auf dieser Grundlage wird in Abstimmung mit der Handwerkskammer das Handwerkeraktionsprogramm fortgeschrieben.

Hilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Koalition wird sich verstärkt um die Bestandspflege der in der Stadt ansässigen Unternehmen kümmern. Unternehmen, die in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten sind, sollen zukünftig nicht nur liquiditätssichernde Mittel nach genauer Prüfung erhalten, sondern auch Beratungshilfen für notwendige Umstrukturierungsprozesse. Es ist zu prüfen, ob Betriebsräte durch die Bereitstellung eines Betriebsrätefonds für Beratungsleistungen in die Lage versetzt werden können, den Sanierungs- und Umstrukturierungsprozess aktiv zu begleiten. Dies erhöht die Chancen für kooperative Lösungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Dafür werden Mittel aus dem Liquiditätsfonds eingesetzt.

Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit  Mittel der IBB für eine unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten agierende Sanierungsbeteiligungsgesellschaft bereitgestellt werden können.

 

 

Weltoffenes Berlin

Berlin muss seine Chancen gemeinsam mit Brandenburg als politischer und wirtschaftlicher Standort im Herzen Europas nutzen

Die Gestaltung des europäischen Binnenmarktes und  der Wirtschafts-, Wettbewerbs-, Struktur- und Förderpolitik bestimmt wesentlich darüber, wie die Arbeitslosigkeit bekämpft werden kann. Sie ist ausschlaggebend für die Entwicklung einer Strukturpolitik zur Stärkung des Standortes Berlin und einer Entwicklung von  wirtschaftlichen Beziehungen vor allem zu den mittel- und osteuropäischen Ländern. Der Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Berlin wird alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, damit seine Handlungsspielräume erhalten bleiben. Der Wettbewerbskontrolle kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da ein hochverschuldetes Land wie Berlin durch einen Subventionswettlauf nur verlieren kann. Eine “Sicherung der Daseinsvorsorge“ ist auch auf der Grundlage des europäischen Wettbewerbsrechts möglich. Erforderlich dafür ist die Verfolgung öffentlicher Zielsetzungen durch die Einhaltung von qualitativen Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen.

Berlin als Brückenstadt zwischen Ost und West wird offensiv seine Kompetenzen ausbauen. Hierzu gehört auch, dass Berlin seine Kompetenzzentren und Potenziale in den Bereichen Wasser, Abfall, Verkehr, Wohnungswirtschaft etc. stärkt. Die Koalition wird Kooperationen zwischen Berliner Verbänden, Unternehmen und Partnern in den MOE-Ländern inhaltlich und logistisch unterstützen und dort, wo es wirtschaftspolitisch möglich und nötig erscheint, initiieren und ausbauen. Die Aktivitäten der Berliner Verwaltung und Wirtschaft sind zu koordinieren.

Die historischen Bindungen zu Osteuropa, die ihren Niederschlag auch in mannigfaltigen persönlichen Kontakten, spezifischen Regional-,  Landes- und Sprachkenntnissen finden, werden wir verstärkt für die Entwicklung der Berliner und der regionalen Wirtschaftskraft nutzen und bestehende Städtepartnerschaften ausbauen.

 

Tourismus

Der Tourismus gehört zu den am stärksten wachsenden Wirtschaftsbereichen in Berlin. Der Senat wird in enger Kooperation mit Brandenburg alle Chancen wahrnehmen, den Tourismusstandort Berlin weiter zu entwickeln und auszubauen. Dazu gehören die Aufstellung eines touristischen Wege- und Parkleitsystems, hinreichende citynahe Parkplätze für Reisebusse, der Ausbau des Fahrrad- und Wassertourismus und die Profilierung Berlins als Einkaufsstadt. Der Senat wird in enger Kooperation mit Brandenburg ein Tourismus-Konzept für die Region Berlin/Brandenburg erarbeit.

Das Land Berlin wird sich bei den Ladenöffnungszeiten weiterhin den besonderen Anforderungen einer Metropole stellen und die vorhandenen Spielräume konsequent nutzen.

Messe- und Kongressstadt

Der Senat wird die Voraussetzungen dafür schaffen, Berlin nachhaltig als internationalen Messe- und Kongressstandort zu etablieren. Bei der Messe Berlin GmbH werden der Umbau des Südbereiches und die Aktivitäten zur Nutzung und Umgestaltung des nördlichen Messeumfeldes weiter vorangetrieben. Voraussetzung ist, dass keine weiteren finanziellen Belastungen auf den Landeshaushalt zukommen. Dies gilt auch für den geplanten Neubau der Halle 26 als mögliches Medienzentrum für die Fussball-Weltmeisterschaft 2006. Aus wirtschaftspolitischen Erwägungen bleibt die Steuerungskompetenz für die Messe Berlin in der Hand des Landes. Dies schließt eine mögliche Teilprivatisierung  nicht aus.

Entwicklungszusammenarbeit als landespolitische Aufgabe

Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik, dem angesichts des Globalisierungsprozesses wachsende Bedeutung zukommt. Die Arbeit der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit wird daher auf der Grundlage der neuen Leitlinien und in erweitertem Rahmen fortgeführt. Sie erstellt ein zweijähriges Aktionsprogramm.

Um die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen in der Entwicklungszusammenarbeit auf eine sichere Grundlage zu stellen, streben die Koalitionspartner an, komplementäre Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen. Geprüft werden sollen die Errichtung einer "Berliner Stiftung Entwicklung" und die Einrichtung einer Umwelt- und Entwicklungslotterie.

Die Koalitionspartner prüfen, ob die Grundsätze zum fairen Handel in die Verwaltungsrichtlinien des Landes aufgenommen werden.

Verbraucherpolitik als Teil einer modernen Wirtschaftspolitik

Das Bewusstsein für Verbraucherschutz ist in Deutschland durch eine Reihe von Lebensmittelskandalen gewachsen. Eine umfassende Verbraucherpolitik geht allerdings weit über Ernährungsfragen hinaus. Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Vorsorgende Verbraucherpolitik umfasst deshalb den Schutz der Gesundheit wie der Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch die Herstellung von Chancengleichheit, Markttransparenz bis hin zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Stadtgüter als Modell ökologischer Landwirtschaft entwickeln

Mit über 20.000 ha Grundfläche und etwa 12.500 Rindern ist Berlin durch seine Stadtgüter Großgrundbesitzer und größter Milcherzeuger Deutschlands. Ziel des Senats ist es jetzt, privaten Sachverstand und privates Kapital für die Stadtgüter zu gewinnen. Der Senat setzt sich dabei das Ziel, die Stadtgüter verstärkt am ökologischen Landbau und an artgerechter Tierhaltung zu orientieren. Die Vergabe von Betriebsanteilen der Stadtgüter an Private erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und im Einvernehmen mit dem Ressort Stadtentwicklung.

 

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22. Wissenschaft/Forschung

 

Planungssicherheit durch Fortführung der Hochschulverträge

 

Die Hochschulverträge haben sich als geeignetes Instrument für die inhaltliche und strukturelle Entwicklung der Hochschulen erwiesen. Damit haben die Hochschulen Planungssicherheit auch in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte. Wir streben die Ausweitung dieses Instruments auf alle Hochschulen an, unabhängig, ob eine Kuratorialverfassung vorliegt.

 

In Anspruch genommene Lehrleistungen, die Anzahl der Studierenden generell und die Zahl der Studierenden, die ihre Studienberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, sollen dabei eine verstärkte Rolle spielen und den Hochschulen einen starken Anreiz in Richtung eines verbesserten Studienangebots geben. Ein entsprechendes Modell ist rechtzeitig zu den Vertragsverhandlungen 2003 in Kooperation mit den Hochschulen zu entwickeln. Wir erwarten, dass damit in Zukunft vor allem die praxisnahe Ausbildung, insbesondere an Fachhochschulen, gestärkt wird.

 

Grundlage der Mittelzuweisungen sollen hochschulübergreifend abgestimmte Kosten- und Leistungsrechnungen der Hochschulen werden. Dabei sind auch die Kosten für staatliche Liegenschaften und Mietkosten zu berücksichtigen.

 

Die in den Hochschulverträgen vorgesehenen Leistungsberichte werden zu aussagekräftigen Rechenschaftsberichten fortentwickelt. Der Rechenschaftsbericht wird dem Abgeordnetenhaus zugeleitet. Damit hat das Abgeordnetenhaus Einfluss auf die Kontrolle der laufenden Verträge und der zukünftigen Gestaltung der Hochschulverträge.

 

Modernisierung des Berliner Hochschulgesetzes

 

Die Koalition wird eine zügige Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes vorbereiten. Ziel ist es dabei, die Eigenständigkeit, Handlungsfähigkeit und Verantwortung der Hochschulen zu stärken, um die Leistungsfähigkeit, Effektivität und wissenschaftliche Exzellenz im internationalen Vergleich zu sichern. Die staatliche Verantwortung nimmt das zuständige Mitglied des Senats im wesentlichen mit Hilfe von Hochschulverträgen wahr. Diese bedürfen der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

 

 

Bei der Novellierung des BerlHG wird sich der Gesetzgeber auf die Festsetzung von Rahmenbedingungen beschränken und den Hochschulen Handlungsspielräume einräumen. Die zukünftige Gestaltung der Leitungs- und Gremienstruktur erfolgt innerhalb der Hochschulen in der Grundordnung, die in einem gruppenparitätisch besetzten Kollegialorgan beschlossen wird. Den Hochschulen, die unter der Experimentierklausel veränderte Leitungs- und Gremienstrukturen geschaffen haben, wird die Fortführung dieser auch im Rahmen der Gesetzesänderung ermöglicht.

 

Die Landeskommission für die Struktur der Universitäten wird aufgehoben, sobald im Rahmen der Novellierung des BerlHG entschieden ist, in welchem Gremium Strukturentscheidungen im Hochschulbereich abschließend festgelegt werden.

 

Die Koalition hält an der im Berliner Hochschulgesetz festgeschriebenen Studiengebührenfreiheit fest.

 

Sie wird die Neufassung des Gesetzes im Diskurs mit allen relevanten Gruppen dieser Stadt in Angriff nehmen.

 

Prüfungs- und Studienordnungen sollen nicht mehr durch die Senatsverwaltung genehmigt werden, wenn dies durch anerkannte Akkreditierungsagenturen oder Qualitätsverbünde geschehen ist. Im Vorfeld dieser Akkreditierungsverfahren soll die Senatsverwaltung Studien- und Prüfungsordnungen vorläufig zulassen, wenn davon auszugehen ist, dass das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen werden kann.

 

Die Aufgaben der Senatsverwaltung für Wissenschaft beschränken sich auf die Rechtsaufsicht, das Vertrags-Controlling und bei der Fachaufsicht auf das unbedingt Notwendige.

 

Die melderechtlich bestehende Verpflichtung, den Studienort als Hauptwohnsitz zu wählen, ergibt sich aus der Organisationsform eines typischen Präsenzstudiums in Berlin. Dies wird als Voraussetzung für das Studium in Berlin in das BerlHG aufgenommen. Ausnahmen von dieser Auflage (Pendler, Pflege von Angehörigen am Heimatort etc.) werden zugelassen.

 

 

Verwaltungsreform in Hochschulen und Senatsverwaltung

 

Die äußerst schwierige finanzielle Situation des Landes Berlin verlangt von den Hochschulen besondere Anstrengungen, um in den nicht unmittelbar die wissenschaftlichen Leistungen betreffenden Bereichen (Verwaltung, Liegenschaften) zu einer verbesserten Kostenstruktur zu kommen.

Dazu dienen die Kosten- und Leistungsrechnung, die Schaffung hochschulübergreifender Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen, wo dies sinnvoll ist, sowie die Bildung hochschuleigener Servicegesellschaften unter möglicher Einbeziehung Dritter.

 

Mit den Hochschulverträgen und dem neuen BerlHG haben sich auch die Aufgaben der Senatsverwaltung deutlich verändert. Diese Veränderung muss sich in den Strukturen niederschlagen, so dass sich die Senatsverwaltung genau wie die Hochschulen und das Studentenwerk einer Aufgabenkritik und darauf folgend einer Struktur- und Organisationsreform unterziehen muss.

 

Die Rechte der Beschäftigten werden bei allen Maßnahmen ausreichend berücksichtigt.

 

 

Umstrukturierung der Hochschulmedizin

 

Grundlage für die Entscheidungen der Koalitionspartner zur Weiterentwicklung und Sicherung der Spitzenposition der Hochschulmedizin in Berlin, die unter anderem in der gestiegenen Drittmitteleinwerbung ihren Ausdruck findet, sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Entwicklung und Perspektive der Berliner Hochschulmedizin und zur Organisation der Hochschulmedizin in Deutschland.

 

Die Struktur der Hochschulmedizin muss sich in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten des Landes, die konsumtiven und investiven Aufwendungen bedarfsgerecht zu finanzieren, verändern. Da die bisher vorgesehenen baulichen Investitionsmaßnahmen für die beiden Universitätsklinika in der nächsten Legislaturperiode die Finanzkraft des Landes übersteigen werden, müssen alternative Finanzwege zur Entlastung des Landesetats genutzt werden.

 

Die Investitionsplanung der Charité wird auf die dringend zu finanzierenden Bereiche konzentriert. Dabei ist in 2002 eine Entscheidung über das Bettenhochhaus zu treffen.

 

Die Koalition hält eine Straffung der Strukturen in der Hochschulmedizin für erforderlich. Dazu gehören ein weiterer Abbau von doppelt und mehrfach vorgehaltenen Kapazitäten in Forschung und  Lehre an den verschiedenen Standorten. Künftig wird in Berlin nur noch ein gerichtsmedizinisches Institut vorgehalten.

 

Die Koalition wird bis Herbst 2002 einen Gesetzentwurf vorlegen, mittels dessen Strukturveränderungen in der Hochschulmedizin vorgenommen werden. Dabei werden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates mit einbezogen. Der Umstrukturierungsprozess wird durch eine Expertenkommission begleitet. Der Wissenschaftsrat wird gebeten, Vorschläge für die Mitglieder dieser Kommission zu unterbreiten.

 

Folgende Rahmenbedingungen sind zu erfüllen:

·              Sicherung und Weiterführung von leistungsfähigen Forschungsprojekten in Berlin

·              quantitative und qualitative Sicherung der nach Unimed-Gesetz festgelegten Ausbildung im Fach Humanmedizin und Zahnmedizin an den verbleibenden Standorten

·              Sicherung der notwendigen Krankenversorgung durch das Klinikum Steglitz

·              Konzentration und rasche Überprüfung der Investitionen im Bereich Hochschulmedizin im Rahmen der strukturellen Grundsatzentscheidung

 

Im einzelnen sollen folgende Veränderungen vorgenommen werden:

·              Die medizinische Fakultät der FU wird aufgegeben.

·              Das Universitätsklinikum Benjam Franklin wird in ein Versorgungskrankenhaus umgewandelt. Dabei wird auch eine private Trägerschaft geprüft. Der dafür notwendige Prozess soll mit dem Auslaufen der geltenden Hochschulverträge 2005 abgeschlossen sein.

 

Die Weiterentwicklung der Organisationsformen im Lichte des verschärften Wettbewerbs und der Veränderungen der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ist notwendig. Dabei hält die Koalition daran fest, dass Lehre und Forschung weiterhin in Trägerschaft der Universitäten bleiben.

 

Lehre und Forschung einerseits und die Krankenversorgung andererseits sollen betriebswirtschaftlich und administrativ klar getrennt werden. Dazu wird eine materielle Trennungsrechnung auf der Basis getrennter Wirtschaftspläne für Forschung und Lehre unter der Federführung der Fakultäten sowie eines Kassenbudgets für den Bereich der Krankenversorgung verbindlich eingeführt.

 

Der Bereich der Krankenversorgung wird darauf hin überprüft, ob mit dem Ziel erhöhter Wirtschaftlichkeit und Transparenz weitere Teile förmlich ausgegliedert werden sollen. Dazu werden entsprechende Vorschläge unterbreitet.

 

Das Management und die betrieblichen Entscheidungen der Krankenhäuser sollen professionalisiert werden. Dabei sollen die Klinikumsvorstände grundsätzlich durch hauptamtliche Funktionsträger auf Zeit zusammengesetzt werden.

 

Die Koalition strebt an, dass gegenüber privaten Leistungserbringern wettbewerbsfähige Tarif- und Arbeitszeitmodelle verhandelt werden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeit im Krankenhauswesen wird dabei berücksichtigt.

 

 

Studienbedingungen verbessern

 

Wir werden die Bedingungen dafür schaffen, dass die Hochschullehre modernisiert, in ihrer Qualität verbessert, die Studienzeiten verkürzt und flexible und differenzierte Angebote entwickelt werden. Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Leistungspunktsystemen soll forciert werden. Perspektivisch sollen Studienordnungen im herkömmlichen Sinne durch modularisierte Studienangebote ersetzt werden. Entsprechende Erprobungsmodelle werden initiiert.

 

Studierende sollen zielgerichtet und effektiv studieren. Die Rahmenbedingungen dafür werden jedoch in erster Linie durch die Hochschulen, das Land und den Bund geschaffen. Der Anreiz zur Verbesserung der Studienbedingungen soll für die Hochschulen mit der Fortentwicklung der Hochschulverträge geschaffen werden. Dabei sollen die Hochschulen prüfen, inwiefern durch die Einführung von Mentorenprogrammen und die Einführung von attraktiven Angeboten für Teilzeitstudierende das Entstehen von sogenannten Langzeitstudierenden verhindert werden kann. Es werden größere Anstrengungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie unternommen werden müssen. Das betrifft auch die bedarfsgerechte Angebotsgestaltung der Kinderbetreuung. Bei der Prüfung der Einhaltung der Regelstudienzeit sind Erwerbstätigkeit, soziale Verpflichtungen und ehrenamtliches Engagement zu berücksichtigen.

 

Um dieses Ziel zu verwirklichen, soll den Hochschulen aber auch die Möglichkeit gegeben werden, Fristen zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen festzulegen. Bei Nichteinhaltung der Fristen trotz angemessener Studienbedingungen soll auch die Möglichkeit der Exmatrikulation von Studierenden eingeräumt werden. Die insofern zur Klarstellung erforderlichen Änderungen sind in die Neufassung des BerlHG aufzunehmen.

 

Über bereits jetzt gegebene rechtliche Möglichkeiten hinaus wollen wir die Rolle und Verantwortung der Hochschulen auch bei der Zulassung von Studierenden zu NC-Studiengängen stärken. Im Landesrecht werden wir die Möglichkeiten schaffen, alternativ zu den vorhandenen Instrumentarien neue Formen der Zugangsregelung zu schaffen. Insbesondere ist zu prüfen, ob ein auf zwei Semester befristetes Probestudium für einzelne Studiengänge eingeführt werden kann.

 

 

Internationalisierung der Hochschulen befördern

 

Die internationale Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Berlin soll weiter erhöht werden. Durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für den internationalen Austausch ist die internationale Kooperation zu stärken. Dies soll insbesondere erreicht werden durch

·                     liberale Anwendung des Ausländerrechts (im Zusammenwirken mit dem Innenressort),

·                     Erhöhung des Anteils internationaler Berufungen,

·                     Nutzung der politischen und wirtschaftlichen Chancen der EU-Osterweiterung durch Förderung des wissenschaftlichen Austauschs mit dieser Region,

·                     Förderung der Durchführung internationaler wissenschaftlicher Veranstaltungen in Berlin (im Zusammenwirken mit dem Wirtschaftsressort).

·                     Berücksichtigung der sprachbedingt verlängerten Fachstudienzeit von ausländischen Studierenden bei den Leistungsindikatoren der Hochschulverträge.

·                     Orientierung bei der Zertifizierung von Studienleistungen und Abschlussprüfungen am ”European Transfer Credit System (ECTS)”.

·                     Verbesserung der Rahmenbedingungen für ausländische Studierende (Wohnraum, Betreuung, Erwerbsmöglichkeiten).

Das Land Berlin unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, die arbeitsrechtlichen Bedingungen für nichtdeutsche Akademikerinnen und Akademiker nach Abschluss ihres Studiums in Deutschland zu verbessern.

 

 

Förderung der Weiterbildung

 

Die Hochschulen werden aufgefordert, sich im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung stärker zu engagieren. Im Zusammenhang mit der Reform der Erstausbildung und vor dem Hintergrund schneller wissenschaftlicher, technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kommt dem lebensbegleitenden Lernen größere Bedeutung zu. Die Hochschulen sollen durch entsprechende Änderung rechtlicher Vorschriften auf dem Weiterbildungsmarkt konkurrenzfähig gemacht werden und so zusätzliche Einnahmen erzielen können.

 

 

 

Ausbau der Fachhochschulen

 

Der geplante Ausbau der Fachhochschulen wird durch die Koalition weiter vorangetrieben. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg in der Hochschulentwicklungsplanung angestrebt.

 

Die Koalition wird die vom Senat im Jahr 2001 dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegte ”Konzeption zum Ausbau der Fachhochschulen” mit einer Erweiterung des Ausbildungsspektrums auf weitere Berufsfelder auf ihre Umsetzbarkeit prüfen und entsprechende Schritte zur Umsetzung einleiten. Dazu zählen insbesondere die verbesserte Kooperation der Einrichtungen, die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen Fachhochschule und Universität, die Durchsetzung der Zugangsmöglichkeiten zur Promotion für FH-Absolventinnen sowie die Prüfung der Verlagerung von universitären Studiengängen und Kapazitäten an die Fachhochschulen.

 

Die Umwandlung der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in eine geöffnete Hochschule werden wir zügig umsetzen.

 

Den Fachhochschulen wird die Möglichkeit eingeräumt, durch Ansparung von eigenen Mitteln ihre flächenbezogenen Studienplatzkapazitäten zu erweitern und das bauliche Potenzial der Hochschulstandorte in einem sinnvollen Ausmaß auszunutzen.

 

Novellierung des Berufsakademiegesetzes

 

Die Berufsakademie ist eine etablierte Einrichtung des tertiären Bildungssektors in Berlin. Der Nachfrageüberhang an Studienbewerbern ist hierfür ein unübersehbares Zeichen. Die Koalition wird daher in Verhandlungen mit der Berliner Wirtschaft versuchen, diese zu einer Finanzierung zusätzlicher Studienplätze zu bewegen.

Das Berufsakademiegesetz wird in der kommenden Legislaturperiode novelliert. Die Koalition wird in Verhandlungen mit der Berliner Wirtschaft versuchen, diese für eine Finanzierung zusätzlicher Studienplätze zu gewinnen. In Kooperation mit der Berliner Wirtschaft soll die BA in eine privatrechtliche Rechtsform umgewandelt werden.

 

Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung

 

Zur Verbesserung der Qualität der LehrerInnenbildung an den Hochschulen und vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs der Berliner Schule wird eine Ausbildungsreform durchgeführt, die eine Veränderung der Studiengangsstruktur durch Einführung von modularisierten und mit Credit Points versehenen Studienangeboten sowie durch Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen zum Ziel hat. Eine organisatorisch gesicherte Abstimmung mit den nachfolgenden Aus- und Fortbildungsphasen muss gesichert werden. Die Bedeutung der LehrerInnenbildung an den Universitäten ist durch Zielvereinbarungen im Rahmen der Hochschulverträge zu sichern.

Das erste Staatsexamen wird mit einer wissenschaftlichen Hochschulabschlussprüfung gleichgesetzt. Das Landesprüfungsamt ist auf eine Notariatsfunktion zu reduzieren.

 

Zukunftsfähige Strukturen für das Studentenwerk

 

Die Koalition wird das Studentenwerk reformieren. Dabei ist die Beteiligung der Studierenden deutlich zu stärken, was sich in den Selbstverwaltungsgremien widerspiegeln muss.

Nach der einmaligen Absenkung im Haushaltsjahr 2001 ist die Finanzierung zur Erfüllung seiner notwendigen Aufgaben sicherzustellen.

 

 

 

 

Studentisches Wohnen

 

Die Koalition hält an der Zielsetzung fest, Berliner Studierenden das Wohnen in Studentenwohnheimen in angemessenem Umfang zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Bemühungen unterstützt, preiswerten studentischen Wohnraum bei Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften anzubieten. Im Rahmen der Förderung der Internationalität der Hochschulen soll vor allem ein ausreichendes Angebot an kostengünstigen Wohnheimplätzen für ausländische Studierende an geeigneten Standorten vorgehalten werden. Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass beim Verkauf des Studentendorfes Schlachtensee studentisches Wohnen erhalten bleibt.

 

Chancengleichheit und Gender-Mainstreaming in Hochschule und Wissenschaft

 

Die Koalitionspartner setzen sich für die Herstellung von Chancengleichheit und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen im Wissenschafts- und Forschungsbereich ein.

Die Berliner Hochschullandschaft muss sich an dem von Bund und Ländern formulierten Ziel messen lassen, in den nächsten fünf Jahren den Frauenanteil an Professuren deutlich zu erhöhen. Grundlage dafür ist das Kaskadenmodell.

Bei der Vergabe von Juniorprofessuren ist entsprechend der Vereinbarung in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) ein Frauenanteil von 40% anzustreben.

 

Die in den Verträgen mit den Hochschulen gesetzten gleichstellungsorientierten Ziele und Leistungsanreize werden weiterentwickelt, um neben quantitativen Kriterien auch qualitative Fortschritte in der Chancengleichheit zu berücksichtigen. Der Anteil der leistungsorientierten Mittelvergabe im Bereich “Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre” soll  von 5% auf 10% erhöht werden.

 

Frauenförderung, Chancengleichheit und Belange von Frauen werden in der Hochschulentwicklungsplanung und im novellierten Hochschulgesetz weiterhin explizit berücksichtigt.

Die Berliner Hochschulen werden aufgefordert, im Rahmen der Modularisierung von Studiengängen Frauen- und Geschlechterforschung als selbstständigen Bestandteil in die verschiedenen Bereiche der Wissenschaft zu integrieren und die Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen der Berliner Hochschulen weiterzuentwickeln.

Das erfolgreiche Berliner Programm zur Förderung von Frauen in Forschung und Lehre ist weiterzuführen. Bei der Vergabe der Stipendien nach dem Nachwuchsfördergesetz (NaFöG) und aus Fördermitteln für die Berlinforschung ist der gleichberechtigte Anteil von Frauen zu sichern.

 

Internationale Frauenuniversitäten sind Reformprojekte in der Hochschullandschaft und leisten einen aktiven Part zur Karriereförderung von Frauen. Die Koalitionsparteien werden Initiativen von Hochschulen zur Einrichtung einer - ohne Landesmittel finanzierten - internationalen (virtuellen) Frauenuniversität in Berlin unterstützen. Die Zusammenarbeit mit Hochschulen anderer Bundesländer in einem Konsortium ist anzustreben.

 

Die Koalitionspartner werden Anstrengungen unternehmen, um eine Gender mainstreaming-Strategie sowohl für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch für die zuständige Senatsverwaltung umzusetzen.

 

 

Reform des Dienst- und Tarifrechts in Berlin umsetzen

 

Die Arbeitsbedingungen und Qualifikationsmöglichkeiten der Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden sich vor dem Hintergrund der Dienstrechtsreform auf Bundesebene deutlich verändern. Die Koalition will diesen Prozess im Sinne zukunftsfähiger Beschäftigungsstrukturen befördern. In diesem Zusammenhang werden die Ausschöpfung von Lehrkapazitäten an Fachhochschulen und die Erhöhung der Lehrverpflichtung für HochschullehrerInnen und den unbefristeten Mittelbau überprüft. Dabei wird die Kapazitätserweiterung und entsprechende Konsequenzen für Numerus Clausus-Klagen mitberücksichtigt.

 

Es wird angestrebt, bei der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes eine Erhöhung der Zahl der Semesterwochen vorzunehmen, um eine bessere Betreuung der Studierenden und verläßliche Prüfungszeiträume zu gewährleisten.

 

Die Koalition wird die Einführung eines Wissenschaftstarifvertrages für die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und entsprechende Initiativen auf Bundesebene unterstützen.

 

Zusammenarbeit in der Wissenschaftsregion Berlin-Brandenburg

 

Die Koalition strebt eine intensive Zusammenarbeit der wissenschaftlichen Einrichtungen in der Region Berlin-Brandenburg an. Die Leistungsfähigkeit der Region bei bundesweiten Wettbewerben soll erhöht werden. Im Hinblick auf die angestrebte Länderfusion soll eine gemeinsame Hochschulentwicklungsplanung vorbereitet werden.

 

 

Innovationsfähigkeit in Berlin und in der Region befördern

 

Die Forschungslandschaft in Berlin lebt von ihrer Exzellenz und Vielfältigkeit und einer effektiven Verzahnung zwischen anwendungs- und grundlagenorientierter Forschung in Technik, Naturwissenschaften, Medizin sowie Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Die Sozial- und Geisteswissenschaften sind unverzichtbarer Bestandteil für die Entwicklung einer Gesellschaft, um mit den Herausforderungen einer sich schnell wandelnden Welt umzugehen.

 

Zur Steigerung der Innovationskraft von Wissenschaft und Wirtschaft sollen zukunftsfähige Forschungsthemen gebündelt und Leitthemen identifiziert werden, Spitzenforschung - auch im internationalen Vergleich - durch günstige Rahmenbedingungen und die Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und gesellschaftlichen Einrichtungen in diesem wichtigen Handlungsgebiet vorangebracht werden. Die staatliche Forschungsförderung wird auf zukunftsorientierte Forschungsfelder konzentriert, die Technikbewertung wird im Rahmen der vorhandenen Mittel ausgebaut.

 

Insbesondere die politischen und wirtschaftlichen Chancen der EU-Osterweiterung kann Berlin unter Nutzung seines Standortvorteils wahrnehmen, wenn die Wissenschaftseinrichtungen in die Lage versetzt werden, ihre Kooperation mit Osteuropa gezielt auszubauen und dafür europäische Förderprogramme zu nutzen.

 

Im Jahr 2002 ist ein ressortübergreifender Bericht zur Weiterentwicklung und Förderung von Forschung und Technologie in Berlin (Landesinnovationsbericht) vorzulegen. Dieser soll mit dem Bund als Mitträger vieler Forschungseinrichtungen und dem Land Brandenburg abgestimmt werden. Er soll das Zusammenwirken von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in technologischen Schwerpunktfeldern behandeln, zur gemeinsamen Formulierung von Leitfragen und Modellprojekten beitragen und damit die Wettbewerbsfähigkeit Berlins in diesen Feldern sichern und verbessern. Damit hat das Abgeordnetenhaus Einfluss auf die Zielkontrolle der für Innovationspolitik vom Land bereitgestellten Mittel.

 

Die Wissenschaftsstandorte Adlershof und Buch stehen beispielhaft für die erfolgreiche Strategie, in Berlin vorhandene Spitzenforschung zum Mittelpunkt auch wirtschaftlicher Kompetenzfelder zu machen. Das Entwicklungsmanagement solcher Standorte wird daher gestärkt.

 

Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen werden unterstützt, u.a. indem eine Doppelfunktion von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihren Institutionen und einem Start-up-Unternehmen erleichtert wird. Die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen wird verbessert, vor allem im Rahmen der Patentverwertungsagentur. Die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen können sich bei Ausgründungen wie Wirtschaftsunternehmen engagieren.

 

 

 

Stabilität in Bund-Länder-Vereinbarungen

 

Die hervorragend ausgestatteten und bisher allein von Berlin finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Deutsches Rheuma-Forschungszentrum Berlin (DRFZ)

Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB)

sollen in eine Bund-Länder-Finanzierung überführt werden.

Der Museumsteil des Deutschen Naturkundemuseums soll in die Bundesfinanzierung überführt werden.

Das Institut für Angewandte Chemie (ACA) und das Heinrich-Hertz-Institut (HHI) werden sobald als möglich in die Fraunhofer-Gesellschaft überführt. Die Grundsatzentscheidung über den Linearbeschleuniger Bessy II wird noch in dieser Legislaturperiode vorbereitet.

Die Zuschüsse an Bund/Länder-finanzierte Forschungseinrichtungen werden analog zu Leistungsverträgen abgesichert.

Die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern im Hochschulbereich sind wichtige Eckpfeiler der Wissenschaftsförderung in Berlin. Die Koalition wird auf Bundesebene für die Erhaltung dieser Finanzierungsstruktur eintreten. Über die Anmeldungen des Landes zur Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau sowie über die Entscheidungen im Planungsausschuss wird das Parlament künftig rechtzeitig vorab informiert.

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23. Kulturstadt Berlin

 

Die Vielfalt Berliner Kultur, das Neben- und Miteinander von Hoch- und Off-Kul­tur, von überregional bedeutsamen Einrichtungen und Ereignissen sowie einer entwickelten Stadtteilkultur, ist eine der wesentlichen Zukunftsressourcen der Metropole. Vor allem als Kulturmetropole hat Berlin internationale Ausstrahlung und Lebensqualität.

 

Berlin ist ein Ort für den Dialog der Kulturen. Als Ost-West-Stadt und als Stadt mit einem hohen Anteil von Berlinerinnen und Berlinern nichtdeutscher Herkunft ist die Hauptstadt prädestiniert, kulturelle Brücken in Deutschland, Europa und darüber hinaus zu schlagen. Angesichts der EU-Osterweiterung und der besonderen Traditionen Berlins kommt dem Kulturaustausch mit Osteuropa besondere Bedeutung zu.

 

Berlin spiegelt wie keine andere deutsche Stadt die Geschichte des Landes. Erinnern und Gedenken sind ein wesentlicher Teil der Berliner Kultur und Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Stadt. Der Erhalt des Weltkulturerbes und der Zeugnisse deutscher Geschichte in Berlin ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.

 

Die Vielfalt des wiedererstandenen jüdischen Lebens ist Bereicherung und Verpflichtung für Berlin.

 

Berlin ist ein Ort des Neuen. Berliner Kulturpolitik muss aktuelle künstlerische und kulturelle Entwicklungen ermutigen und ermöglichen. Berlin braucht einen neuen Dialog zwischen Kultur und Politik, braucht kooperative Kulturpolitik.

 

Es ist das Ziel der Berliner Kulturpolitik, Berlin als internationale Kulturmetropole zu stärken, Hauptstadtfunktion und kommunales Selbstverständnis Berlins neu zu bestimmen, die Vielfalt und Substanz Berliner Kultur auch in Zeiten strikter Haushaltskonsolidierung zu erhalten und die Bedingungen für die Erprobung neuer Ideen zu gewährleisten.

 

 

1. Struktur Berliner Kulturaufgaben

 

Die Berliner Kulturinstitutionen sind historisch gewachsen, sie übernehmen sowohl gesamtstaatliche als auch Aufgaben, die von den kommunalen und Landesaufgaben Berlins zu unterscheiden sind. Berlin wird anhand dieser Struktur mit dem Bund und den Ländern aktiv den Dialog über die Finanzierung der kulturellen Hauptstadtaufgaben und die gesamtstaatlichen Kulturaufgaben des Bundes führen. Der Senat wird sich für die Einbeziehung ganz Berlins in das Bundesprogramm kulturelle Infrastruktur der neuen Länder einsetzen.

 

Die Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz prägen in einzigartiger Weise das kulturelle Bild der Bundesrepublik Deutschland. In Würdigung der gesamtstaatlichen Bedeutung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird Berlin zwar den Verpflichtungen aus dem Finanzierungsabkommen mit dem Bund und den Ländern zu den Betriebskosten nachkommen, die Übernahme der Baukosten überfordert aber die Möglichkeiten des Landes.

 

In Verhandlungen mit dem Bund soll erreicht werden, dass dieser die Baukosten für die Museumsinsel und die Staatsbibliothek unter den Linden allein übernimmt.

 

Auch bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten wird Berlin sein finanzielles Engagement über 2004 bis zur Trägerschaft durch das gemeinsame Bundesland Berlin-Brandenburg fortsetzen. Eine Übertragung von Schloss und Park Niederschönhausen an die Stiftung ist zu prüfen.

 

Zur Sicherung und Entwicklung der kommunalen und Landeskulturaufgaben wird in Kooperation mit dem Rat für die Künste, den Kulturinstitutionen und Fachverbänden ein Kulturkonzept entwickelt, in dem die städtischen Kulturaufgaben und infrastrukturellen Rahmenbedingungen beschrieben werden.

 

Die Entwicklung der kommunalen Kulturarbeit in den Bezirken ist auch eine gesamtstädtische Aufgabe. Ihre Planung und Umsetzung erfolgt eigenständig in den Bezirken. Der polyzentrale Charakter Berlins, die Vielfalt soziokultureller Milieus und die Notwendigkeit eines Zugangs zu Kultur und Wissen für alle benötigen qualifizierte lokale Kulturangebote. Der Senatsfonds für bezirkliche Kulturarbeit wird bei Wahrung der Autonomie der Bezirke beibehalten und im Laufe der Legislaturperiode durch Umschichtung innerhalb des Kulturetats erhöht.

 

 

2. Internationale Stadt

 

Berlin braucht den interkulturellen Dialog durch kontinuierlichen Kulturaustausch mit europäischen und außereuropäischen Ländern ebenso wie die kulturelle Aktivität der Berlinerinnen und Berliner nichtdeutscher Herkunft, die ihre Traditionen pflegen bzw. sich als Künstlerinnen und Künstler am zeitgenössischen kulturellen Dialog beteiligen. Das Programm zur Förderung der kulturellen Aktivitäten der Berlinerinnen und Berliner nichtdeutscher Herkunft ist fortzuführen und weiterzuentwickeln. Besondere Aufmerksamkeit soll der Thematisierung kultureller Grenzüberschreitungen, der Suche nach dem eigenen Ort in bzw. zwischen mehreren Kulturen gelten. Dabei kommt dem Karneval der Kulturen besondere Bedeutung zu.

 

Interkultureller Dialog und die Verständigung über die Universalität der Menschenrechte gehören zusammen.

 

Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung fällt Berlin angesichts seiner geografischen Lage, seiner historischen Entwicklung und der Menschen, die in dieser Stadt leben, die besondere Aufgabe zu, die Kulturen Osteuropas ins Bewusstsein zu rücken und den Kulturaustausch zwischen Ost und West zu fördern.

 

Internationale Kulturmetropole heißt auch, dass sich die Kultureinrichtungen mit ihrem Angebot verstärkt auf ein internationales Publikum einstellen und ihre internationale Vernetzung insbesondere nach Osteuropa weiterentwickeln. Internationale Koproduktionen sollen den herkömmlichen Kulturaustausch ergänzen und neue Möglichkeiten der europäischen Zusammenarbeit und darüber hinaus eröffnen.

 

 

3. Geschichtskultur

 

Berlin ist Kristallisationspunkt deutscher Geschichte. Die Erinnerung an die NS-Gewaltherrschaft und ihre Verbrechen, den Zweiten Weltkrieg, die deutsche Teilung und ihre Folgen, an die SED-Diktatur und deren demokratische Überwinung durch die Ostdeutschen nimmt die Koalitionsparteien in die Verantwortung, Orte des Gedenkens und der Auseinandersetzung mit unserer Geschichte zu schaffen und zu erhalten.

 

Die Aufarbeitung der deutschen Teilung, der Spaltung der Stadt und der Folgen der jahrzehntelang getrennten Entwicklung sowie die gemeinsame Verständigung über den gesellschaftlichen Wandel seit 1989/90 leisten einen wichtigen Beitrag zur inneren Einheit der Stadt.

 

Es ist vorgesehen, folgende Projekte zu verwirklichen:

 

·    Die Koalition begrüßt die Realisierung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas. Parallel zu seiner Errichtung sollen die Denkmäler für Sinti und Roma sowie für die Homosexuellen im Tiergarten entstehen.

·    Das Dokumentationszentrum der Stiftung Topographie des Terrors wird zügig im mit dem Bund vereinbarten Kostenrahmen weitergebaut und fertiggestellt.

·    Die Koalition unterstützt die Pläne zur Errichtung einer Gedenk-, Informations- und Dokumentationsstätte zur Zwangsarbeit in NS-Deutschland in Niederschöneweide.

·    Die Arbeit der Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen ist auf einer stabilen finanziellen Grundlage zu sichern.

·    Die Gesamtkonzeption zum Umgang mit den Mauerresten und ehemaligen Grenzanlagen ist weiter zu entwickeln und umzusetzen.

·    Die Arbeitsfähigkeit des Dokumentationszentrums Berliner Mauer in der Bernauer Straße ist dauerhaft zu sichern.

 

Die Koalition will das geplante Denkmal für Rosa Luxemburg nach einem künstlerischen Wettbewerb auf dem gleichnamigen Platz in Mitte realisieren.

In Berlin ist es auf prägnante Weise möglich, Geschichte im Alltag der Stadt erfahrbar zu machen. Die Koalition wird Projekte, die im Stadtraum historische Spuren markieren, Informationen geben bzw. künstlerische Sinnbezüge herstel­len, auch künftig unterstützen.

 

Demokratisches Engagement braucht historische Orientierung. Gedenkstätten und Projekte im Stadtraum sollen es daher insbesondere Kindern und Jugendlichen mehr als bisher ermöglichen, sich mit der Geschichte Berlins auseinander zu setzten.

 

In Verhandlungen mit dem Bund ist die Funktionsfähigkeit der Gedenkstätten, soweit sie von  gesamtstaatlicher Bedeutung sind, zu sichern.

 

 

4. Förderung der Kinder- und Jugendkultur

 

Kinder und Jugendliche sind die Akteure und das Publikum von morgen. Sie müssen die Chance haben, die Vielfalt der Kulturen in Berlin kennen zu lernen und ihre eigene künstlerische Kreativität unabhängig von der sozialen Lage der Eltern zu entwickeln.

 

Die Berliner Kultureinrichtungen tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche lernen, sich zu behaupten, sich diese Gesellschaft und ihre Kulturen als ihre eigene anzueignen, Konflikte produktiv durchzustehen und eigene Identität zu entwickeln. Insbesondere die großen Museen, Orchester und Theater sollten sich stärker um Angebote für Kinder und Jugendliche bemühen.

 

Der Museumspädagogische Dienst soll unter Einbeziehung des Theaterpädagogi­schen Dienstes zu einem Kulturpädagogischen Dienst entwickelt werden.

 

Die beste Form der Aneignung von Kunst und Kultur ist ihre Ausübung. Die Grundlagen dafür werden in den Musikschulen, Jugendkunstschulen, kulturellen Kinder- und Jugendprojekten der freien Träger und durch die Arbeit der öffentlichen Bibliotheken und Literaturinstitutionen, vor allem in den Bezirken, gelegt.

 

Die vorhandenen Potenziale der Stadt im Bereich der Kinder- und Jugendkultur, einschließlich der freien Szene, sind ressortübergreifend besser zu vernetzen und stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Die Kulturverwaltung sollte hierfür eine koordinierende Funktion übernehmen.

 

 

 

5. Strukturen der städtischen Kulturinstitutionen prüfen und zukunftsfähig machen

 

Zur Umsetzung notwendiger Strukturentscheidungen, zur Erhöhung von Pla­nungssicherheit und Eigenverantwortung strebt die Koalition die Einführung mittelfristiger Rahmenvereinbarungen mit den städtischen Kultureinrichtungen an.

 

Museen

 

Für die Zukunftssicherung und Entwicklung der Berliner Museen wird als gesonderter Bestandteil des Kulturkonzeptes ein Museumskonzept erstellt.

 

Die Koalition hält es für erforderlich, die notwendigen Strukturentscheidungen (unter anderem die Aufgabe verschiedener Dependancen) innerhalb der Stiftung Stadtmuseum bald zu treffen, damit eine solide Grundfinanzierung der Stiftung möglich wird. Ein angemessener Ausbau des Märkischen Museums wird angestrebt.

 

Berlin wird sich nachdrücklich für einen angemessenen Standort der Berlinischen Galerie als dem bedeutendsten Landesmuseum für moderne und zeitgenössische Kunst einsetzen.

 

Bühnen

 

Um die vielfältige Berliner Bühnenlandschaft zu erhalten, brauchen die Einrichtungen langfristige Planungssicherheit. Dazu sind wirksame Strukturreformen erforderlich.

 

Ziel der inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen sind sowohl die Sicherung und Weiterentwicklung der künstlerischen Qualität und der Profile der Einrichtungen, die Erhöhung der Zuschauerakzeptanz als auch die Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz der derzeit nach § 26 LHO geführten, der landeseigenen sowie mit der mit Landesmitteln geförderten Bühnen, um langfristig ausgeglichene Betriebsergebnisse unter Einhaltung der vereinbarten Zuschüsse zu errei­chen.

 

Unter Berücksichtigung der Spezifik der einzelnen Einrichtungen ist zu prüfen, in welcher Rechtsform diese Zielsetzungen nachhaltig erreicht werden können. Leitbild ist dabei, die künstlerische und wirtschaftliche Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der Bühnen in eigener Rechtspersönlichkeit zukunftsfähig zu gestalten. Letzteres ist die Voraussetzung für den Abschluss mehrjähriger Rahmenverträge, die den verantwortlichen Leitungen der Bühnen Planungssicherheit, mehr Selbständigkeit und Flexibilität geben und anhand leistungsorientierter Kriterien und Vereinbarungen Anreiz- und Steuerungsmöglichkeiten eröffnen. Einnahmesteigerungen verbleiben in voller Höhe bei den Bühnen.

 

Bei der Entwicklung eines Systems mehrjähriger Verträge sind externer Sachverstand und ein bühnenspezifisches Controlling erforderlich.

 

Die dauerhafte finanzielle Sicherung der Berliner Bühnen und Orchester und die Erhöhung ihrer künstlerischen Flexibilität erfordert eine Reform der Tarifvertragsstrukturen für die Einrichtungen im künstlerischen und nichtkünstlerischen Bereich. Dazu ist gemeinsam mit den Gewerkschaften und dem Deutschen Bühnenverein ein “Berliner Modell” zu entwickeln, das die Tarifverträge auf die bühnenspezifischen, wirtschaftlichen und künstlerischen Notwendigkeiten ausrichtet und bestehende Regelungen vereinheitlicht. Sollte dies nicht gelingen, ist Berlin auch bereit, aus dem Deutschen Bühnenverein auszutreten.

 

Zur Umsetzung einzelner Strukturmaßnahmen wird den Bühnen ein Bühnenstrukturfonds zur Verfügung gestellt.

 

Die Werkstätten der Landesbühnen sind unter Beibehaltung ihrer Bühnennähe hinsichtlich einer Konzentration von Potentialen und der Verbesserung ihrer Kooperation zu überprüfen.

 

Weitere Verbundlösungen im nichtkünstlerischen Bereich sind zu prüfen. Dem Marketing-Bereich ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

 

Die drei Opernhäuser haben eine wirksame und nachhaltige Spielplanabstimmung zu gewährleisten, die ein international konkurrenzfähiges Opernangebot, deutlich unterscheidbare künstlerische Profile und unverwechselbare Programmkonturen sicherstellt. Zur Förderung des Nachwuchses und der zeitgenössischen Oper werden Kooperationsmodelle mit der freien Szene unterstützt.

 

Die Stärkung der Ballette innerhalb der Häuser ist über Zielvereinbarungen mit den Leitungen der Opernbühnen sicherzustellen. Damit wird die Erwartung verbunden, dass die Opernhäuser untereinander Kooperationsmöglichkeiten nutzen und das Berliner Ballettangebot international konkurrenzfähig gestalten.

 

Das carrousel-Theater wird als Landesbühne für Kinder- und Jugendtheater Berlins erhalten und in seiner Arbeitsfähigkeit gestärkt.

 

Der bauliche Zustand der derzeit nach § 26 LHO geführten Bühnen im Musik- und Sprechtheaterbereich ist Besorgnis erregend und gefährdet zunehmend die Arbeitsfähigkeit der Häuser. Die notwendige Sanierung der Komischen Oper soll deshalb im Zuge der Randbebauung der Glinkastraße im Wege eines privaten Investorenmodells realisiert werden.

 

Die großen und bis Ende 2003 mit fünfjährigen Zuwendungsverträgen versehenen Bühnen - Friedrichstadtpalast, Schaubühne, Berliner Ensemble, Hebbeltheater, Gripstheater - sind ein wichtiger Bestandteil der Berliner Theaterlandschaft, der zu erhalten und weiter zu entwickeln ist. Deshalb gilt trotz schwieriger Finanzsituation, dass bestehende vertragliche Verpflichtungen bei diesen Häusern vom Land Berlin eingehalten werden. Für den Zeitraum 2004 bis 2008 ist nach einem Evaluierungsverfahren der Abschluss von weiteren Zuwendungsverträgen vorzunehmen, wenn damit in der Gesamtheit eine degressive Gestaltung des Zuschusses erreicht wird. Die Finanzierung des Schlossparktheaters und des Hansatheaters wird ab 2003 eingestellt. Die frei werdenden Mittel verbleiben im Kulturetat.

 

Bibliotheken

 

Bibliotheken gehören zu den meistfrequentierten Kultureinrichtungen Berlins. Als Orte der Vermittlung traditioneller Buch- und Lesekultur, vielfältiger Medienkompetenz und des freien Zugangs zu Informationen gehören Bibliotheken zum Grundbestand einer demokratischen Stadtgesellschaft.

 

Mit der Umwandlung der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) in eine Stiftung wurden die Voraussetzungen für eine  langfristig gesicherte Entwicklung des Berliner Bibliothekswesens, für größtmögliche Eigenständigkeit und die Flexibilität in der Haushalts- und Personalführung geschaffen.  Maßnahmen zur Siche­rung des  Bestandes müssen unverzüglich beginnen.

 

Die Vernetzung der Öffentlichen Bibliotheken Berlins zu einem funktionierenden Verbund (VÖBB) und der Aufbau des Kooperativen Bibliotheksverbundes Berlin-Brandenburg (KOBV) sind die Grundlage für zukunftsfähige Strukturen. Der VÖBB wird durch die Integration weiterer Bibliotheken ausgebaut und stabilisiert. Notwendige Strukturmaßnahmen sollen nicht zu Lasten des Ankaufsetats gehen.

 

 

 

Kulturförderung und Kulturverwaltung reformieren

 

Das grundsätzliche Ziel der Kulturförderung ist es nicht, Besitzstände zu wahren, sondern Raum und Platz zu geben, um auf neue Entwicklungen zu reagieren bzw. sie anstoßen zu können.

 

Die nicht institutionalisierte künstlerische und kulturelle Szene muss über die Schaffung besserer Rahmenbedingungen wieder zu einem Schwerpunkt der Berliner Kulturpolitik werden. Dafür ist ein Konzept für eine klare Struktur und die Weiterentwicklung der Förderinstrumente erforderlich. Dabei müssen die veränderten Produktionsbedingungen in den einzelnen Kunstsparten beachtet werden. Die Koalition beabsichtigt, in der Legislaturperiode, für diese freie Kulturszene durch Umschichtung mehr Mittel bereitzustellen, denn große Kunst wird nicht nur in den großen Häusern geboten.

Es geht um die Übersichtlichkeit der Förderstrukturen, die Transparenz bei den Förderentscheidungen und die Entbürokratisierung der Verfahren. Es soll geprüft werden, inwieweit Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um Sparten übergreifende und interdisziplinäre Projekte verstärkt zu fördern. Weitere Ziele sind die Schaffung von Planungssicherheit, die Sicherung und Stärkung der Infrastruktur von Ateliers, Arbeitsräumen, Werkstätten, Probenräumen, Ausstellungs- und Aufführungsorten, sowie die Erschließung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen institutionell geförderten Einrichtungen und freien Aktivitäten.

 

Die soziale Lage der im Kulturbereich Beschäftigten stellt sich in den verschiedenen Bereichen sehr unterschiedlich dar. Die Koalition wird darauf drängen, hier zu einem stärkeren Ausgleich zu kommen.

 

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in allen kulturellen Belangen zu berücksichtigen. Das Programm zur Förderung von Künstlerinnen ist zu erhalten und weiter zu entwickeln.

 

Die Sicherung und zukunftsfähige Entwicklung der Berliner Kultur setzt die Kommunikation und Kooperation zwischen den Kultureinrichtungen ebenso voraus, wie eine Verwaltung, die die notwendigen Maßnahmen und Prozesse in ihrem Verantwortungsbereich kooperativ moderiert, wo nötig administriert und sich dabei zugleich auf wesentliche Steuerungsaufgaben konzentriert.

 

 

7. Kulturfinanzierung

 

Für die Dauer der Legislaturperiode bleibt der Kulturplafond in der bisherigen Höhe, abgesenkt um die entfallenden Zuschüsse für das Theater des Westens sowie weitere 8 Mio. Euro strukturelle Einsparungen, erhalten. Soweit der Bund bisher aus Landesmitteln finanzierte Kulturaufgaben übernimmt, soll zumindest ein Teil der frei werdenden Mittel insbesondere für Investitionsmaßnahmen im Kulturbereich eingesetzt werden.

 

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